Ob Sie Ihren Energieausweis noch 2026 oder erst 2027 beantragen sollten, hängt von drei Faktoren ab: Ihrem konkreten Anlass (Verkauf, Vermietung, Sanierung), dem Baujahr Ihres Gebäudes und Ihrem Zeitplan.
Rechtsstand / zuletzt geprüft: 1. Oktober 2026. Bis 31. Dezember 2026 gelten für Energieausweise die bisherigen Regeln des Gebäudeenergiegesetzes (GEG; der konsolidierte Text wird auf gesetze-im-internet.de bereits unter dem Namen Gebäudemodernisierungsgesetz geführt). Ab 1. Januar 2027 gelten die neuen Ausweisregeln des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG), verkündet am 28. Juli 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 226). Maßgeblich ist das Ausstellungsdatum des Energieausweises.
Das Wichtigste vorab: Schnell-Check 2026 vs. 2027
Für alle, die wenig Zeit haben, hier die zentralen Punkte auf einen Blick:
- Noch 2026 beantragen müssen Sie, wenn Besichtigungen in den kommenden Wochen anstehen, eine Anzeigenschaltung noch 2026 geplant ist, Ihr Ausweis bereits abgelaufen ist oder ein Kaufvertrag bzw. neuer Mietvertrag vorbereitet wird. Der Energieausweis muss spätestens bei der Besichtigung vorgelegt werden (§ 80 Abs. 4 GEG). Wer ihn vorsätzlich oder leichtfertig nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig vorlegt, handelt ordnungswidrig; das Gesetz sieht dafür eine Geldbuße bis zu 10.000 Euro vor (§ 108 GEG).
- Entspannt bis Januar 2027 warten können Sie, wenn kein kurzfristiger Verkauf oder Mieterwechsel ansteht, Bestandsmieter im Haus wohnen, Ihr Ausweis erst 2028 oder später ausläuft oder Sie sich noch in der Planungsphase befinden. Achtung: Ab 1. Januar 2027 löst auch die Verlängerung eines Miet-, Pacht- oder Leasingvertrags die Ausweispflicht aus, wenn kein gültiger Ausweis vorliegt (§ 80 Abs. 3 GModG n. F.).
- Finanzielle Kernbotschaft: Ein Verbrauchsausweis kostet 69,95 € bei energieausweis.de, ein Bedarfsausweis 119,95 € (Stand Oktober 2026). Die Wahl des Ausweistyps beeinflusst die Kosten erheblich. Altbau-Eigentümer, die ab 2027 erstmals den Verbrauchsausweis nutzen dürfen, sparen somit rund 50 € plus häufig erheblichen Datenaufwand, sofern Verbrauchsdaten über zwei Jahre vorliegen und das Gebäude ausschließlich Wohnzwecken dient.
- Rechtlicher Hinweis: Egal ob 2026 oder 2027: Ein gültiger Energieausweis ist bei Verkauf und Vermietung Pflicht (§ 80 GEG/GModG). Liegt bei Aufgabe einer Immobilienanzeige bereits ein Ausweis vor, gehören die Pflichtangaben ins Inserat (§ 87). Der Energieausweis ist zehn Jahre gültig (§ 79 Abs. 3).
- Akuter Termin? Wer jetzt handeln muss, kann den Ausweis direkt bei energieausweis.de online erstellen. Kein Vor-Ort-Termin nötig, denn das Gesetz lässt statt einer Begehung geeignete Bildaufnahmen zu; DIBt-Registrierung inklusive, PDF nach Plausibilitätsprüfung sofort verfügbar.
Wer aktuell eine Immobilie vermarktet oder eine Besichtigung plant, muss sofort handeln, denn ein gültiger Energieausweis ist beim Verkauf Pflicht und muss spätestens bei der Besichtigung vorgelegt werden. Wer dagegen einen Altbau vor 1977 (Bauantrag vor dem 1. November 1977, weniger als fünf Wohnungen) ohne akuten Vermarktungsdruck besitzt, kann vom Warten bis Januar 2027 finanziell profitieren: Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) macht dann in vielen Fällen den günstigeren Verbrauchsausweis zugänglich, wo heute noch der teurere Bedarfsausweis Pflicht ist.
Dieser Beitrag behandelt ausschließlich Energieausweise für Wohngebäude in Deutschland. Nichtwohngebäude und komplexe Portfolios werden nur am Rand gestreift. Die Zielgruppe: Eigentümer, Vermieter und Makler, die vor der Entscheidung stehen, ob sie jetzt oder nach dem Jahreswechsel bestellen.
Grundlagen: Was ändert sich beim Energieausweis ab 1. Januar 2027?
Ab 1. Januar 2027 gelten neue Ausweisregeln nach GModG. Das Änderungsgesetz wurde am 28. Juli 2026 im Bundesgesetzblatt verkündet (BGBl. 2026 I Nr. 226); seine Vorschriften zum Energieausweis (Artikel 2) gelten ab dem 1. Januar 2027 und lösen die bisherigen GEG-Regeln ab. Für die Entscheidung „2026 oder 2027?” ist dieser Stichtag der zentrale Dreh- und Angelpunkt, weil sich die Zulässigkeit des Verbrauchsausweises, die Anforderungen an Verbrauchsdaten und die Formvorgaben grundlegend ändern.
Rechtslage bis 31.12.2026: Energieausweis nach GEG
Bis Ende 2026 gelten die bisherigen GEG-Regeln. Die wichtigsten Punkte:
- Pflichtanlässe: Bei Verkauf, Neuvermietung und Verpachtung muss ein gültiger Energieausweis vorliegen (§ 80 GEG). Liegt bei Aufgabe einer Immobilienanzeige in kommerziellen Medien bereits ein Ausweis vor, sind die Pflichtangaben nach § 87 GEG verbindlich: Baujahr des Gebäudes, Energiekennwert, Energieeffizienzklasse, Heizungsart, Energieträger und Energieausweisart.
- Gültigkeitsdauer: Der Energieausweis ist zehn Jahre gültig (§ 79 Abs. 3). Ein im Jahr 2026 ausgestellter Ausweis läuft regulär bis 2036.
- Bedarfsausweis Pflicht bei kleinen Altbauten: Für Wohngebäude mit weniger als fünf Wohneinheiten und Bauantrag vor dem 1. November 1977 ist der Bedarfsausweis Pflicht, wenn der Wärmeschutzstandard der WSchVO 1977 nicht nachgewiesen ist (§ 80 Abs. 3 Satz 2 und 3 GEG).
- Verbrauchsdaten: Der Verbrauchsausweis basiert auf Heizkostenabrechnungen der letzten drei Jahre (36 zusammenhängende Monate); die jüngste Abrechnungsperiode darf höchstens 18 Monate zurückliegen (§ 82 Abs. 4 GEG). Wer diese Daten nicht lückenlos vorweisen kann, ist auf den Bedarfsausweis angewiesen.
- Bis Ende 2026 kann bei vielen Gebäuden noch zwischen Verbrauchs- und Bedarfsausweis gewählt werden, sofern die genannten Baujahr-Grenzen und Dämmung-Voraussetzungen erfüllt sind. Das betrifft insbesondere Wohngebäude mit Bauantrag ab dem 1. November 1977 und Wohngebäude mit fünf oder mehr Wohnungen.
Wichtig: Ein 2026 ausgestellter Energieausweis muss 2027 nicht neu beantragt werden. Ausweise, die 2026 erstellt werden, behalten ihre volle Gültigkeit bis zum Ablauf der zehnjährigen Laufzeit und werden durch die neuen Regelungen nicht entwertet.
Rechtslage ab 1.1.2027: Energieausweis nach GModG
Ab dem 1. Januar 2027 gelten strengere Regeln für Energieausweise, aber auch spürbare Erleichterungen für bestimmte Eigentümer. Die zentralen Änderungen im Überblick:
- Verbrauchsdaten aus zwei Jahren reichen aus: Für Wohngebäude genügen ab 2027 Verbrauchsdaten aus zwei Jahren statt bisher drei, jährlich und nach Energieträgern getrennt erfasst; die jüngste Abrechnungsperiode darf weiterhin höchstens 18 Monate zurückliegen (§ 82 Abs. 1 und 4 GModG n. F.). Das senkt die Hürde für den Verbrauchsausweis erheblich.
- Die Bedarfsausweis-Pflicht für kleine Altbauten entfällt ab 2027: Wohngebäude mit Bauantrag vor 1977 und weniger als fünf Wohnungen dürfen bei reiner Wohnnutzung und vorliegenden Verbrauchsdaten einen Verbrauchsausweis erhalten. Die bisherige starre Baujahr-Regel verliert an Bedeutung.
- Einschränkung bei Mischnutzung: Der Verbrauchsausweis ist ab 2027 nur noch bei Gebäuden zulässig, die ausschließlich Wohnzwecken dienen (§ 82 Abs. 1 GModG n. F.). Für Nichtwohngebäude entfällt ab 2027 die Wahlfreiheit zwischen Verbrauchs- und Bedarfsausweis: Bei Verkauf, Vermietung, Verpachtung oder Leasing ist für ein Nichtwohngebäude ein Ausweis auf Grundlage einer energetischen Bilanzierung auszustellen (§ 80 Abs. 3 Satz 2 GModG n. F.).
- Erweiterte Ausweispflicht: Die Pflicht wird auf die Verlängerung von Miet-, Pacht- und Leasingverträgen ausgeweitet (§ 80 Abs. 3 Satz 1 und Abs. 5 GModG n. F.).
- Die Ausnahme für Baudenkmäler entfällt ab 2027: Bis 31. Dezember 2026 gelten die Ausweispflichten bei Verkauf und Vermietung für Baudenkmäler nicht (§ 79 Abs. 4 Satz 2 GEG). Ab 2027 entfällt diese Ausnahme; ausgenommen bleiben nur kleine Gebäude und bestimmte Verteidigungsgebäude (§ 79 Abs. 4 GModG n. F.).
- Digitales Format: Ab 2027 ist der Energieausweis digital in einem maschinenlesbaren Format auszustellen. Papier gibt es nur noch auf Verlangen des Bauherrn oder Eigentümers (§ 79 Abs. 2 GModG n. F.).
- CO₂-Angaben: Angaben zu Treibhausgasemissionen enthält der Energieausweis schon heute. Ab 2027 weist er die betriebsbedingten Treibhausgasemissionen in Kilogramm CO₂-Äquivalent pro Quadratmeter und Jahr aus (§ 85 Abs. 1 Nr. 16 GModG n. F.), und die Modernisierungsempfehlungen müssen eine Schätzung der Emissionsminderung enthalten (§ 84 Abs. 1 GModG n. F.).
- Inserat: Für ab 2027 ausgestellte Ausweise kommt bei den Pflichtangaben im Inserat das Ausstellungsdatum hinzu (§ 87 GModG n. F.).
- Gültigkeit: Auch neue Ausweise nach GModG gelten weiterhin zehn Jahre.
| Frage | bis 31.12.2026 (GEG) | ab 01.01.2027 (GModG n. F.) |
|---|---|---|
| Bedarfsausweis-Pflicht im Wohnbestand | weniger als 5 Wohnungen + Bauantrag vor 01.11.1977 + WSchVO-1977-Niveau nicht erreicht | Sonderregel entfällt |
| Verbrauchsausweis möglich für | übrige Wohngebäude; Nichtwohngebäude (Wahlrecht) | nur Gebäude, die ausschließlich Wohnzwecken dienen |
| Verbrauchsdaten | 36 Monate, jüngste Periode ≤ 18 Monate | zwei Jahre, jährlich, nach Energieträgern getrennt; jüngste Periode ≤ 18 Monate |
| Anlässe | Verkauf, Vermietung, Verpachtung, Leasing | zusätzlich Verlängerung solcher Verträge |
| Baudenkmal | von der Pflicht bei Verkauf/Vermietung ausgenommen | Ausnahme entfällt |
| Pflichtangaben im Inserat | Baujahr, Energiekennwert, Effizienzklasse, Heizungsart, Energieträger, Ausweisart | wie bisher, zusätzlich Ausstellungsdatum |
| Bestandsaufnahme | Begehung oder geeignete Bildaufnahmen (§ 84 Abs. 1) | unverändert (§ 83 Abs. 1 Satz 3 n. F.) |
| Gültigkeit | 10 Jahre | 10 Jahre; vor 2027 ausgestellte Ausweise bleiben bis zum Ablaufdatum gültig |
Diese Reform verändert die Kosten- und Strategiefrage „2026 oder 2027?” insbesondere für Altbau-Eigentümer grundlegend: Wer bisher zwingend den teureren Bedarfsausweis brauchte, kann ab 2027 in vielen Fällen auf den günstigeren Verbrauchsausweis ausweichen. Den vollständigen Überblick über die Reform gibt der Beitrag Energieausweis 2027: Das ändert das GModG.
Kosten- und Ausweistypen verstehen: Bedarfsausweis vs. Verbrauchsausweis
Die Entscheidung zwischen den beiden Ausweistypen bestimmt nicht nur den Preis, sondern auch den Aufwand bei der Beantragung. Bei energieausweis.de kostet der Verbrauchsausweis 69,95 € und der Bedarfsausweis 119,95 € (jeweils inkl. MwSt., DIBt-Registrierung und Support, Stand Oktober 2026). Die Rechtsgültigkeit ist bei korrekter Ausstellung identisch. Der Unterschied liegt in der Datengrundlage und im Erstellungsaufwand. Welche Ausweisart wann zulässig ist, vertieft der Ratgeber Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis: Was gilt 2026 und was ändert sich ab 2027?.
Bedarfsausweis: Wann verpflichtend, was bedeutet er für 2026?
Der Bedarfsausweis bewertet die bauliche Substanz eines Gebäudes auf Grundlage normierter Berechnungen. Er analysiert Gebäudehülle, Dämmung von Dach, Fassade und Kellerdecke, Fenster, Heizung und Anlagentechnik, unabhängig vom tatsächlichen Nutzerverhalten. Das macht ihn zur bevorzugten Grundlage für Sanierungsfahrpläne und Förderanträge bei KfW und BAFA.
Bis 31.12.2026 ist der Bedarfsausweis Pflicht bei:
- Neubauten (§ 80 Abs. 1 GEG)
- Wohngebäuden mit weniger als fünf Wohneinheiten und Bauantrag vor dem 1.11.1977, wenn das Niveau der WSchVO 1977 nicht nachgewiesen ist
- Gebäuden ohne ausreichende Verbrauchsdaten
- bestimmten Sonderfällen, etwa nach größeren Änderungen, wenn für das gesamte Gebäude neu gerechnet wird (§ 80 Abs. 2 GEG)
Für jeden Energieausweis eines bestehenden Gebäudes, also für den Bedarfs- wie für den Verbrauchsausweis, verlangt das Gesetz eine Begehung vor Ort oder geeignete Bildaufnahmen (§ 84 Abs. 1 GEG; ab 2027 wortgleich § 83 Abs. 1 Satz 3 GModG n. F.). Das ist keine Neuerung des Jahres 2027, und die Online-Ausstellung mit Fotos bleibt zulässig. Detailfotos von Fassade, Dach, Heizungskeller, Fenstern und Typenschildern der Heizung ermöglichen die Bestandsaufnahme auch online. Bei der Kosteneinordnung: Online-Dienste wie energieausweis.de bieten den Bedarfsausweis ab 119,95 € an. Vor-Ort-Energieberater berechnen erfahrungsgemäß mehrere hundert Euro, je nach Region und Gebäudetyp.
Verbrauchsausweis: Günstigerer Weg ab 2027 für viele Wohngebäude
Der Verbrauchsausweis bewertet den tatsächlichen Heizenergieverbrauch der letzten Jahre inklusive Warmwasser. Er spiegelt das reale Nutzerverhalten wider und ist mit 69,95 € bei energieausweis.de die günstigere Option. Online-Dienste sparen Kosten durch Wegfall von Anfahrtszeiten und Vor-Ort-Terminen.
Bis 31.12.2026 müssen die Verbrauchsdaten mindestens 36 Monate abdecken. Zusätzlich gelten die Baujahrgrenzen: Für Wohngebäude mit weniger als fünf Wohnungen und Bauantrag vor dem 1. November 1977, die das Niveau der WSchVO 1977 weder bei Fertigstellung erreicht haben noch später darauf modernisiert wurden, ist der Verbrauchsausweis schlicht nicht zulässig. Diese Regel schließt eine große Zahl von Eigentümern aus.
Ab 1.1.2027 ändert sich das grundlegend: Für Wohngebäude genügen ab 2027 Verbrauchsdaten aus zwei Jahren. Das Baujahr ist für reine Wohngebäude nicht mehr der limitierende Faktor. Wer also einen Altbau vor 1977 besitzt, der ausschließlich Wohnzwecken dient, und Verbrauchsdaten über zwei Jahre vorweisen kann, darf ab Januar 2027 den deutlich günstigeren Verbrauchsausweis nutzen.
In der Praxis bedeutet das: geringere Kosten, schnellerer Datenzugang und häufig bessere Akzeptanz bei Mietern und Käufern, weil der Verbrauch der Realität näherkommt. Vollständige Unterlagen senken den Aufwand und die Kosten. Fehlende Unterlagen können hingegen zu Zusatzkosten führen.
Welche Kombination aus Baujahr, Anlass und Zeitplan dafür spricht, noch 2026 zu handeln oder bewusst 2027 abzuwarten, zeigen die folgenden Szenarien.
Ihre Entscheidung im Detail: In diesen Fällen 2026 beantragen, in diesen 2027
Es gibt keine einheitliche Antwort auf die Frage „2026 oder 2027?“. Die richtige Entscheidung ergibt sich aus einer Matrix von Baujahr, Gebäudetyp, Anlass und Dringlichkeit. Hier die vier häufigsten Szenarien mit klaren Empfehlungen.
Typfall 1: Verkauf oder Neuvermietung noch 2026
Sie planen, Ihr Haus oder Ihre Wohnung im Herbst oder Winter 2026 zu inserieren. Der Notartermin steht bereits fest, oder ein neuer Mietvertrag ist absehbar.
In diesem Fall ist Warten bis 2027 rechtlich riskant. Denn der Energieausweis muss spätestens bei der Besichtigung vorgelegt werden (§ 80 Abs. 4 und 5 GEG), und liegt er bei Aufgabe der Anzeige vor, müssen die Pflichtangaben im Inserat stehen (§ 87 GEG). Vorsätzliche oder leichtfertige Verstöße können mit Bußgeldern bis zu 10.000 € geahndet werden (§ 108 GEG); die konkrete Höhe legt die zuständige Behörde im Einzelfall fest. Verzögerungen im Vermarktungsprozess kosten mehr Geld und Nerven als der Preisunterschied zwischen Bedarfsausweis und Verbrauchsausweis.
Empfehlung: Energieausweis sofort 2026 online erstellen. Auch wenn noch ein Bedarfsausweis nötig ist, profitieren Sie von der zehnjährigen Gültigkeit bis 2036. Für Makler und Hausverwaltungen, die wiederkehrend Ausweise bestellen, lohnt sich das Partnerprogramm von energieausweis.de: 35 % Rabatt ab der ersten Bestellung, Anmeldung mit Gewerbeschein.
Typfall 2: Altbau vor 1977 ohne akute Vermarktung
Sie besitzen ein selbstgenutztes oder leerstehendes Einfamilienhaus mit Baujahr vor 1977. Kein Verkauf und kein Mieterwechsel ist vor Mitte oder Ende 2027 geplant.
Bis 31.12.2026 wäre in vielen dieser Fälle der Bedarfsausweis Pflicht, wenn Sie jetzt verkaufen würden. Ohne den Nachweis, dass der WSchVO-1977-Standard erfüllt ist, kämen Sie um den Bedarfsausweis nicht herum.
Strategische Empfehlung: Wenn kein rechtlicher Anlass besteht, lohnt es sich finanziell, den Energieausweis erst ab 1.1.2027 mit dem dann zulässigen Verbrauchsausweis zu erstellen. Das spart bei energieausweis.de 50 € (69,95 € statt 119,95 €) plus den häufig erheblichen Aufwand für Gebäudedaten zu Bauteilen, Dämmung und Anlagentechnik. Voraussetzung ist, dass das Haus ausschließlich Wohnzwecken dient und Verbrauchsdaten über zwei Jahre vorliegen. Bei längerem Leerstand muss der Verbrauch rechnerisch angepasst werden (§ 82 Abs. 3 GModG n. F.); fehlen Abrechnungen ganz, bleibt nur der Bedarfsausweis.
Tipp: Beginnen Sie bereits jetzt mit dem Sammeln der Verbrauchsdaten, damit Sie 2027 direkt startklar sind. Heizkostenabrechnungen, Öl-Lieferscheine oder Gasrechnungen über zwei vollständige Jahre sollten griffbereit sein, getrennt nach Energieträgern und mit einer jüngsten Abrechnung, die höchstens 18 Monate zurückliegt.
Typfall 3: Ausweis läuft 2026/2027 aus, aber kein konkreter Anlass
Ihr Energieausweis stammt beispielsweise aus 2016 und läuft 2026 aus. Weder Verkauf noch Vermietung sind geplant.
Hier die gute Nachricht: Nach heutiger Rechtslage entsteht keine Ordnungswidrigkeit, solange kein Pflichtanlass nach § 80 besteht. Sie müssen Ihren Ausweis nicht vorsorglich erneuern, nur weil er abläuft. Ein Bußgeldrisiko entsteht erst, wenn Sie bei Verkauf oder Vermietung keinen gültigen Ausweis spätestens bei der Besichtigung vorlegen oder wenn ein vorhandener Ausweis im Inserat ohne die Pflichtangaben bleibt. Ab 2027 zählt auch die Verlängerung eines Mietvertrags als Anlass.
Empfehlung: In solchen Fällen ist Abwarten bis zum nächsten echten Anlass sinnvoll. Liegt dieser Anlass nach dem 1.1.2027, können Sie direkt von den neuen Verbrauchsausweis-Regeln profitieren. Planen Sie dennoch frühzeitig, um Zeitdruck und mögliche Expresskosten zu vermeiden.
Typfall 4: Sanierungs- und Förderpläne (WPB-Bonus, KfW/BAFA)
Sie planen eine energetische Sanierung ab 2027, etwa einen Heizungstausch, den Einbau einer Wärmepumpe oder umfassende Dämmung, und möchten den WPB-Bonus, den Effizienzbonus oder andere BEG-Förderungen nutzen.
In diesem Fall ist der Ausweistyp keine reine Kostenfrage. Förderprogramme setzen häufig eine bedarfsbasierte Berechnung durch Energieeffizienz-Experten voraus, um den energetischen Ausgangszustand des Hauses nachzuweisen. Ein Verbrauchsausweis allein reicht für die Förderung häufig nicht aus. Welche Nachweise im Einzelfall verlangt werden, regeln die jeweils aktuellen Förderrichtlinien.
Empfehlung: Wer Sanierungsförderungen anstrebt, sollte den Bedarfsausweis in Betracht ziehen, auch wenn ab 2027 ein Verbrauchsausweis zulässig wäre. Die 119,95 € bei energieausweis.de sind im Verhältnis zu den möglichen Fördersummen bei KfW und BAFA eine geringe Investition. Ergänzend kann ein Energieberater einen individuellen Sanierungsfahrplan erstellen, der auf den Bedarfsdaten aufbaut.
Zeitlich gilt hier eine Besonderheit: In der BEG-Heizungsförderung sinkt der Förderhöchstbetrag für die erste Wohneinheit ab 1. Februar 2027 halbjährlich um jeweils 750 Euro, und der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt ab demselben Datum halbjährlich um 4 Prozentpunkte (KfW, BMWE). Unterm Strich: Wer ohnehin sanieren will, gewinnt beim Ausweis durch Warten wenig und riskiert bei der Förderung, dass die Konditionen schrittweise schlechter werden.
Entscheidungshilfe auf einen Blick: Matrix 2026 vs. 2027
Die folgende Tabelle fasst die typischen Szenarien zusammen und gibt eine klare Empfehlung, ob Sie noch 2026 handeln oder 2027 abwarten sollten.
| Szenario | Baujahr / Gebäudetyp | Anlass / Dringlichkeit | Zulässiger Ausweistyp 2026 | Zulässiger Ausweistyp 2027 | Empfehlung |
|---|---|---|---|---|---|
| Verkauf EFH, Inserat November 2026 | Bj. 1965, 2 WE | Akut, Besichtigung steht an | Bedarfsausweis (Pflicht, sofern WSchVO-1977-Niveau nicht erreicht) | Verbrauchsausweis möglich | Jetzt 2026 – Bußgeldrisiko vermeiden |
| Selbstgenutzter Altbau, kein Verkauf geplant | Bj. 1972, 3 WE | Keine Eile | Bedarfsausweis (Pflicht, sofern WSchVO-1977-Niveau nicht erreicht) | Verbrauchsausweis möglich | 2027 abwarten – Geld sparen |
| Neuvermietung Eigentumswohnung | Bj. 1985, MFH mit 8 WE | Mietvertrag ab Dezember 2026 | Verbrauchs- oder Bedarfsausweis (Wahl) | Verbrauchsausweis | Jetzt 2026 – Pflicht bei Neuvermietung |
| MFH, Bestandsmieter, kein Wechsel | Bj. 1970, 6 WE | Kein Anlass | Verbrauchs- oder Bedarfsausweis | Verbrauchsausweis | 2027 abwarten – kein Handlungsdruck (ab 2027 aber: Vertragsverlängerung = Anlass) |
| Mischgebäude (Wohn + Gewerbe) | Bj. 1990 | Verkauf 2027 geplant | Verbrauchs- oder Bedarfsausweis | Nur Bedarfsausweis (energetische Bilanzierung) | 2026 prüfen – ab 2027 kein Verbrauchsausweis mehr |
| Sanierung mit KfW-Förderung | Bj. 1960, EFH | Antrag für WPB-Bonus | Bedarfsausweis (empfohlen) | Bedarfsausweis (empfohlen; Förderbedingungen prüfen) | 2026 oder 2027 – Bedarfsausweis in beiden Fällen |
| Neubau, Fertigstellung 2026 | Neubau | Pflicht nach Fertigstellung | Bedarfsausweis (Pflicht) | Bedarfsausweis (Pflicht) | 2026 – unmittelbar nach Fertigstellung |
| Makler mit regelmäßigem Bedarf | Diverse Objekte | Laufend | Beide Typen je nach Objekt | Beide Typen je nach Objekt | Laufend – Partnerprogramm nutzen |
Der rote Faden: Wer akut vermarktet, darf nicht warten. Wer einen Altbau vor 1977 ohne Zeitdruck hält, profitiert ab 2027 vom günstigeren Verbrauchsausweis. Wer Förderung beantragt, braucht fast immer eine bedarfsbasierte Berechnung. Und wer ein Mischgebäude besitzt, sollte sich bewusst sein, dass ab 2027 der Verbrauchsausweis nur noch für Gebäude zulässig ist, die ausschließlich Wohnzwecken dienen.
Praktische Umsetzung: So beantragen Sie Ihren Energieausweis online
Egal ob Sie sich für 2026 oder 2027 entscheiden: Der Online-Prozess bei energieausweis.de ist in beiden Fällen der schnellste Weg zum rechtsgültigen Ausweis. Das Familienunternehmen Immoticket24.de GmbH bietet ein TÜV Saarland geprüftes Onlineportal (ID 46602), die DIBt-Registrierung im Preis, über 27.000 Kundenbewertungen (bei Trusted Shops 4,79 von 5 Sternen aus 13.851 Bewertungen) und echten telefonischen Support (Mo bis Fr, 9 bis 17 Uhr).
Vorbereitung: Welche Unterlagen Sie 2026 und 2027 bereithalten sollten
Eine gute Vorbereitung reduziert Eingabefehler und beschleunigt den Prozess erheblich. Hier die Checkliste nach Ausweistyp:
✓ Checkliste
Für den Verbrauchsausweis:
- Heizkostenabrechnungen oder Brennstoffrechnungen (Öl-Lieferscheine, Gasrechnungen) für die letzten drei Jahre (bis 31.12.2026) bzw. zwei Jahre, jährlich und nach Energieträgern getrennt (ab 1.1.2027); die jüngste Abrechnung höchstens 18 Monate zurückliegend
- Zählerstände bei Fernwärme oder Strom-Direktheizung
- Angaben zum Energieträger (Gas, Öl, Fernwärme, Wärmepumpe etc.)
- Fotos des Gebäudes (Fassaden, Dach, Heizungsanlage) für die Bestandsaufnahme per Bildaufnahmen
Für den Bedarfsausweis:
- Baujahr und Grundriss des Hauses
- Wohnfläche und Gebäudenutzfläche in m²
- Angaben zur Dämmung (Dach, Fassade, Kellerdecke), zu Fenstern (Verglasung, Rahmen) und zur Heizung (Typ, Baujahr, Brennstoff)
- Detailfotos für die Bestandsaufnahme (Begehung oder geeignete Bildaufnahmen, § 84 Abs. 1 GEG bzw. § 83 Abs. 1 Satz 3 GModG n. F.): Fassade, Dach, Heizungskeller mit Typenschild, Fenster
Schritt für Schritt: Bestellung bei energieausweis.de
- Produktseite aufrufen und Ausweistyp wählen: Auf der Seite Energieausweis online erstellen wählen Sie zwischen Bedarfsausweis und Verbrauchsausweis. Unsicher beim Ausweistyp? Die FAQ-Seite oder ein kurzer Anruf bei der Hotline klären die Frage in wenigen Minuten.
- Online-Formular ausfüllen: Gebäudedaten eingeben, Fotos hochladen und je nach Ausweistyp Verbrauchsdaten eintragen (Verbrauchsausweis) oder Bauteil- und Anlagendaten erfassen (Bedarfsausweis). Je vollständiger die Angaben, desto schneller die Bearbeitung.
- Plausibilitätsprüfung durch die Fachabteilung: Die Experten von Immoticket24.de prüfen Ihre Daten auf Plausibilität. Bei Unklarheiten erfolgt eine telefonische Rückfrage. Diese Prüfung erkennt auch Fehlbestellungen, etwa wenn der falsche Ausweistyp gewählt wurde.
- Ausweis mit DIBt-Registriernummer erhalten: Nach Freigabe wird der Energieausweis mit offizieller Registriernummer erzeugt. Sie erhalten das PDF per E-Mail und Download.
- Ausweis nutzen: Der Ausweis ist sofort einsatzbereit für Immobilienanzeigen, Besichtigungen und Vertragsunterlagen. Die 10-jährige Gültigkeit beginnt ab Ausstellungsdatum.
Zur Sicherheit: energieausweis.de bietet eine 30-Tage-Geld-zurück-Garantie und ein Bestpreis-Versprechen. Finden Sie bei einem vergleichbaren Anbieter denselben Ausweis in gleicher Qualität und mit gleichen Sicherheiten nachweislich günstiger, wird Ihnen die Differenz gutgeschrieben (AGB Ziff. 9).
Häufige Fehlentscheidungen rund um den Stichtag – und wie Sie sie vermeiden
Der Jahreswechsel 2026/2027 sorgt bei vielen Eigentümern für Unsicherheit. Die folgenden Denkfehler beobachten wir immer wieder.
Fehler 1: Warten auf 2027 trotz konkreter Inserat- oder Notarpläne
Der Eigentümer schiebt den Ausweis auf, um den günstigeren Verbrauchsausweis ab 2027 zu bekommen, obwohl der Verkaufstermin längst feststeht oder die Anzeige bereits online gehen soll.
Lösung: Bestellen Sie den Ausweis 2026, auch wenn es der teurere Bedarfsausweis ist. Der Preisunterschied von 50 € steht in keinem Verhältnis zu möglichen Vertragsverzögerungen, Anzeigenproblemen oder Bußgeldern. Ein gültiger Energieausweis ist beim Verkauf Pflicht, und ein 2026 ausgestellter Ausweis bleibt auch nach dem 1. Januar 2027 bis zu seinem Ablaufdatum gültig; ein Wechsel auf das neue Format ist nicht nötig.
Fehler 2: Falscher Ausweistyp gewählt (Verbrauch statt Bedarf oder umgekehrt)
Ein unzulässiger Verbrauchsausweis für einen Altbau, der bis 31.12.2026 den Bedarfsausweis braucht, erfüllt die gesetzliche Pflicht nicht. Das kann eine teure Neuausstellung nach sich ziehen.
Lösung: Prüfen Sie vor der Bestellung immer die Kriterien: Datum des Bauantrags, Anzahl der Wohneinheiten, Dämmstandard, Nutzung. Bei Unsicherheit nutzen Sie die telefonische Beratung von energieausweis.de. Die interne Plausibilitätsprüfung fängt Fehlbestellungen zusätzlich ab.
Fehler 3: Zu spät bestellen und dann Notfalllösungen brauchen
Der Ausweis wird erst wenige Tage vor dem Inserat oder der Besichtigung bestellt. Eingabefehler bei den Gebäudedaten schleichen sich ein, Korrekturen kosten Zeit, die Besichtigung muss verschoben werden.
Lösung: Bestellen Sie den Energieausweis mindestens einige Wochen vor dem geplanten Vermarktungsstart. Bei zehn Jahren Gültigkeit belohnt eine frühzeitige Bestellung sich immer.
Fehler 4: Blindes Vertrauen in extrem billige oder „kostenlose” Portale
Versteckte Zusatzkosten, fehlende DIBt-Registriernummer oder mangelnde Bestandsaufnahme führen zu formalen Mängeln. Ohne Registriernummer ist ein Energieausweis nicht vollständig ausgestellt (§ 98 GEG).
Lösung: Achten Sie auf folgende Punkte, um seriöse Anbieter zu erkennen: vollständiges Impressum, nachweisbare Prüfzeichen (TÜV), Ausstellung durch eine nach § 88 GEG/GModG berechtigte Person, transparente Preise, erreichbare Hotline und verifizierbare Kundenbewertungen. energieausweis.de erfüllt alles davon und ist Mitglied und Kooperationspartner des IVD; dazu kommt eine CO₂-neutrale Website.
Häufig gestellte Fragen zum Energieausweis 2026/2027
Gilt ein 2026 erstellter Energieausweis auch nach dem 1. Januar 2027 noch voll?
Ja. Ein 2026 ausgestellter Energieausweis muss 2027 nicht neu beantragt werden. Der Ausweis behält seine volle Gültigkeit für zehn Jahre ab Ausstellungsdatum, also bis 2036. Die neuen Regeln des GModG entwerten bestehende Ausweise nicht (§ 79 Abs. 3 GEG/GModG).
Darf ich meine Immobilie 2026 ohne Energieausweis inserieren, wenn ich erst 2027 einen machen möchte?
Davon ist abzuraten. Die Pflichtangaben in Immobilienanzeigen nach § 87 GEG gelten bereits 2026, und zwar dann, wenn bei Aufgabe der Anzeige ein Energieausweis vorliegt: Baujahr des Gebäudes, Energiekennwert, Energieeffizienzklasse, Heizungsart, Energieträger und Energieausweisart (für ab 2027 ausgestellte Ausweise zusätzlich das Ausstellungsdatum). Fehlen diese Angaben trotz vorhandenem Ausweis, ist das eine Ordnungswidrigkeit. Entscheidend ist aber: Spätestens bei der Besichtigung muss der Ausweis vorgelegt werden (§ 80 Abs. 4 GEG). Wer 2026 inseriert und besichtigt, braucht deshalb auch 2026 einen gültigen Ausweis. Vorsätzliche oder leichtfertige Verstöße können mit Bußgeldern bis zu 10.000 € geahndet werden (§ 108 GEG).
Welche Verbrauchsdaten brauche ich für einen Verbrauchsausweis ab 2027 genau?
Ab dem 1.1.2027 genügen zwei vollständige Abrechnungsjahre, jährlich und getrennt nach Energieträger (Gas, Öl, Fernwärme etc.). Die Daten müssen die jüngste Abrechnungsperiode einschließen, deren Ende höchstens 18 Monate zurückliegt (§ 82 Abs. 1 und 4 GModG n. F.). Längere Leerstände werden rechnerisch berücksichtigt (§ 82 Abs. 3 GModG n. F.). Fehlen Abrechnungen oder sind sie unvollständig, kann der Verbrauchsausweis nicht erstellt werden; in diesem Fall bleibt der Bedarfsausweis die Alternative.
Muss ich 2026 vorsorglich einen neuen Energieausweis machen, wenn mein alter noch gültig ist?
Nein. Solange kein Anlass nach § 80 GEG besteht (Verkauf, Neuvermietung, Verpachtung), müssen Sie Ihren Ausweis nicht vorsorglich erneuern. Eine Ausnahme kann bestehen, wenn ein Förderantrag (z. B. für den WPB-Bonus oder BEG-Mittel) eine aktuelle Bedarfsermittlung verlangt. In allen anderen Fällen reicht der bestehende Ausweis bis zu seinem regulären Ablaufdatum.
Muss ich einen 2026 ausgestellten Bedarfsausweis ab 2027 gegen einen Verbrauchsausweis tauschen?
Nein. Ein gültiger Bedarfsausweis bleibt bis zu seinem Ablaufdatum verwendbar, auch wenn für das Gebäude ab 2027 ein Verbrauchsausweis zulässig wäre. Einen neuen Ausweis brauchen Sie erst, wenn der alte abläuft und ein Anlass besteht, oder wenn nach größeren Änderungen am Gebäude neu gerechnet wird (§ 80 Abs. 2).
Löst ab 2027 auch die Verlängerung meines Mietvertrags die Ausweispflicht aus?
Ja. Ab 1. Januar 2027 ist ein Energieausweis auch dann auszustellen, wenn ein Miet-, Pacht- oder Leasingvertrag verlängert wird und kein gültiger Ausweis vorliegt (§ 80 Abs. 3 Satz 1 GModG n. F.). Die Vorlagepflicht gilt dann entsprechend (§ 80 Abs. 5 GModG n. F.). Bis 31. Dezember 2026 ist die Verlängerung noch kein Anlass.
Muss für einen Online-Energieausweis jemand vor Ort kommen?
Nein. Das Gesetz verlangt für bestehende Gebäude eine Begehung vor Ort oder geeignete Bildaufnahmen; eines von beiden genügt. Diese Wahl gibt es seit dem GEG 2020 (§ 84 Abs. 1), und sie bleibt auch ab 1. Januar 2027 bestehen (§ 83 Abs. 1 Satz 3 GModG n. F.). Die Online-Ausstellung mit Fotos ist damit weiterhin zulässig.
Zusammenfassung und nächste Schritte

Die Entscheidung „Energieausweis 2026 oder 2027?” ist keine Glaubensfrage, sondern eine Rechnung aus Anlass, Baujahr und Zeitplan. Wer akute Verkauf- oder Vermietungspläne hat, sollte 2026 handeln, denn ohne gültigen Ausweis bei der Besichtigung riskiert er nicht nur Bußgelder, sondern auch Verzögerungen im gesamten Transaktionsprozess. Wer einen Altbau vor 1977 ohne Zeitdruck hält, kann vom Warten profitieren: Ab Januar 2027 ermöglicht das GModG für Gebäude, die ausschließlich Wohnzwecken dienen, den günstigeren Verbrauchsausweis für 69,95 € statt des bisher vorgeschriebenen Bedarfsausweises für 119,95 €, eine Ersparnis von 50 € plus deutlich geringerem Datenaufwand.
Wer allerdings Sanierungsförderungen bei KfW oder BAFA anstrebt, braucht häufig ohnehin eine bedarfsbasierte Berechnung als Nachweis für den energetischen Ausgangszustand, unabhängig davon, ob er 2026 oder 2027 bestellt.
Daraus ergeben sich drei Grundregeln: Steht ein Anlass an, bestellen Sie 2026. Fehlt der Anlass und besitzen Sie einen kleinen Altbau mit vollständigen Verbrauchsdaten, warten Sie bis 2027. Ist eine Förderung geplant, wählen Sie den Bedarfsausweis, unabhängig vom Jahr.
Egal wann Sie bestellen: Mit einem TÜV Saarland geprüften Onlineportal wie energieausweis.de, bei dem jeder Ausweis beim DIBt registriert wird, reduzieren Sie Aufwand, Kosten und rechtliche Unsicherheit auf ein Minimum. Sie geben Ihre Daten ein, die Fachabteilung prüft alles, und Sie erhalten Ihren rechtsgültigen Ausweis als PDF, ohne Vor-Ort-Termin, ohne lange Wartezeit.
Ihr nächster Schritt: Steht ein Verkauf oder eine Vermietung an? Verbrauchsausweis 69,95 €, Bedarfsausweis 119,95 € (Wohngebäude), inklusive DIBt-Registrierung, Plausibilitätsprüfung und Telefon-Support.
Gesetze, Quellen und Fundstellen
- Bundesgesetzblatt (28.07.2026): BGBl. 2026 I Nr. 226 – Gesetz zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich. Artikel 2 (u. a. §§ 79, 80–87, 108, 112 n. F.) gilt ab 01.01.2027; insbesondere § 79 Abs. 2 und 4 n. F. (digitales Format, Wegfall der Baudenkmal-Ausnahme), § 80 Abs. 3 und 5 n. F. (Vertragsverlängerung, Nichtwohngebäude), § 82 n. F. (Verbrauchsausweis nur für ausschließlich Wohnzwecken dienende Gebäude, zwei Jahre), § 83 Abs. 1 Satz 3 n. F. (Begehung oder Bildaufnahmen), § 84 Abs. 1 n. F. und § 85 Abs. 1 Nr. 16 n. F. (Treibhausgasemissionen), § 87 n. F. (Ausstellungsdatum im Inserat).
- Bundesministerium der Justiz / gesetze-im-internet.de (Abruf 01.10.2026): Gebäudeenergiegesetz, konsolidierter Text (Fassung bis 31.12.2026), insbesondere:
- § 79 Grundsätze des Energieausweises (Abs. 3: zehn Jahre; Abs. 4: Baudenkmal)
- § 80 Ausstellung und Verwendung von Energieausweisen (Abs. 3: Bauantrag vor 01.11.1977, weniger als fünf Wohnungen, WSchVO 1977; Abs. 4: Vorlage spätestens bei der Besichtigung)
- § 82 Energieverbrauchsausweis (36 Monate, 18 Monate)
- § 84 Empfehlungen; Begehung oder geeignete Bildaufnahmen (Abs. 1)
- § 87 Pflichtangaben in einer Immobilienanzeige
- § 88 Ausstellungsberechtigung für Energieausweise
- § 98 Registriernummer
- § 108 Bußgeldvorschriften (Vorsatz oder Leichtfertigkeit; bis 10.000 €)
- KfW (Abruf 01.10.2026): Anpassungen in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) – Absenkung von Förderhöchstbetrag und Klimageschwindigkeitsbonus ab 01.02.2027
- Bundesministerium für Wirtschaft und Energie / energiewechsel.de (Abruf 01.10.2026): FAQ BEG 3.3: Welche Höchstgrenzen förderfähiger Ausgaben gelten beim Heizungstausch?
- Deutsches Institut für Bautechnik (DIBt): Registrierstelle für Energieausweise. Ohne Registriernummer ist ein Energieausweis nicht vollständig ausgestellt.
- TÜV Saarland: Zertifikat ID 46602 – TÜV Saarland geprüftes Onlineportal, Inhaber Immoticket24.de GmbH
- Trusted Shops (Stand 22. Oktober 2026): Bewertungsprofil energieausweis.de – 4,79 / 13.851 Bewertungen
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Transparenz: Dieser Beitrag wurde mit KI-Unterstützung überarbeitet und am 1. Oktober 2026 fachlich gegen den Gesetzestext (gesetze-im-internet.de, BGBl. 2026 I Nr. 226) sowie die Angaben auf energieausweis.de geprüft. Er ersetzt keine Rechts- oder Förderberatung im Einzelfall. Maßgeblich sind der Gesetzestext, das Ausstellungsdatum und die konkreten Gebäudedaten. Die Betreiberin Immoticket24.de GmbH hat ein wirtschaftliches Interesse am Angebot auf energieausweis.de. Das Titelbild ist ein Symbolbild.








