Ein online erstellter Energieausweis ist günstiger als ein Ausweis von einem Energieberater vor Ort, weil Anfahrt, Terminkoordination und lange Vor-Ort-Begehungen komplett entfallen.
Rechtsstand / zuletzt geprüft: 15.10.2026 – Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG, bis 28.07.2026 Gebäudeenergiegesetz/GEG), geänderte Ausweisregeln ab 01.01.2027.
Die Datenerfassung übernimmt der Eigentümer selbst, Fotos ersetzen die persönliche Besichtigung, und standardisierte digitale Prozesse senken den Aufwand pro Ausweis erheblich. An der rechtlichen Qualität ändert der niedrigere Preis nichts: Ein korrekt erstellter Online-Energieausweis bei energieausweis.de ist rechtlich gleichwertig, sofern ein berechtigter Aussteller nach § 88 GEG (heute GModG) den Ausweis erstellt, bei Bestandsgebäuden die Bestandsaufnahme per Begehung oder geeigneter Bildaufnahmen erfolgt (§ 84) und der Ausweis beim DIBt registriert wird.
Das Wichtigste vorab
- Typische Situation: Ihre Immobilie soll verkauft oder vermietet werden, der Käufer oder Makler fragt nach einem aktuellen Energieausweis, und der bisherige Ausweis ist abgelaufen oder war nie vorhanden.
- Konkrete Online-Preise: Bei energieausweis.de kostet laut Preisübersicht der Verbrauchsausweis 69,95 € und der Bedarfsausweis 119,95 € für Wohngebäude, jeweils inklusive DIBt-Registrierung, Plausibilitätsprüfung, Modernisierungsempfehlungen, PDF-Versand und Telefon-Support.
- Preisunterschied zum Energieberater vor Ort: Durch Anfahrt, Terminabstimmung, Stundensatz und Vor-Ort-Begehung können Vor-Ort-Angebote erfahrungsgemäß mehrere hundert Euro teurer ausfallen, ohne dass der Ausweis rechtlich „mehr wert“ ist. Für einen Bedarfsausweis beim Energieberater liegen die Kosten erfahrungsgemäß bei etwa 300 bis 500 Euro (Erfahrungswert, kein garantierter Einzelfallwert).
- Rechtlich gleichwertig: Online erstellte Energieausweise sind bei berechtigten Ausstellern (§ 88 GEG) rechtlich identisch mit Vor-Ort-Ausweisen, sofern bei Bestandsgebäuden eine Bestandsaufnahme per Begehung oder aussagekräftige Fotos vorliegt und der Ausweis beim DIBt registriert wird.
- Geprüfte Qualität: energieausweis.de bietet TÜV-geprüften Datenschutz (TÜV Saarland), registriert jeden Ausweis beim DIBt, ist Mitglied und Kooperationspartner des IVD und hat über 27.000 Kundenbewertungen. Echter Telefon-Support ist Mo bis Fr von 9 bis 17 Uhr unter 02654 8801199 erreichbar, per E-Mail unter info@immoticket24.de.
Ihre Ausgangssituation: Verkauf oder Vermietung steht an, der Energieberater ist ausgebucht
Sie haben den Maklervertrag unterschrieben, die Immobilienanzeige ist geplant, der Notartermin steht in wenigen Wochen. Oder ein Mieterwechsel erfordert die Neuvermietung Ihrer Wohnung, und der potenzielle Mieter fragt nach der Energieeffizienzklasse. Genau jetzt stellen Sie fest: Der alte Energieausweis ist abgelaufen, oder es existiert gar keiner.
Der Energieausweis ist seit 2008/2009 bei Verkauf und Neuvermietung gesetzliche Pflicht, heute geregelt in § 80 GEG bzw. im seit 29.07.2026 geltenden GModG. Die wichtigsten Kennwerte müssen bereits in Immobilienanzeigen angegeben werden (§ 87 GEG). Verstöße gegen die Ausweispflicht sind Ordnungswidrigkeiten, die mit einem Bußgeld im Rahmen von bis zu 10.000 € geahndet werden können (§ 108 GEG); über die Höhe entscheidet die Behörde im Einzelfall. Ein Energieausweis ist also keine Option, sondern eine Pflicht, die erfüllt sein muss, bevor Sie Ihr Haus oder Ihre Wohnung am Markt anbieten.
Viele Eigentümer merken erst kurz vor der Vermarktung, dass der bisherige Ausweis seine Gültigkeit verloren hat. Ein Energieausweis ist zehn Jahre lang gültig, danach muss bei Verkauf oder Vermietung ein neuer erstellt werden. Bestehende Ausweise bleiben auch nach der Rechtsänderung zum 01.01.2027 bis zu ihrem Ablaufdatum gültig. Das Problem: Bei Vor-Ort-Energieberatern muss man erfahrungsgemäß gerade in Ballungsgebieten oft mehrere Wochen auf einen Termin warten. Wenn der Notartermin in drei Wochen ansteht, wird es eng.
Die Frage ist in dieser Situation nicht, ob Sie einen Energieausweis brauchen, sondern ob Sie ihn schnell, rechtssicher und kosteneffizient beschaffen können. Und genau hier lohnt sich der Blick darauf, warum der klassische Energieberater teurer ist und wie sich diese Kosten im Detail zusammensetzen.
Woraus setzen sich die Kosten beim Energieberater vor Ort zusammen?
Der höhere Preis beim Vor-Ort-Energieberater ist kein Zufall und keine Willkür. Er ergibt sich aus der Arbeitsweise und dem persönlichen Zeitaufwand, der bei einem Vor-Ort-Termin unvermeidlich anfällt. Dieser Abschnitt erklärt die Kostenlogik anhand typischer Marktmechanismen und Erfahrungswerte.
Anfahrt, Terminabstimmung und Vor-Ort-Begehung
Ein Energieberater muss Anfahrtszeit und Fahrtkosten in sein Honorar einrechnen. Beim Online-Verfahren fallen keine Anfahrts- und Reisekosten an, beim Vor-Ort-Termin hingegen gehören sie fest zum Preis. Dazu kommt die Terminplanung: Abstimmung mit dem Eigentümer, Pufferzeiten zwischen Terminen, eventuelle Verschiebungen.
Die eigentliche Vor-Ort-Begehung umfasst die Begutachtung des gesamten Gebäudes: Gebäudehülle, Fenster, Dach, Heizungsanlage, Warmwasserbereitung und gegebenenfalls Lüftungstechnik. Bei einem Einfamilienhaus dauert das erfahrungsgemäß ein bis zwei Stunden. Dieser persönliche Aufwand fällt unabhängig davon an, ob am Ende ein Verbrauchsausweis oder ein Bedarfsausweis ausgestellt wird.
Wenn Unterlagen fehlen (zum Beispiel Baupläne oder Heizkostenabrechnungen), kann ein Zweittermin nötig werden. Jeder zusätzliche Besuch erhöht die Kosten weiter. Diese Struktur erklärt, warum Vor-Ort-Angebote oft deutlich über den Online-Preisen liegen, ohne dass damit die Qualität der Arbeit des Beraters infrage gestellt wird.
Stundensatz, Büroaufwand und Ausweis-Erstellung
Energieberater kalkulieren in der Regel mit einem Stundensatz, der neben der reinen Arbeitszeit auch Ausbildung, Softwarelizenzen, Versicherungen und laufende Fortbildungen abdeckt. Seriöse Anbieter sollten eine Berufshaftpflichtversicherung nachweisen, denn ein Energieberater haftet für Fehler bei der Datenaufnahme und Bewertung des Objekts.
Zur Begehung kommen Bürostunden hinzu: Erfassung der Gebäudenutzfläche, Eingabe in die Fachsoftware, Berechnung von Energiebedarf oder Energieverbrauch, Zuordnung der Energieeffizienzklasse von A+ bis H und Erstellung der Modernisierungsempfehlungen. Zusätzlich fällt Verwaltungsaufwand an: Angebotserstellung, Rechnungslegung, Ablage und Nachfragen bei unklaren Daten.
Aus diesen Gründen kann ein vollständiger Vor-Ort-Bedarfsausweis für ein Einfamilienhaus erfahrungsgemäß ein Mehrfaches der Online-Preise kosten, je nach Region und Aufwand. Die Kosten für Energieausweise variieren dabei je nach Gebäudegröße erheblich. Genau hier setzt das Online-Modell von energieausweis.de an und reduziert die Kosten, indem Prozesse digitalisiert und gebündelt werden.
Warum ist der Energieausweis online günstiger möglich?
Online-Anbieter von Energieausweisen haben niedrigere Kostenstrukturen als lokale Energieberater. Entscheidend ist dabei: Online wird nicht an der rechtlichen Qualität gespart, sondern an vermeidbarem Aufwand wie Anfahrt, Terminkoordination und mehrfacher Datenerfassung. Bei energieausweis.de bedeutet das einen weitgehend standardisierten Online-Prozess mit TÜV-geprüftem Datenschutz, über 27.000 Kundenbewertungen und automatischer DIBt-Registrierung.
Digitaler Prozess statt Fahrtzeit und Papierakten
Eigentümer erfassen ihre Gebäudedaten direkt über ein Online-Formular: Baujahr, Fläche, Bauweise, Fenster, Dämmung, Heiztechnik und Energieträger. Dadurch entfällt die doppelte Datenerhebung, bei der ein Berater vor Ort Informationen aufnimmt und sie anschließend im Büro nochmals in die Software eingibt.
energieausweis.de nutzt eine standardisierte Online-Maske, die den Nutzer Schritt für Schritt durch die Eingabe führt und typische Fehler minimiert. Die Erstellung von Online-Energieausweisen ist dabei digital unterstützt: Eine interne Plausibilitätsprüfung kontrolliert die Angaben, bevor Fachleute den Ausweis freigeben. Alle Schritte laufen digital ab: Datenerfassung, Prüfung, Ausstellung des Energieausweises, DIBt-Registrierung und PDF-Versand per E-Mail.
Die Erstellung eines Energieausweises erfolgt in vier Schritten: Angaben zum Gebäude eingeben, Fotos und Unterlagen hochladen, Plausibilitätsprüfung und Freigabe, PDF-Ausweis erhalten. Gestartet wird direkt über Energieausweis online erstellen. Diese Standardisierung ermöglicht es, für Wohngebäude feste, transparente Preise anzubieten: 69,95 € für den Verbrauchsausweis und 119,95 € für den Bedarfsausweis.
Fotos und Unterlagen statt langer Vor-Ort-Begehung
Das GEG verlangt für die Ausstellung eines Energieausweises im Bestand eine Bestandsaufnahme per Begehung oder anhand geeigneter Bildaufnahmen (§ 84 GEG; ab 2027 in der Neufassung durch das GModG fortgeführt). energieausweis.de löst diese Vorgabe über einen Foto-Upload: Fassade, Dach, Fenster, Heizungsanlage und Typenschilder werden vom Eigentümer digital übermittelt.
So erfolgt die rechtlich erforderliche Bestandsaufnahme der Bausubstanz und des energetischen Zustands des Gebäudes, ohne dass ein Berater persönlich anreisen muss. Der Eigentümer stellt die relevanten Unterlagen (zum Beispiel Baupläne, Heizkostenabrechnungen der letzten drei Jahre beim Verbrauchsausweis) selbst bereit, wodurch zusätzliche Erfassungszeit beim Dienstleister entfällt. Eine Online-Erstellung ganz ohne Fotos oder Begehung ist gesetzlich nicht zulässig.
Hohe Stückzahl, Plausibilitätsprüfung und Spezialisierung
Online-Portale können die Kosten pro Ausweis durch Skaleneffekte senken. energieausweis.de hat sich auf Energieausweise spezialisiert und erreicht durch hohe Fallzahlen (über 27.000 Kundenbewertungen auf Trusted Shops, eKomi, Google und Trustpilot) effiziente Abläufe, die den Durchschnittsaufwand pro Ausweis deutlich reduzieren. Eine digitale Datenerfassung bei Online-Ausweisen reduziert den Verwaltungsaufwand zusätzlich.
Die interne Plausibilitätsprüfung erkennt automatisch, wenn zum Beispiel ein falscher Ausweistyp gewählt oder unrealistische Kennwerte eingegeben wurden. Fachleute im Hintergrund prüfen die Daten und stellen den Ausweis als berechtigte Aussteller nach § 88 GEG aus, inklusive DIBt-Registriernummer. Energieausweise dürfen nur Personen ausstellen, die die Qualifikationen nach § 88 GEG erfüllen (etwa bestimmte Ingenieure, Architekten, Handwerksmeister oder Techniker mit Zusatzqualifikation), und diese Anforderung wird online genauso erfüllt wie vor Ort.
Diese Kombination aus Spezialisierung, Standardisierung und Volumen erklärt, warum Online-Preise signifikant niedriger ausfallen können, ohne Abstriche an der Rechtsgültigkeit. Günstiger heißt nicht schlechter, sondern effizienter.
Günstiger heißt nicht schlechter: So bleibt der Online-Energieausweis rechtlich vollwertig
Viele Eigentümer fragen sich, ob ein günstiger Online-Ausweis „weniger gelten“ könnte als ein teurer Vor-Ort-Ausweis. Diese Sorge ist verständlich, aber unbegründet, wenn die gesetzlichen Anforderungen eingehalten werden. Für die Rechtsgültigkeit ist nicht der Preis entscheidend, sondern die Einhaltung der GEG-Vorgaben, die Ausstellerberechtigung und die DIBt-Registrierung.
Rechtliche Anforderungen an jeden Energieausweis
Es gibt zwei Arten von Energieausweisen: den Verbrauchsausweis und den Bedarfsausweis. Der Verbrauchsausweis basiert auf den tatsächlichen Verbrauchsdaten der letzten drei Jahre (ab 01.01.2027 bei reinen Wohngebäuden zwei Jahre; Details im Ratgeber Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis: Was gilt 2026 und 2027). Der Bedarfsausweis bewertet den theoretischen Energiebedarf eines Gebäudes anhand der Baukonstruktion, Dämmung, Fenster und Heiztechnik, unabhängig vom Nutzerverhalten. Bis Ende 2026 ist ein Bedarfsausweis Pflicht bei Neubauten sowie bei Wohngebäuden mit weniger als fünf Wohneinheiten und Bauantrag vor dem 1. November 1977, sofern das Gebäude nicht nachweislich mindestens das Niveau der Wärmeschutzverordnung 1977 erreicht. Ab 01.01.2027 gelten geänderte Regeln zur Wahl der Ausweisart.
Jeder Energieausweis muss nach GEG von einem nach § 88 GEG berechtigten Aussteller erstellt werden, unabhängig vom Vertriebsweg. Bei Bestandsgebäuden muss die Bestandsaufnahme per Begehung oder geeigneter Bildaufnahmen erfolgen (§ 84 GEG). Der Ausweis muss beim DIBt registriert werden; ohne Registriernummer ist er nicht ordnungsgemäß ausgestellt. Form und Inhalt sind bundeseinheitlich geregelt: Energieeffizienzklasse (A+ bis H bei Wohngebäuden), Angabe in kWh/(m²a), Angaben zu Heiztechnik und – soweit möglich – Modernisierungsempfehlungen. Ab 2027 gilt bei Wohngebäuden die Skala A+ bis H, bei Nichtwohngebäuden A bis G.
Ein korrekt erstellter Online-Ausweis hat juristisch dieselbe Wirkung wie ein Vor-Ort-Ausweis, bei Immobilienanzeigen, Besichtigungen, Vertragsunterlagen und der Vorlage beim Käufer oder Mieter. Die Energieeffizienzklassen zeigen den energetischen Zustand eines Gebäudes und beeinflussen die Einschätzung der zukünftigen Energiekosten.
Wann lohnt sich der Energieberater vor Ort trotzdem?
Es gibt Situationen, in denen der persönliche Vor-Ort-Termin trotz höherer Kosten die sinnvollere Wahl ist. energieausweis.de konzentriert sich auf die schnelle, rechtssichere Erfüllung der gesetzlichen Ausweispflicht und ersetzt nicht die umfassende Sanierungsberatung.
Individueller Sanierungsfahrplan und Förderberatung
Eigentümer, die konkret eine umfassende energetische Sanierung planen, profitieren von einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP). Dafür ist häufig ein ausführlicher Vor-Ort-Termin mit detaillierter Bauteilaufnahme, Wärmebrückenanalyse und Fördermittelberatung (zum Beispiel KfW oder BAFA) sinnvoll. Gebäude, die im Energieausweis in Klasse H liegen, können bei einer Sanierung zum Effizienzhaus vom sogenannten WPB-Bonus („Worst Performing Building“) der Bundesförderung profitieren; die aktuellen Förderbedingungen sollten vorab bei KfW bzw. BAFA geprüft werden. Diese Leistungen gehen weit über den Umfang eines gesetzlich vorgeschriebenen Energieausweises hinaus und erfordern entsprechend mehr Zeit und Honorar.
Besonders komplexe oder gemischt genutzte Objekte
Große Nichtwohngebäude, Mischgebäude mit einem nennenswerten gewerblichen Anteil oder Sonderbauten benötigen oft eine individuelle Betrachtung. Bei Mischgebäuden können bis Ende 2026 zwei separate Energieausweise nötig sein, wenn sich der gewerbliche Teil in Nutzung und Gebäudetechnik wesentlich unterscheidet und einen nicht unerheblichen Teil der Fläche ausmacht (§ 106 GEG); die oft genannte 10-Prozent-Grenze ist nur eine Faustformel aus der Praxis. energieausweis.de bietet Energieausweise für Nichtwohngebäude an, wickelt diese aber nicht über das Standard-Online-Formular ab, sondern per Checkliste und E-Mail individuell. In Einzelfällen kann die Kombination aus Online-Datenerhebung und punktuellem Vor-Ort-Termin beim Energieberater sinnvoll sein.
Wenn der Energieausweis als Grundlage einer umfassenden Beratung dient
Manche Eigentümer verstehen den Energieausweis als Einstieg in eine tiefgehende Energieberatung mit Thermografie, Heizlastberechnung und Lüftungskonzept. Hierfür bietet der klassische Energieberater vor Ort das passendere Produkt. energieausweis.de deckt primär die Pflichtausweise für Immobilienverkauf, Vermietung und Neubauabschluss ab. Für Standardfälle wie den Verkauf oder die Neuvermietung von Ein- und Mehrfamilienhäusern reicht der Online-Weg in der Regel aus und ist wirtschaftlich sinnvoller.
Online vs. vor Ort: Kosten, Zeit und Rechtssicherheit im Vergleich
Die folgende Gegenüberstellung zeigt die wesentlichen Unterschiede zwischen der Online-Erstellung bei energieausweis.de und dem Vor-Ort-Energieberater. Die Preise von energieausweis.de sind Festpreise; alle Angaben zum Vor-Ort-Energieberater sind typische Erfahrungswerte (Stand: Oktober 2026) und keine Garantie für den Einzelfall.
Vergleichstabelle: Energieausweis online bei energieausweis.de vs. Vor-Ort-Energieberater
| Kriterium | energieausweis.de (Online) | Energieberater vor Ort |
|---|---|---|
| Kosten Verbrauchsausweis | 69,95 € (Festpreis inkl. MwSt.) | Erfahrungsgemäß deutlich über dem Online-Preis, je nach Anbieter und Region |
| Kosten Bedarfsausweis | 119,95 € (Festpreis inkl. MwSt.) | Erfahrungsgemäß 300 bis 500 €, je nach Aufwand und Region |
| Mögliche Ersparnis online | Bis zu ca. 300 € (Erfahrungswert, kein garantierter Einzelfallwert) | – |
| Zeit bis zum fertigen Ausweis | Sofort verfügbar als PDF nach Plausibilitätsprüfung und Freigabe | Erfahrungsgemäß oft mehrere Wochen Wartezeit bis zum Termin |
| Terminkoordination | Keine nötig, Eingabe jederzeit möglich | Terminabstimmung, Anfahrt, ggf. Zweittermin |
| Rechtsgültigkeit | Vollwertig bei § 88-Aussteller, Fotos/Begehung (§ 84) und DIBt-Registrierung | Vollwertig bei identischer Einhaltung der GEG-Vorgaben |
| Datenaufnahme | Eigentümer gibt Gebäudedaten online ein, lädt Fotos hoch | Energieberater nimmt Daten persönlich vor Ort auf |
| Leistungsumfang | DIBt-Registrierung, Plausibilitätsprüfung, Modernisierungsempfehlungen, PDF, Telefon-Support inklusive | Umfang je nach Berater unterschiedlich, Leistungen und mögliche Zusatzkosten vorab klären |
| Support | Telefon Mo bis Fr, 9 bis 17 Uhr, echte Mitarbeiter | Persönlicher Kontakt zum Berater, Erreichbarkeit individuell |
Verbrauchsausweise sind in der Regel günstiger und einfacher zu erstellen, weil sie auf vorhandenen Verbrauchsdaten basieren. Der Bedarfsausweis erfordert umfangreichere Daten und Prüfungen, was den Preisunterschied zwischen Online und Vor-Ort beim Bedarfsausweis besonders deutlich macht.
Geringere Kosten ohne Verzicht auf Sicherheit
Ein Energieausweis ist bei Verkauf oder Vermietung gesetzliche Pflicht. Die Frage ist nicht ob, sondern wo und wie schnell. Der Preisunterschied zwischen Online-Erstellung und Vor-Ort-Energieberater ergibt sich nicht aus Qualitätsunterschieden am fertigen Ausweis, sondern aus der Art, wie der Ausweis entsteht: Digitale Datenerfassung durch den Eigentümer, Foto-Upload statt persönlicher Begehung, standardisierte Abläufe mit Plausibilitätsprüfung und hohe Stückzahlen senken die Kosten pro Ausweis erheblich. Gleichzeitig bleibt die Rechtsgültigkeit vollständig erhalten, wenn ein berechtigter Aussteller, eine dokumentierte Bestandsaufnahme und die DIBt-Registrierung sichergestellt sind.
Sie benötigen schnell einen rechtsgültigen Energieausweis?
Weiterführende Informationen finden Sie in unserer Preisübersicht, im Ratgeber zum Unterschied zwischen Verbrauchsausweis und Bedarfsausweis und im Beitrag Was kostet ein Energieausweis online?
Häufige Fragen
Online entfallen die Anfahrt, lange Vor-Ort-Termine und die individuelle Angebotserstellung. Eigentümer erfassen viele Daten und Angaben selbst, wodurch der Zeitaufwand pro Ausweis für den Dienstleister sinkt. Die Ersparnis liegt beim Bedarfsausweis erfahrungsgemäß bei mehreren hundert Euro, wobei die tatsächliche Differenz von Objekt, Region und gewähltem Berater abhängt. Auch die Verbrauchsdaten der letzten Jahre lassen sich online genauso einreichen wie vor Ort.
Ja. Ein online erstellter Energieausweis ist rechtsgültig, wenn die gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind. Entscheidend sind die Ausstellerberechtigung nach § 88 GEG, bei Bestandsgebäuden die Bestandsaufnahme per Begehung oder geeigneter Fotos (§ 84 GEG) und die DIBt-Registrierung, nicht der Preis oder der Vertriebsweg. Energieausweise bei energieausweis.de erfüllen diese Anforderungen und sind bundesweit zehn Jahre gültig.
Der Eigentümer ist für die Richtigkeit der Angaben verantwortlich. energieausweis.de nutzt jedoch eine Plausibilitätsprüfung, die typische Fehler und falsche Ausweisarten automatisch erkennt. Bei Unklarheiten hilft der Telefon-Support (Mo bis Fr, 9 bis 17 Uhr, 02654 8801199). Zusätzlich gibt es eine 30 Tage Geld-zurück-Garantie, falls der Ausweis wider Erwarten nicht passt. So können auch Verbraucher ohne Fachkenntnisse den Prozess sicher durchlaufen.
Ein Vor-Ort-Termin lohnt sich vor allem bei geplanter Vollsanierung, individuellem Sanierungsfahrplan, komplexen Nichtwohngebäuden oder Mischgebäuden mit speziellen Nutzungen. Für Standardfälle wie den Verkauf oder die Neuvermietung von Ein- und Mehrfamilienhäusern reicht der Online-Weg in der Regel aus und ist wirtschaftlich sinnvoller. Nutzen Sie bei Zweifeln die häufigen Fragen oder den telefonischen Support zur Auskunft.
Der Verbrauchsausweis basiert auf realen Verbrauchsdaten und kostet bei energieausweis.de 69,95 €. Der aufwendigere Bedarfsausweis bewertet die bauliche Substanz und die Anlagentechnik des Gebäudes und kostet 119,95 €. Die Zulässigkeit der jeweiligen Art hängt bis Ende 2026 vom Gebäudetyp, Baujahr und Zustand der Dämmung ab; ab 01.01.2027 gelten geänderte Regeln. energieausweis.de unterstützt bei der Wahl des richtigen Ausweistyps, auch über die Informationen auf den Seiten zum Verbrauchsausweis und Bedarfsausweis.
Gesetze, Quellen und Fundstellen
- Bundesgesetzblatt (28.07.2026): Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), BGBl. 2026 I Nr. 226 (Fundstelle ohne Link)
- § 80 GEG: Vorlage und Übergabe des Energieausweises bei Verkauf, Vermietung, Verpachtung und Neuvermietung
- § 84 GEG: Bestandsaufnahme per Begehung oder geeigneter Bildaufnahmen, Fotopflicht bei Online-Erstellung
- § 87 GEG: Pflichtangaben in Immobilienanzeigen
- § 88 GEG: Ausstellerberechtigung für Energieausweise
- § 106 GEG: Gemischt genutzte Gebäude
- § 108 GEG: Bußgeldvorschriften
- Deutsches Institut für Bautechnik (DIBt): Zentrale Registrierstelle für Energieausweise in Deutschland
- TÜV Saarland: Zertifikat „Geprüfter Datenschutz“ (ID 46602)
- energieausweis.de: Energieausweis online erstellen, Preisübersicht aller Ausweisarten, Partnerprogramm für Makler und Hausverwalter mit 35 % Rabatt, Firmenportrait der Immoticket24.de GmbH, Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis: Was gilt 2026 und 2027, Was kostet ein Energieausweis online?, Unterschied zwischen Verbrauchsausweis und Bedarfsausweis, häufige Fragen, Verbrauchsausweis, Bedarfsausweis
Transparenz: Dieser Beitrag wurde mit KI-Unterstützung überarbeitet und fachlich durch die Redaktion von energieausweis.de (Immoticket24.de GmbH) geprüft. Er ersetzt keine Rechtsberatung; maßgeblich ist der Einzelfall.








