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Wer stellt einen Energieausweis aus?

Wer stellt einen Energieausweis aus

Zum Thema Energieausweis gibt es viele Fragen, weil es häufig vorkommt, dass Immobilienverkäufer beim Notartermin zum ersten Mal von der Wichtigkeit, die dieser heute beim Hausverkauf hat, erfahren.

Denn mittlerweile ist es so, dass in den allermeisten Fällen, der Notartermin erst abgewickelt werden kann, wenn der Energieausweis vom Verkäufer an den Käufer übergeben wird.

Aus diesem Grunde beantworten wir Ihnen heute einmal die beliebtesten Fragen, die derzeit zum Thema „Energieausweis“ im Internet im Umlauf sind:

1. Wer stellt einen Energieausweis aus

Einen Energieausweis können Sie beim Energieberater vor Ort beantragen oder auch im Internet wie beispielsweise unter www.energieausweis.de kostengünstiger erstellen.

Unser Tipp: Bei der Online-Erstellung sind Sie unabhängiger in Ihrer Zeitplanung und können diesen jederzeit bei Bedarf erstellen, ohne auf Energie-Experten angewiesen zu sein.

2. Wer darf einen Energieausweis ausstellen?

Ausstellungsberechtigt nach § 21 EnEV sind neben Architekten und Ingenieure auch Handwerksmeister wie beispielsweise Schornsteinfeger, wenn diese die erforderlichen zusätzlichen Qualifikationen haben.

3. Wer braucht einen Energieausweis?

Jeder, der sein Haus oder seine Wohnung zum Verkauf oder zur Vermietung anbietet. Einzige Ausnahme sind denkmalgeschützte Immobilien und Immobilien, die nicht regelmäßig unter Einsatz von Energie beheizt oder gekühlt werden. Hierzu zählen beispielsweise Wohngebäude, die für einen Nutzungsdauer von weniger als vier Monaten pro Jahr bestimmt sind.

4. Wer zahlt den Energieausweis?

Derjenige, der den Energieausweis in Auftrag gibt, zahlt den Energieausweis.

5. Wer kontrolliert den Energieausweis?

Jeder Energieausweis erhält eine Registriernummer, mit der dieser beim Deutschen Institut für Bautechnik registriert ist. Die Kontrolle der Energieausweise ist Ländersache, das bedeutet für die Kontrolle sind die jeweiligen Bundesländer verantwortlich. Hierzu werden Stichprobenkontrollen durchgeführt.


Über den Autor

Christian Esch

Christian Esch ist Geschäftsführer der Immoticket24.de GmbH sowie Gründer und Betreiber von Energieausweis.de. Seit vielen Jahren beschäftigt er sich intensiv mit den Themen Energieausweise, Gebäudeenergiegesetz (GEG), EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) und der Digitalisierung energiebezogener Dienstleistungen.

Mit seinem Team begleitet er jährlich tausende Eigentümer, Immobilienmakler und Hausverwalter bei der rechtssicheren Erstellung von Energieausweisen. Sein Ziel ist es, komplexe gesetzliche Vorgaben verständlich aufzubereiten und praxisnah zu erläutern.

In seinem Blog informiert Christian Esch regelmäßig über aktuelle Entwicklungen rund um den Energieausweis, Gesetzesänderungen sowie neue Anforderungen für Eigentümer, Immobilienmakler und die Immobilienwirtschaft.

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