TÜV Geprüfte Webseite link zum Zertifikat

Zufriedenheitsgarantie

Sofort Verfügbar!

Hotline: 02654/8801199

Erstellen Sie
ihren rechtsgültigen
Energieausweis
bequem online!

TÜV Geprüfte Webseite link zum Zertifikat
Beispiel eines Energieausweises für Wohngebäude

Ist ein online erstellter Energieausweis rechtsgültig?

Ist ein online erstellter Energieausweis rechtsgültig? Laptop mit Online-Formular, unterschriebenes Dokument mit Stempel, Stift und Hausmodell, Logo energieausweis.de

Darf ein Energieausweis, den Sie online bestellen und ohne Vor-Ort-Termin erhalten, beim Verkauf oder bei der Vermietung genauso verwendet werden wie ein Ausweis nach Hausbesuch? Diese Frage stellen sich viele Eigentümer und Makler, gerade jetzt, da das Gebäudeenergiegesetz seit Juli 2026 Gebäudemodernisierungsgesetz heißt und ab 2027 neue Ausweisregeln gelten.

Ja, ein online erstellter Energieausweis ist voll rechtsgültig, wenn er von einer nach § 88 GEG berechtigten Person ausgestellt, beim Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) registriert und auf Basis einer belastbaren Bestandsaufnahme inklusive Fotodokumentation erstellt wird.

Das Wichtigste vorab:

  • Online erstellte Energieausweise sind rechtlich den vor Ort ausgestellten Ausweisen gleichgestellt, sofern alle Anforderungen nach GEG erfüllt sind und der Ausweis beim DIBt registriert ist.
  • Entscheidend für die Gültigkeit ist nicht der Bestellweg, sondern die Ausstellerberechtigung nach § 88 GEG, die DIBt-Registriernummer und die korrekte Datengrundlage mit Fotos.
  • energieausweis.de erstellt TÜV-Saarland-geprüfte, DIBt-registrierte Energieausweise mit über 27.000 Bewertungen, transparenten Festpreisen und telefonischem Support durch eigene Mitarbeiter, ganz ohne Vor-Ort-Termin.
  • Wer online bestellt, kann gegenüber einem klassischen Vor-Ort-Termin je nach Objekt, Region und Aufwand oft spürbar sparen, erfahrungsgemäß in vielen Fällen bis zu 300 Euro (unverbindlicher Erfahrungswert, Stand Oktober 2026).
  • Eigentümer und Makler erhalten den fertigen Energieausweis in der Regel innerhalb kurzer Zeit als PDF per E-Mail. Energieausweise sind zehn Jahre gültig.

Rechtsstand: GEG/GModG in der seit 29.07.2026 geltenden Fassung, inklusive der ab 01.01.2027 geltenden Ausweisregeln (BGBl. 2026 I Nr. 226). Zuletzt geprüft am 15.10.2026.

Einordnung: Wann brauchen Sie überhaupt einen rechtsgültigen Energieausweis?

Ob online oder vor Ort erstellt: Rechtsgültig ist ein Energieausweis immer dann, wenn eine nach § 88 GEG ausstellungsberechtigte Person ihn erstellt, er beim DIBt registriert ist und eine belastbare Bestandsaufnahme inklusive Fotodokumentation zugrunde liegt. Für Eigentümer, Vermieter und Immobilienmakler, die eine Immobilie verkaufen oder vermieten wollen, ist das entscheidend: Der Energieausweis ist keine freiwillige Information für Interessenten, sondern eine gesetzliche Pflicht.

Der Gesetzgeber verlangt einen gültigen Energieausweis bei Verkauf, Vermietung, Verpachtung und Neubau. Wer keinen rechtsgültigen Ausweis vorlegen kann, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld im Rahmen von bis zu 10.000 Euro geahndet werden kann (§ 108 Abs. 1 Nr. 18, 19 und 21 GEG, ab 01.01.2027 Nr. 19, 20 und 22); über die Höhe entscheidet die Behörde im Einzelfall. Dieser Artikel zeigt, in welchen Fällen die Pflicht greift, welche Anforderungen ein gültiger Online-Energieausweis erfüllen muss, wie sich Bedarfsausweis und Verbrauchsausweis unterscheiden und wo in der Praxis typische Fehler bei Anzeigen, Unterlagen und Anbietern entstehen.

Konkret betrifft die Pflicht folgende Situationen:

  • Verkauf oder Vermietung einer Immobilie oder Wohnung: Der Ausweis muss spätestens bei der Besichtigung vorgelegt und bei Vertragsabschluss übergeben werden (§ 80 GEG).
  • Neubauten: Hier ist der Bedarfsausweis unverzüglich nach Fertigstellung des Gebäudes zu erstellen.
  • Immobilienanzeigen: Wer eine Anzeige veröffentlicht, muss Pflichtangaben wie Energiekennwert, Effizienzklasse und Energieträger angeben, sofern ein Energieausweis vorliegt (§ 87 GEG). Die Pflicht trifft denjenigen, der die Veröffentlichung verantwortet, also Verkäufer oder Makler.

Ohne gültigen Energieausweis ist keine rechtssichere Immobilienanzeige mit Effizienzangabe möglich, und Makler fragen das Dokument regelmäßig als Erstes ab. Die Regelungen unterscheiden zwischen Wohngebäude, Nichtwohngebäude und Mischgebäude (für gemischt genutzte Gebäude § 106 GEG); davon hängt auch ab, welche Ausweisart zulässig ist und welcher Online-Prozess im Einzelfall passt.

Was macht einen Energieausweis rechtlich gültig?

Rechtsgültig bedeutet im Fall des Energieausweises: Das Dokument erfüllt alle formalen und inhaltlichen Anforderungen nach GEG bzw. GModG und ist bei der GEG-Registrierstelle des DIBt registriert. Zusätzlich übermittelt der Aussteller die Daten des Ausweises in einem vorgegebenen elektronischen Format (Kontrolldatei), damit die Länder Stichprobenkontrollen durchführen können. Fehlt eine der gesetzlichen Voraussetzungen, erfüllt der Ausweis die Vorgaben des GEG nicht vollständig, und es drohen Beanstandungen bei Stichprobenkontrollen oder im Verkaufs- und Vermietungsprozess.

Gesetzliche Grundlagen: GEG, GModG und Paragrafen

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) bildet die aktuelle Rechtsgrundlage für Energieausweise in Deutschland. Es fasst die früheren Regelwerke der Energieeinsparverordnung (EnEV) und des Energieeinsparungsgesetzes (EnEG) zusammen. Das GEG gilt seit dem 1. November 2020 (GEG-2020) und wurde seitdem mehrfach geändert. Seit dem 29.07.2026 trägt es nach Art. 1 des Gesetzes im BGBl. 2026 I Nr. 226 die Bezeichnung Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG). Ab dem 01.01.2027 gelten nach Art. 2 die neuen Ausweisregeln des GModG; bis zum 31.12.2026 gelten die §§ 79 bis 88 in der seit dem 29.07.2026 geltenden Fassung. Die relevanten Paragrafen im Überblick:

  • § 79 GEG: Grundsätze des Energieausweises.
  • § 80 GEG: Regelt die Vorlage- und Übergabepflicht bei Verkauf, Vermietung und Neubau.
  • § 82 GEG: Grundsätze zum Energieverbrauchsausweis.
  • § 84 GEG (bzw. § 83 n. F. ab 2027): Legt die Bestandsaufnahme per Begehung oder geeigneter Bildaufnahmen fest (ab 2027 § 83 Abs. 1 Satz 3). Diese Regel gilt bereits seit dem GEG 2020 und ist nicht neu; die Online-Erstellung bleibt auch nach dem 01.01.2027 zulässig. In der Praxis gilt: Der Aussteller darf sich nicht blind auf die Angaben des Eigentümers verlassen, sondern muss die Gebäudedaten prüfen.
  • § 85 GEG: Definiert die Pflichtinhalte des Ausweises, darunter Effizienzklasse, Energiekennwert, Gültigkeitsdauer und Registriernummer.
  • § 87 GEG: Schreibt Pflichtangaben in Immobilienanzeigen vor.
  • § 88 GEG: Regelt die Ausstellerberechtigung.
  • § 98 GEG: Vergabe der Registriernummer durch die Registrierstelle beim DIBt; sie ist nach Abs. 2 unverzüglich nach Antragstellung zu erteilen.
  • § 106 GEG: Regelungen für gemischt genutzte Gebäude.
  • § 108 GEG: Bußgeldvorschriften bei Nichtbeachtung der Pflichten.

Ein formell korrekter Energieausweis ist überall in Deutschland zehn Jahre gültig, unabhängig davon, ob er online oder vor Ort erstellt wurde.

Formale Anforderungen an einen rechtsgültigen Energieausweis

Energieausweise müssen den gesetzlichen Vorgaben entsprechen und alle aktuellen Pflichtangaben des GEG enthalten. Im Einzelnen sind das:

  • Angaben zum Gebäude (Adresse, Baujahr, Gebäudetyp, Wohnfläche bzw. Gebäudenutzfläche)
  • Art des Ausweises (Bedarfs- bzw. Verbrauchsausweis, beim energiebedarfsbasierten Ausweis auf Grundlage der Gebäudedaten)
  • Energieträger der Heizung
  • Effizienzklasse (A+ bis H bei Wohngebäuden)
  • Endenergiebedarf bzw. Endenergieverbrauch in kWh/(m²a)
  • Gültigkeitsdauer (zehn Jahre ab Ausstellungsdatum)
  • Ausstellerdaten und Unterschrift
  • Eindeutige Registriernummer vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt)

Die Registriernummer gehört zu den Pflichtangaben; ein Ausweis ohne sie erfüllt die gesetzlichen Vorgaben nicht. Die Beantragung erfolgt nach § 98 Abs. 1 GEG durch den Aussteller. Darüber hinaus sind Modernisierungsempfehlungen ein gesetzlich geforderter Bestandteil (§ 84 Abs. 1 GEG), sofern Maßnahmen fachlich möglich sind; bei elektronischen Abläufen dient im Hintergrund zudem die XML-Kontrolldatei der formalen Verarbeitung. Ein reines Selbstausfüllen ohne fachliche Prüfung ist unzulässig. Die Daten müssen wahrheitsgemäß übermittelt und vom Aussteller geprüft und erst mit dessen fachlicher Zustimmung freigegeben werden.

Wer darf Energieausweise ausstellen?

Der Ausweis muss von einer nach § 88 Gebäudeenergiegesetz berechtigten Person ausgestellt werden. Dazu zählen Architekten, Ingenieure, bestimmte Handwerksmeister mit Zusatzqualifikation sowie staatlich anerkannte Techniker mit entsprechender Schulung.

Diese Fachleute arbeiten sowohl bei Vor-Ort-Beratungen als auch bei seriösen Online-Anbietern im Hintergrund; die Erstellung gehört in fachkundige Hand, und die Aussteller prüfen die Angaben zum gesamten Gebäude. Der Unterschied liegt im Prozess, nicht in der Qualifikation. energieausweis.de arbeitet ausschließlich mit nach § 88 GEG berechtigten Ausstellern und registriert jeden Energieausweis offiziell beim DIBt. Diese Berechtigung wird nicht von Bauaufsichtsbehörden oder der öffentlichen Verwaltung auf den Anbieter übertragen, sondern liegt personenbezogen beim Aussteller.

Online erstellt und rechtsgültig: die klare Antwort

Die Kernfrage lässt sich eindeutig beantworten: Online erstellte Energieausweise sind rechtsgültig, wenn die gesetzlichen Rahmenbedingungen erfüllt sind. Kurz gesagt: Der Gesetzgeber hat keinen Unterschied zwischen den Erstellungswegen vorgesehen, entscheidend ist aber, dass die Rechtsgültigkeit im Prozess Schritt für Schritt nachvollziehbar abgesichert wird.

Gleiches Dokument, anderer Bestellweg

Ein Energieausweis, der online bei einem seriösen Anbieter bestellt wird, entspricht in Aufbau, Pflichtangaben und rechtlicher Wirkung einem Ausweis nach Hausbesuch. Das Dokument folgt demselben amtlichen Muster, basiert auf denselben Berechnungsregeln und trägt ebenso eine eigene DIBt-Registriernummer.

Der Unterschied liegt ausschließlich im Erstellungsprozess und in den Kosten: Online entfallen die Anfahrt des Energieberaters, der Termin und die damit verbundene Wartezeit. Die Rechtsgültigkeit bleibt davon unberührt.

Voraussetzungen, damit ein Online-Energieausweis rechtsgültig ist

Damit Ihr online erstellter Energieausweis anerkannt wird, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

✓ Checkliste

  • Der Online-Anbieter nutzt qualifizierte Aussteller nach § 88 GEG.
  • Die Erfassung der Gebäudedaten erfolgt vollständig und nachprüfbar, inklusive aller Pflichtangaben und Nachweise; dazu gehören bei Bedarf auch Angaben zur Leistung der Heizungsanlage.
  • Die Bestandsaufnahme wird über ausreichende Fotodokumentation oder eine Begehung vor Ort abgedeckt und muss die Datengrundlage des Gebäudes belastbar machen (§ 84 Abs. 1 GEG).
  • Die Registrierung beim DIBt erfolgt mit offizieller Registriernummer, die auf dem Ausweis sichtbar ist (§ 98 GEG).
  • Die jeweils geltenden Regeln zur Wahl zwischen Bedarfsausweis und Verbrauchsausweis werden eingehalten.

Warum es bei Online-Anbietern große Qualitätsunterschiede gibt

Nicht jeder Online-Anbieter im Internet erfüllt diese Anforderungen. Der Markt teilt sich in drei Kategorien:

  • Der energieausweis.de-Ansatz: TÜV-Saarland-zertifiziert (Zertifikat ID 46602, inklusive Datenschutz-Prüfung), DIBt-registriert, über 27.000 Bewertungen auf Trusted Shops, eKomi, Google und Trustpilot, betrieben von der Immoticket24.de GmbH als Familienunternehmen mit echtem Telefon-Support (Montag bis Freitag von 9 bis 17 Uhr). Jeder Ausweis durchläuft eine Plausibilitätsprüfung, bevor er freigegeben wird; ein gutes Angebot zeigt sich eben nicht nur am Preis, sondern an nachvollziehbarer Qualität und Erreichbarkeit.
  • Anonyme Online-Portale: Webseiten ohne nachweisbare TÜV-Zertifizierung, ohne erreichbare Hotline und mit unklarer Datenschutzpraxis. Eine seriöse Webseite sollte dagegen klare Angaben zur Prüfung, zum Support und zum Aussteller enthalten. Teilweise werden keinerlei Fotos angefordert, was der gesetzlichen Pflicht zur Bestandsaufnahme widerspricht.
  • Vor-Ort-Energieberater: Rechtlich gleichwertig, aber langsamer, teurer und an Terminvereinbarung gebunden. Sinnvoll bei komplexen energetischen Beratungsbedarfen oder umfassenden Sanierungsplanungen, nicht für den Standardfall Verkauf oder Vermietung.

Weitere Kriterien finden Sie im Beitrag Ist die Erstellung eines Energieausweises online seriös?

Bedarfsausweis vs. Verbrauchsausweis: Welcher Online-Ausweis ist zulässig?

Die gesetzlich vorgeschriebene Ausweisart muss korrekt gewählt werden, sonst ist der Ausweis im schlimmsten Fall unbrauchbar.

Der Bedarfsausweis im Online-Prozess

Der Bedarfsausweis bewertet die bauliche Substanz eines Gebäudes unabhängig vom Nutzerverhalten. Er basiert auf der Beschaffenheit des Gebäudes: Wandaufbau, Dämmzustand, Fenster, Heizungsanlage und weitere technische Merkmale fließen in die Berechnung ein.

  • Aktuelle Regeln bis 31.12.2026: Der Bedarfsausweis ist für Neubauten Pflicht. Ebenso bei Wohngebäuden mit weniger als fünf Wohneinheiten und einem Bauantrag vor dem 01.11.1977, sofern keine nachträgliche Verbesserung auf den Stand der Wärmeschutzverordnung 1977 (WSchVO 1977) nachgewiesen wurde.
  • Ab 01.01.2027 (GModG): Für Nichtwohngebäude ist bei einer Neuausstellung anlässlich von Verkauf, Vermietung, Verpachtung, Leasing oder Vertragsverlängerung grundsätzlich die energetische Bilanzierung (Bedarfsausweis) vorgesehen. Bereits gültige Ausweise bleiben bis zum Ende ihrer Laufzeit nutzbar.

Bei energieausweis.de geben Sie die Bauteilaufbauten und Heizungsdaten im Formular ein und laden Fotos der Fassade und Anlagentechnik hoch. Der Bedarfsausweis für Wohngebäude kostet online 119,95 Euro (Stand Oktober 2026).

Der Verbrauchsausweis im Online-Prozess

Der Verbrauchsausweis basiert auf den gemessenen Heiz- und Warmwasserverbräuchen der letzten drei Jahre.

  • Regeln bis 31.12.2026: Zulässig bei Wohngebäuden mit fünf oder mehr Wohneinheiten, bei Bauantrag ab dem 01.11.1977 (oft verkürzt „Baujahr ab 1978“) oder bei älteren Gebäuden mit nachgewiesenem WSchVO-1977-Standard. Es werden mindestens 36 Monate Verbrauchsdaten benötigt.
  • Änderungen ab 01.01.2027 (GModG): Für reine Wohngebäude genügen künftig zwei statt drei Verbrauchsjahre. Für Nichtwohngebäude und gemischt genutzte Gebäude ist bei Neuausstellung dagegen grundsätzlich die Bilanzierung vorgesehen.

Der Verbrauchsausweis für Wohngebäude kostet online 69,95 Euro, was ihn zur günstigeren, aber nicht immer zulässigen Variante macht.

Ausweisart wählen: So stellen Sie sicher, dass Ihr Online-Ausweis anerkannt wird

Die Wahl hängt von wenigen Grundprinzipien ab: Bauantrag bzw. Baujahr (vor oder ab dem 01.11.1977), Anzahl der Wohneinheiten, Dämmstandard und Gebäudeart. Die Plausibilitätsprüfung von energieausweis.de erkennt falsche Ausweiswahlen automatisch auf Basis der eingegebenen Daten und gibt korrigierende Hinweise. Bei Unsicherheit steht der telefonische Support (Montag bis Freitag von 9 bis 17 Uhr) im Preis inbegriffen zur Verfügung.

Online-Erstellung in der Praxis: So läuft der rechtssichere Prozess ab

Die Dateneingabe dauert bei vollständigen Unterlagen in der Regel nur wenige Minuten:

  • Bestellstrecke aufrufen: Auf der Produktseite von energieausweis.de (Button am Ende dieses Beitrags) wählen Sie zwischen Bedarfsausweis und Verbrauchsausweis; die transparente Preisübersicht ist dort direkt verlinkt.
  • Gebäudedaten eingeben: Adresse, Baujahr, Anzahl der Wohneinheiten, Wohnfläche und Heizungsart im Formular erfassen.
  • Fotos und Unterlagen hochladen: Fotos von Fassade, Fenstern, Dach und Heizungsanlage hochladen, um die Pflicht zur Bestandsaufnahme nach § 84 Abs. 1 GEG zu erfüllen.
  • Automatische Plausibilitätsprüfung: Die interne Prüfung kontrolliert die Eingabe auf Unstimmigkeiten; die eingesetzte Software verarbeitet die Daten und unterstützt die technische Verbindung zur Registrierstelle.
  • Ausstellung und Übermittlung: Ein berechtigter Aussteller prüft die Daten, registriert den Ausweis beim DIBt und versendet das rechtsgültige PDF-Dokument per E-Mail.

Für alle Bestellungen gilt eine 30-Tage-Geld-zurück-Garantie.

Typische Probleme bei Online-Energieausweisen und wie Sie sie vermeiden

Diese Übersicht bündelt typische Probleme und passende Lösungen:

  • Problem 1: Zweifel an der Rechtsgültigkeit des Online-Ausweises. Solange der Ausweis alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt und die DIBt-Registriernummer trägt, wird er von Banken, Notaren und Behörden in aller Regel akzeptiert.
  • Problem 2: Falscher Ausweistyp gewählt. Die Plausibilitätsprüfung von energieausweis.de erkennt auf Basis von Baujahr, Wohneinheiten und Nutzung automatisch, ob die Wahl korrekt ist. Zudem greift die 30-Tage-Geld-zurück-Garantie.
  • Problem 3: Unvollständige oder falsche Datenangaben. Der Eigentümer haftet für bewusste Falschangaben. Stellen Sie die Unterlagen vorab zusammen und nutzen Sie verifizierte Werte.
  • Problem 4: Sorge um Datenschutz beim Foto-Upload. Die Daten werden verschlüsselt übertragen, und der Datenschutz ist Teil der TÜV-Saarland-Zertifizierung. Ihre Gebäudedaten und Fotos werden für die Erstellung und Registrierung des Ausweises verwendet; alle Details finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zusammenfassung: So kommen Sie zu Ihrem rechtsgültigen Energieausweis

Ein online erstellter Energieausweis ist bei einem seriösen Anbieter voll rechtsgültig und in jeder Hinsicht den Vor-Ort-Ausweisen gleichgestellt. Worauf es ankommt, sind die Ausstellerberechtigung nach § 88 GEG, die DIBt-Registriernummer (§ 98 GEG), eine belastbare Bestandsaufnahme mit Fotodokumentation (§ 84 Abs. 1 GEG) und der TÜV-geprüfte Datenschutz.

energieausweis.de bietet Eigentümern und Maklern einen schnellen Weg zur Erfüllung der gesetzlichen Pflicht: DIBt-Registrierung inklusive, Plausibilitätsprüfung vor Freigabe, echte Ansprechpartner am Telefon und ein fertiges PDF in kurzer Zeit.

Ausblick: Ab dem 01.01.2027 gelten neue Ausweisregeln nach Art. 2 des GModG. An der Möglichkeit, einen Energieausweis online auf Basis geeigneter Bildaufnahmen zu erstellen, ändert das nichts. Wer in den nächsten Monaten verkaufen oder vermieten will, sollte daher jetzt prüfen, ob ein gültiger Ausweis vorliegt, und die Unterlagen und Fotos zusammenstellen, damit die Anzeige rechtssicher starten kann.

Sie benötigen einen rechtsgültigen Energieausweis?

Häufige Fragen

Ist ein online erstellter Energieausweis genauso rechtsgültig wie ein vor Ort ausgestellter?

Ja. Der Gesetzgeber unterscheidet nicht nach dem Bestellweg. Solange der Ausweis von einem nach § 88 GEG berechtigten Aussteller erstellt, beim DIBt registriert und auf vollständiger Datengrundlage mit Fotodokumentation basiert, ist er voll rechtsgültig.

Woran erkenne ich, ob mein Online-Energieausweis beim DIBt registriert ist?

Jeder rechtsgültige Energieausweis trägt eine sichtbare Registriernummer auf der ersten Seite des Dokuments. Diese Nummer wird von der GEG-Registrierstelle beim Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) vergeben. Eine öffentliche Online-Abfrage gibt es nicht; bei Zweifeln wenden Sie sich direkt an den Aussteller. Bei energieausweis.de ist die DIBt-Registrierung im Service enthalten. Mehr dazu im Beitrag Was ist die Registriernummer beim Energieausweis?

Brauche ich für einen rechtsgültigen Online-Energieausweis unbedingt eine Vor-Ort-Begehung?

Nein. Nach § 84 Abs. 1 GEG ist alternativ zur Begehung eine geeignete Fotodokumentation zulässig. Eine Online-Erstellung ganz ohne Fotos oder Begehung ist gesetzlich nicht zulässig. Ab 01.01.2027 steht dieselbe Regel in § 83 Abs. 1 Satz 3 GModG; sie stammt aus dem GEG 2020 und ist nicht neu.

Wer haftet, wenn ich bei der Online-Erstellung falsche Angaben gemacht habe?

Als Eigentümer haften Sie für bewusste Falschangaben bei den bereitgestellten Daten. Wir führen eine Plausibilitätsprüfung durch, die offensichtliche Fehler für Sie erkennt.

Akzeptieren Banken, Notare und Makler einen online erstellten Energieausweis?

Ja, sofern der Ausweis nach GEG bzw. GModG erstellt, beim DIBt registriert und von einem berechtigten Aussteller unterschrieben ist. Über 1.500 Makler arbeiten bereits als Partner mit energieausweis.de.

Transparenz: Wer hinter diesem Beitrag steht

Dieser Beitrag stammt von energieausweis.de, betrieben von der Immoticket24.de GmbH. Wir sind Mitglied und Kooperationspartner des IVD und stellen selbst Energieausweise online aus; das ist ein wirtschaftliches Eigeninteresse am Thema. Alle rechtlichen Aussagen sind mit den amtlichen Gesetzestexten verlinkt und ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall. Fragen beantworten wir telefonisch Montag bis Freitag von 9 bis 17 Uhr.


Gesetze, Quellen und Fundstellen

Hilft Ihnen unser Blog? Machen Sie uns zu Ihrer bevorzugten Quelle bei Google – Sie sehen unsere Artikel dann häufiger in Ihren Suchergebnissen.


Über den Autor

Christian Esch

Christian Esch ist Geschäftsführer der Immoticket24.de GmbH sowie Gründer und Betreiber von Energieausweis.de. Seit vielen Jahren beschäftigt er sich intensiv mit den Themen Energieausweise, Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) und der Digitalisierung energiebezogener Dienstleistungen.

Mit seinem Team begleitet er jährlich tausende Eigentümer, Immobilienmakler und Hausverwalter bei der rechtssicheren Erstellung von Energieausweisen. Sein Ziel ist es, komplexe gesetzliche Vorgaben verständlich aufzubereiten und praxisnah zu erläutern.

In seinem Blog informiert Christian Esch regelmäßig über aktuelle Entwicklungen rund um den Energieausweis, Gesetzesänderungen sowie neue Anforderungen für Eigentümer, Immobilienmakler und die Immobilienwirtschaft.

Chat Support