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Wann benötigt ein Mischgebäude zwei Energieausweise?

Mischgebäude, also Gebäude, die sowohl Wohn- als auch Nichtwohnbereiche umfassen, stellen eine besondere Herausforderung in Bezug auf den Energieausweis dar. Um die Energieeffizienz dieser Immobilien korrekt zu erfassen, ist es notwendig, zwischen Wohn- und Nichtwohngebäudeteilen zu unterscheiden. Doch wann genau benötigt man für ein Mischgebäude zwei separate Energieausweise? Diese Frage lässt sich anhand dreier wesentlicher Kriterien beantworten, die für den Nichtwohngebäudeteil (NWG) gelten müssen.

Wann ein separater Nichtwohngebäude-Energieausweis erforderlich ist

Die zentrale Frage, ob ein oder zwei Energieausweise notwendig sind, hängt von der Größe und der Nutzung des Nichtwohngebäudeteils sowie der technischen Ausstattung ab. Es müssen folgende drei Bedingungen erfüllt sein, damit für den Nichtwohnanteil ein separater Energieausweis benötigt wird:

  1. Der Nichtwohnanteil macht mehr als 10 Prozent der Gesamtfläche aus: Wenn der Nichtwohngebäudeteil weniger als 10 Prozent der gesamten Nutzfläche des Gebäudes umfasst, reicht ein Energieausweis für das gesamte Gebäude aus. Sobald der Anteil jedoch mehr als 10 Prozent beträgt, besteht potenzieller Bedarf für einen separaten Ausweis. Das Flächenverhältnis ist somit ein erster, entscheidender Faktor.
  2. Die Nutzung des Nichtwohnanteils ist nicht wohnähnlich: Eine weitere wichtige Unterscheidung betrifft die Art der Nutzung. Handelt es sich bei dem Nichtwohnanteil um eine wohnähnliche Nutzung, wie z. B. ein Homeoffice oder ein Gästezimmer, kann es oft weiterhin im Rahmen des allgemeinen Wohngebäude-Energieausweises bilanziert werden. Sobald jedoch eine gewerbliche oder stark abweichende Nutzung, wie zum Beispiel ein reiner Bürokomplex, vorliegt, wird ein separater Energieausweis erforderlich.
  3. Die Anlagentechnik des Nichtwohnanteils unterscheidet sich wesentlich von der Wohnnutzung: Der dritte Parameter betrifft die technische Ausstattung des Nichtwohngebäudeteils. Werden unterschiedliche Heizungs-, Lüftungs- oder Klimaanlagen in den jeweiligen Teilen des Gebäudes verwendet, die sich grundlegend voneinander unterscheiden, muss ein separater Energieausweis für den Nichtwohngebäudeteil erstellt werden. Zum Beispiel könnte dies der Fall sein, wenn in einem Ladengeschäft eine spezielle Klimatisierung nötig ist, während die Wohnräume mit einer herkömmlichen Heizung ausgestattet sind.

Wann reicht ein Energieausweis aus?

Ein einzelner Energieausweis ist ausreichend, wenn nicht alle drei oben genannten Bedingungen erfüllt sind. Das bedeutet, wenn der Nichtwohnanteil weniger als 10 Prozent der Fläche ausmacht, wohnähnlich genutzt wird und/oder über dieselbe Anlagentechnik wie die Wohnräume verfügt, dann ist kein separater Energieausweis notwendig.

Warum sind zwei Energieausweise oft sinnvoll?

Der Zweck des Energieausweises ist es, die energetische Qualität eines Gebäudes oder Gebäudeteils transparent zu machen. Da Wohn- und Nichtwohngebäude oft sehr unterschiedliche Anforderungen und Energiekonzepte haben, kann ein separater Energieausweis helfen, die energetische Effizienz der einzelnen Gebäudeteile genauer abzubilden. Dies ist nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern auch für potenzielle Mieter, Käufer oder Eigentümer von Vorteil, da sie so besser informiert sind und gezielte Verbesserungen vornehmen können.

Fazit: Zwei Energieausweise sind Pflicht, wenn…

… der Nichtwohngebäudeteil mehr als 10 Prozent der Fläche umfasst, die Nutzung deutlich von einer Wohnnutzung abweicht und eine andere Anlagentechnik verwendet wird. Ist dies nicht der Fall, reicht ein einzelner Energieausweis für das gesamte Gebäude aus.

Dieser Beitrag soll Ihnen helfen, die Anforderungen an den Energieausweis für Mischgebäude besser zu verstehen und zu entscheiden, ob ein oder zwei Ausweise für Ihre Immobilie notwendig sind.

Titelbild: Gerd Harder / shutterstock.com