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Bedarfsausweis erstellen

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1. Darauf sollten Sie beim Erstellen des Bedarfsausweises achten

Im Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist festgelegt, dass Energieausweise zur Bewertung des energetischen Zustandes eines Gebäudes vorzulegen sind:

Bei Neubauten, bei Vermietung oder dem Verkauf von Immobilien. Hier wird für alle Beteiligten (Eigentümer, Mieter oder Käufer) steckbriefartig und allgemeinverständlich der Energiestandard eines Wohngebäudes oder einer Gewerbeimmobilie dokumentiert.

So werden grundsätzliche Angaben zu einem Gebäude, zu Gebäudesubstanz, zur Beheizungsart und dem verwendeten Energieträger (Gas, Öl etc.) verlangt. Wenn Sie die entsprechenden Unterlagen (Grundrisse, Baubeschreibung, etc.) zur Hand haben, sind Sie mit der Eingabe der Angaben innerhalb weniger Minuten fertig.

2. Wann erstellt man einen Bedarfsausweis, wann einen Verbrauchsausweis?

Diesen benötigen Sie, wenn Ihr Gebäude unter 5 Wohneinheiten besitzt und vor dem Jahr 1978 gebaut wurde. Ein verbrauchsorientierter Ausweis (Verbrauchsausweis) wird dagegen bei Wohngebäuden ab 5 Wohneinheiten und einem Baujahr ab 1978 oder jünger benötigt. Diese Immobilien halten bereits die Wärmeschutzverordnung von 1978 ein.

Ein Energieausweis wird auch für Nichtwohngebäude (gewerblich genutzte Objekte) verlangt. Beide Varianten bieten jene Informationen, die seit dem Jahr 2014 benötigt werden, um ein Gebäude nach seiner Energieeffizienzklasse zu beurteilen und einzustufen.

Im Prinzip kennen Sie das sicher von vielen Elektrogeräten. Die Skalierung reicht bei Wohnimmobilien von A+ bis H. Abhängig vom Gebäudetyp entsprechen die Klassen A/B dem Standard bei einem Neubau. Der durchschnittliche Wert für ein Wohngebäude wird in der Klasse E einzustufen sein.

3. Was ist der Unterschied zwischen Bedarfsausweis und Verbrauchsausweis?

Grundsätzlich unterscheidet man bei der energetischen „Visitenkarte“ eines Gebäudes zwei Arten des Energieausweises:

Einen Bedarfsausweis (Energiebedarfsausweis) und einen Verbrauchsausweis. Die bedarfsorientierte Variante orientiert sich an den Gebäudekenndaten (Heizung, Dämmung etc.), die als Grundlage zur Ermittlung des Energiebedarfs eines Hauses herangezogen werden.

Im Gegensatz dazu spricht man von einem Verbrauchsausweis, wenn lediglich der Energieverbrauch zugrunde gelegt wird. Hier werden die entsprechenden Kennwerte für den jährlichen Energieverbrauch in Kilowattstunden pro Quadratmeter Gebäudenutzfläche (Wohnläche + Nutzfläche) angegeben.

4. Welche Angaben benötigen Sie zur Erstellung des Bedarfsausweises?

Angaben Bedarfsausweis

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