Einen Energieausweis für ein Nichtwohngebäude bestellen Sie in wenigen Schritten: die Checkliste ausfüllen, Fotos und Dokumente per E-Mail einreichen und nach der Plausibilitätsprüfung den rechtsgültigen, DIBt-registrierten Ausweis als PDF erhalten.
Rechtsstand: GEG in der seit 29.07.2026 geltenden Fassung (BGBl. 2026 I Nr. 226, Art. 1) sowie die ab 01.01.2027 geltenden Ausweisregeln (Art. 2). Geprüft am 13.10.2026.
Bei energieausweis.de wird jeder Energieausweis für Nichtwohngebäude von qualifizierten Personen erstellt, fachlich geprüft und mit einer Registriernummer beim Deutschen Institut für Bautechnik versehen.
Das Wichtigste vorab
- Bei energieausweis.de reichen Sie die Checkliste mit Unterlagen und Fotos per E-Mail ein, nach der Plausibilitätsprüfung erhalten Sie einen rechtsgültigen, DIBt-registrierten Ausweis als PDF, der die energetische Qualität bzw. Energieeffizienz der Immobilie dokumentiert.
- Bei Verkauf, Vermietung, Verpachtung oder Leasing eines Nichtwohngebäudes ist der Energieausweis gesetzliche Pflicht (§ 80, § 87 GEG); ab 2027 gilt das ausdrücklich auch bei der Verlängerung eines Vertrags. Verstöße gegen diese Pflicht können als Ordnungswidrigkeit mit bis zu 10.000 Euro Bußgeld geahndet werden (je nach Fall individuell).
- Die Informationen hier richten sich an Eigentümer, Vermieter, Immobilienmakler und Hausverwaltungen, die für Büros, Praxen, Schulen, Hotels, Kitas, Lagerhallen oder Einzelhandelsflächen einen rechtsgültigen Energieausweis benötigen und schnell klären wollen, welche Daten und Unterlagen für ihre Immobilie erforderlich sind.
- Sie erfahren hier, welche Unterlagen für die Bestellung nötig sind, wann Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis infrage kommen, wie der Bestellprozess bei energieausweis.de abläuft, wie sich die Kosten einordnen lassen und welche Sonderregeln für Mischgebäude mit Wohn- und Gewerbeteil gelten.
Wann Sie für Ihr Nichtwohngebäude einen Energieausweis brauchen
Sie stehen vor der Neuvermietung einer Arztpraxis, dem Verkauf eines Bürogebäudes mit Notartermin in drei Wochen, oder Ihr Makler fragt nach dem Energieausweis für die Immobilienanzeige Ihrer Immobilie? Vielleicht betreiben Sie ein Hotel oder eine Schule und müssen den Ausweis im Eingangsbereich aushängen?
Wenn Sie wissen möchten, wie bestelle ich einen Energieausweis für ein Nichtwohngebäude, lautet die kurze Antwort: Sie stellen die Anfrage online bei energieausweis.de, füllen die passende Checkliste aus, reichen Fotos und Unterlagen per E-Mail ein, warten die Plausibilitätsprüfung ab und erhalten den rechtsgültigen, DIBt-registrierten Energieausweis als PDF.
Laut § 29 Abs. 2 der Energieeinsparverordnung 2007 (BGBl. 2007 I S. 1519) müssen Energieausweise für Nichtwohngebäude seit dem 1. Juli 2009 vorgelegt werden, für Wohngebäude galt das schrittweise seit dem 1. Juli 2008 bzw. dem 1. Januar 2009. Dazu kommt bei manchen Nichtwohngebäuden eine Aushangpflicht: Behörden, Schulen und große Einzelhandelsflächen mit viel Publikumsverkehr müssen den Ausweis im Eingangsbereich sichtbar aushängen (bis Ende 2026 ab einer bestimmten Nutzfläche). Wer bei Verkauf oder Vermietung keinen gültigen Energieausweis vorlegt, handelt ordnungswidrig. Der Bußgeldrahmen reicht bis zu 10.000 Euro (§ 108 Abs. 1 Nr. 18, 19 und 21 GEG; ab 2027 Nr. 19, 20 und 22), über die Höhe entscheidet die Behörde im Einzelfall.
Energieausweis Grundlagen und Besonderheiten bei Nichtwohngebäuden
Ein Energieausweis weist die energetische Qualität eines Gebäudes anhand spezifischer Kennwerte für Wärme und Strom im Vergleich zu Referenzgebäuden aus. Ab 2027 erfolgt die Einordnung für Nichtwohngebäude in den Effizienzklassen A bis G. Die dokumentierte Energieeffizienz ist Grundlage für die Bewertung der Immobilie und für mögliche energetische Verbesserungen. Jeder Energieausweis wird beim DIBt registriert und erhält eine Registriernummer, die der Aussteller nach § 98 Abs. 2 GEG unverzüglich beantragt; sie macht ihn erst rechtsgültig und eine Kontrolle durch Behörden ermöglicht. Bei energieausweis.de ist diese Registrierung automatisch Teil jeder Bestellung.
Für Ihre Bestellung ist vor allem eines wichtig: Ein Nichtwohngebäude ist deutlich komplexer als ein Wohngebäude. Gerechnet wird nach DIN V 18599 (ab 2027 DIN/TS 18599:2025-10) und mit der Gebäudenutzfläche statt der Wohnfläche. Wärme und Strom werden getrennt ausgewiesen, und unterschiedliche Nutzungen wie Verkaufsfläche, Lager und Büro in einem Objekt werden als eigene Zonen erfasst. Deshalb fragt die Checkliste für Nichtwohngebäude mehr Daten ab als ein Formular für ein Einfamilienhaus. Wenn Sie Flächen, Nutzungen und Anlagentechnik vorab sauber zusammenstellen, sparen Sie sich später Rückfragen.
Bis zum 31. Dezember 2026 haben Sie für Nichtwohngebäude unabhängig vom Baujahr grundsätzlich die Wahl zwischen Verbrauchsausweis und Bedarfsausweis, sofern die Datenanforderungen erfüllt sind. Ab dem 1. Januar 2027 ist bei einer Neuausstellung anlässlich von Verkauf, Vermietung, Verpachtung, Leasing oder Vertragsverlängerung grundsätzlich die energetische Bilanzierung vorgesehen. Dafür werden Gebäudehülle, Zonen, Heizung, Lüftung, Klima, Warmwasser und gegebenenfalls Beleuchtung erfasst. Ein bereits rechtmäßig ausgestellter Ausweis bleibt bis zum Ende seiner zehnjährigen Gültigkeit nutzbar. Ob sich eine Bestellung noch 2026 lohnt, lesen Sie im Beitrag: Sollte ich meinen Energieausweis noch 2026 oder erst 2027 beantragen?
Was gilt rechtlich für Nichtwohngebäude? (GEG und GModG kurz erklärt)
Die Grundlage für die Energieausweispflicht in Deutschland ist das Gebäudeenergiegesetz (GEG). Es regelt unter anderem, wann ein Energieausweis vorgelegt werden muss, wer ihn ausstellen darf und welche Angaben in Immobilienanzeigen erscheinen müssen. Die Änderungen durch das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) wurden am 28. Juli 2026 im Bundesgesetzblatt verkündet (BGBl. 2026 I Nr. 226). Artikel 1 gilt seit dem 29. Juli 2026; die §§ 79 bis 88 zum Energieausweis gelten bis zum 31. Dezember 2026 in der seither geltenden Fassung weiter. Die neuen Ausweisregeln gelten ab dem 1. Januar 2027 und sehen insbesondere für Nichtwohngebäude eine Bilanzierung vor.
Die wichtigsten Paragrafen im Überblick:
- § 80 GEG regelt die Vorlage- und Übergabepflicht: Bei Verkauf, Vermietung, Verpachtung oder Leasing muss der Energieausweis vorgelegt werden. Ab 2027 kann auch die Verlängerung eines Miet-, Pacht- oder Leasingvertrags die Ausweispflicht auslösen, wenn kein gültiger Energieausweis vorliegt.
- § 87 GEG schreibt Pflichtangaben in Immobilienanzeigen vor, wobei die Anzeigepflicht denjenigen trifft, der die Veröffentlichung verantwortet. Ab 2027 werden die Pflichtangaben erweitert, unter anderem um das Ausstellungsdatum und zusätzliche Energiekennwerte.
- § 88 GEG definiert die Ausstellerberechtigung: Ein Energieausweis muss von einer qualifizierten Person ausgestellt werden.
- § 84 Abs. 1 GEG (ab 1. Januar 2027 § 83 Abs. 1 Satz 3 n. F.) regelt die Bestandsaufnahme durch Begehung oder geeignete Bildaufnahmen, die eine rechtssichere Online-Ausstellung ermöglichen. Diese Regel ist nicht neu ab 2027, sondern wird lediglich verschoben; die Online-Ausstellung bleibt zulässig.
Verstöße gegen Energieausweis-Pflichten können als Ordnungswidrigkeit mit Bußgeldern bis zu 10.000 Euro geahndet werden (§ 108 GEG). Der Energieausweis ist damit kein optionales Dokument, sondern Pflicht bei Verkauf, Vermietung und bestimmten Aushangfällen.
Für den Aushang gilt: Bis Ende 2026 besteht die Aushangpflicht bei Behördenräumen ab 250 m² Nutzfläche (§ 80 Abs. 6) und bei anderen öffentlich zugänglichen Gebäuden ab 500 m² Nutzfläche mit starkem Publikumsverkehr, sofern ein Energieausweis vorliegt (§ 80 Abs. 7).
Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis: Was das für Ihre Bestellung bedeutet
Für Nichtwohngebäude gibt es zwei Arten von Energieausweisen, den Verbrauchsausweis und den Bedarfsausweis. Beide sind 10 Jahre gültig. Für Ihre Bestellung ist vor allem entscheidend, welche Daten Sie jeweils liefern müssen, denn danach richtet sich der Aufwand.
Verbrauchsausweis für Nichtwohngebäude: Grundlage sind die tatsächlichen Verbräuche für Heizung und Strom. Beim Nichtwohngebäude fließt der Stromverbrauch der Gebäudetechnik wie Lüftung, Kühlung oder Beleuchtung immer mit ein. Bis Ende 2026 benötigen Sie dafür lückenlose Abrechnungen der letzten drei Jahre (36 Monate). Für die Bestellung heißt das: Im Mittelpunkt stehen Ihre Abrechnungen und die Fotodokumentation, Pläne sind hilfreich, aber weniger entscheidend. Da der Verbrauchsausweis das tatsächliche Nutzerverhalten abbildet, sollten Sie Leerstände oder ungewöhnliche Nutzungsphasen in der Checkliste vermerken.
Bedarfsausweis für Nichtwohngebäude: Er beruht auf einer technischen Analyse der Gebäudehülle und der Anlagentechnik, also von Wänden, Dach, Fenstern, Heizungsanlage, Lüftung und Beleuchtung, und berechnet den Energiebedarf unabhängig vom Nutzerverhalten. Zwingend ist er bei Neubauten und immer dann, wenn keine lückenlosen Verbrauchsdaten vorliegen, etwa nach längerem Leerstand oder einem Betreiberwechsel. Für die Bestellung bedeutet das mehr Aufwand bei den Unterlagen: Pläne oder Skizzen zur Flächenermittlung, Angaben zur Anlagentechnik und eine vollständige Fotodokumentation sind hier besonders wichtig.
Die Entscheidung müssen Sie nicht allein treffen. Im Rahmen der Checkliste und der Plausibilitätsprüfung kontrolliert unser Team, ob der gewählte Ausweistyp zu Ihrem Objekt und Ihren Daten passt, und gibt Ihnen im Zweifel eine klare Empfehlung. So werden Fehlbestellungen abgefangen, bevor sie entstehen. Wann sich welcher Ausweistyp für Büro, Praxis, Lagerhalle oder Einzelhandel anbietet und was sich ab 2027 ändert, erklären wir ausführlich im Beitrag Welchen Energieausweis brauche ich für ein Nichtwohngebäude?.
Mischgebäude: Einen oder zwei Energieausweise bestellen?
Ein Mischgebäude kombiniert Wohn- und Nichtwohnnutzung, zum Beispiel ein Ladengeschäft im Erdgeschoss mit Wohnungen in den Obergeschossen. Für Ihre Bestellung stellt sich dann die Frage, ob Sie einen oder zwei Energieausweise benötigen. Bis Ende 2026 sind zwei getrennte Ausweise für den Wohnteil und den Gewerbeanteil erforderlich, wenn sich Nutzung und gebäudetechnische Ausstattung wesentlich unterscheiden und ein nicht unerheblicher Teil der Fläche betroffen ist (§ 106 GEG). Ab 2027 ist bei einer Neuausstellung für gemischt genutzte Gebäude in der Regel die Bilanzierung maßgeblich.
In der Praxis heißt das: Geben Sie bei der Bestellung die Flächen für Wohnen und Gewerbe getrennt an und beschreiben Sie kurz, wie der gewerbliche Teil genutzt, beheizt, belüftet oder gekühlt wird. Hilfreich sind außerdem Fotos, auf denen die Bereiche klar voneinander zu unterscheiden sind. Praxis-Tipp: Markieren Sie die Gewerbefläche zusätzlich in einer einfachen Grundrissskizze, das beschleunigt die Zuordnung spürbar. Auf dieser Grundlage klären wir in der Plausibilitätsprüfung, ob ein oder zwei Ausweise nötig sind, und melden uns im Zweifel telefonisch bei Ihnen. So bestellen Sie weder zu viel noch zu wenig und starten den Prozess ohne Zeitverlust.
Vorbereitung: Welche Unterlagen und Daten Sie für die Bestellung brauchen
Die eigentliche Bestellung geht schnell, wenn alle Unterlagen, Pläne, Verbräuche und Fotos vollständig vorliegen. Die Bestandsaufnahme verlangt nach § 84 Abs. 1 GEG (ab 1. Januar 2027 § 83 Abs. 1 Satz 3 n. F.) entweder eine Vor-Ort-Begehung oder geeignete Bildaufnahmen. Eine Online-Ausstellung im Bestand ist daher nur mit ausreichender Fotodokumentation zulässig. Bei energieausweis.de ist die Fotolösung systematisch in den Prozess eingeplant, sodass kein Vor-Ort-Termin nötig ist.
Gebäude- und Nutzungsdaten
Folgende Angaben sollten Sie bereithalten; je nach Immobilie und Nutzung werden diese für einzelne oder mehrere Objekte benötigt:
- Adresse und Baujahr des Gebäudes
- Art des Nichtwohngebäudes (z. B. Büro, Einzelhandel, Logistik, Schule, Praxis, Kita)
- Heizungsanlage und Lüftungssystem, Warmwasserbereitung, Kühlung/Klimatechnik
- Gebäudenutzfläche, Anzahl der Geschosse, Zonen mit unterschiedlicher Nutzung (z. B. Verkaufsfläche vs. Lager)
- Angaben zu Öffnungszeiten und Nutzungsprofilen
Halten Sie vorhandene Bauzeichnungen, Brandschutzpläne oder technische Dokumentationen bereit. Diese helfen, Flächen und Zonen sicher zu ermitteln und Fehler bei den Angaben zu vermeiden.
Verbrauchsdaten und Abrechnungen
Verbrauchsdaten sind nur beim Verbrauchsausweis erforderlich, nicht beim Bedarfsausweis. Für den Verbrauchsausweis nutzen Sie die Checkliste „Angaben Verbrauchsausweis Nichtwohngebäude“. Konkret benötigen Sie:
- Heizenergieabrechnungen (Öl, Gas, Fernwärme etc.) der letzten drei Jahre (bis Ende 2026)
- Stromabrechnungen der letzten drei Jahre (bis Ende 2026)
- Ergänzende Angaben bei Leerständen oder Nutzungswechseln
Falls Lücken in den Verbrauchsdaten bestehen, zum Beispiel nach einem Betreiberwechsel, wird dies im Rahmen der Checkliste und Fachprüfung bewertet. Im Zweifelsfall kann auf den Bedarfsausweis ausgewichen werden, wenn dieser den fehlenden Bedarf bei unvollständigen Verbrauchsdaten besser abbildet.
Fotodokumentation für eine rechtssichere Online-Ausstellung
Statt einer Vor-Ort-Begehung reicht eine strukturierte Fotodokumentation aus, wenn sie alle relevanten Bauteile und Anlagen abbildet. Folgende Fotos werden benötigt:
- Außenansichten aller Fassaden, Dach und Eingangsbereich
- Fensterdetails und Fensterbeschaffenheit
- Heizkesselanlage, Verteilleitungen und Warmwasserspeicher
- Lüftungsgeräte, Klimageräte und Typenschilder aller relevanten Anlagen
- Zählerstände, sofern verfügbar
Mit dem Smartphone gemachte Fotos in ausreichender Schärfe genügen. Keine professionelle Kamera ist nötig. Die Checkliste gibt exakt vor, welche Fotos in welcher Perspektive benötigt werden und dass jeder relevante Raum oder Anlagenbereich eindeutig dokumentiert sein muss. Bei Fragen zur Fotodokumentation können Sie unseren telefonischen Support nutzen.
Schritt-für-Schritt: So bestellen Sie den Energieausweis für Ihr Nichtwohngebäude bei energieausweis.de
Der Online-Weg kann gegenüber einem klassischen Energieberater mit Vor-Ort-Termin klare Vorteile bieten: keine Terminsuche, Fertigstellung oft innerhalb weniger Werktage oder bis zu einigen Wochen. Erfahrungsgemäß kann es eine hohe Ersparnis im Vergleich zu vielen lokalen Angeboten geben (Stand Oktober 2026, als Marktspanne zu verstehen, nicht als garantierte Ersparnis für jeden Einzelfall). Trotz des digitalen Wegs prüfen qualifizierte Fachleute im Hintergrund jede Bestellung und sind telefonisch erreichbar.
Bestellablauf in 3 einfachen Schritten
Um einen Energieausweis für ein Nichtwohngebäude zu beantragen, müssen folgende Schritte befolgt werden. Energieausweise können online in drei Schritten beantragt werden:
- Checkliste ausfüllen und senden: Mit der Checkliste für Nichtwohngebäude (PDF) können Sie direkt den Antrag starten. Sie füllen die Checkliste aus, hinterlegen alle Daten sowie Fotos und senden alles per E-Mail an unser Team. Ihr Zeitaufwand: wenige Minuten.
- Fachliche Prüfung: Unser Team führt eine Plausibilitätsprüfung durch. Der Aussteller überprüft die Plausibilität der Angaben vor der Ausstellung des Energieausweises. Bei Unklarheiten erfolgen Rückfragen telefonisch oder per E-Mail; Unterlagen und Hinweise werden zentral zum Auftrag gebündelt. In diesem Schritt wird auch festgelegt, ob ein Verbrauchs- oder Bedarfsausweis die richtige Wahl ist; an dieser Stelle wird die Ausweisart verbindlich bestimmt.
- Ausstellung und Versand: Der Energieausweis wird erstellt, beim DIBt registriert (Zuteilung der Registriernummer) und Ihnen als rechtsgültiges PDF per E-Mail zugesandt. Postalische Zustellung ist optional gegen Aufpreis möglich. Die Bearbeitung dauert meist 1 bis 3 Werktage nach Eingang aller vollständigen Unterlagen.
Preise, Zahlungsarten, PDF-Download und Bestpreis-Versprechen
Der Bedarfsausweis für ein Nichtwohngebäude wird bei energieausweis.de zum Festpreis von 119,95 € angeboten, der Verbrauchsausweis für 69,95 €, inklusive DIBt-Registrierung, Plausibilitätsprüfung und telefonischem Support. Auf der Preisseite finden Sie aktuelle Details sowie mögliche Zusatzleistungen wie den postalischen Versand.
Außerdem profitieren Sie von unserem Bestpreis-Versprechen: Finden Sie ein nachweislich günstigeres Angebot gleicher Qualität (TÜV-geprüftes Onlineportal, DIBt-registriert, vergleichbare Leistung), wird die Differenz erstattet. Dies ist als Konditionsversprechen zu verstehen, nicht als pauschale Ersparnisgarantie.
Wie läuft die Plausibilitätsprüfung konkret ab?
Jede Bestellung wird intern geprüft: Passt der gewählte Ausweistyp zur Gebäudeart und den gelieferten Daten? Stimmen die Flächenangaben mit den Fotos und Plänen überein? Sind die Verbrauchsdaten plausibel?
Fehler werden systematisch abgefangen: Automatische Hinweise bei fehlenden Pflichtfeldern sowie bei fehlenden Angaben in einem Bereich der Checkliste oder der Unterlagen, manuelle Rückfragen an der richtigen Stelle bei Widersprüchen in Fotos und Checkliste und gegebenenfalls eine Empfehlung, auf den Bedarfsausweis zu wechseln. Das ist besonders bei Nichtwohngebäuden mit mehreren Nutzungszonen relevant.
Bei gravierenden Fehlbestellungen wird die Bestellung angepasst oder bei Unmöglichkeit storniert. Die 30 Tage Geld-zurück-Garantie greift auch hier als Absicherung.
Typische Stolpersteine bei Nichtwohngebäuden und wie Sie sie vermeiden
Nichtwohngebäude sind oft fehleranfälliger als ein einfaches Wohngebäude: komplexere Anlagen, mehrere Nutzungszonen, häufigere Umbauten. Die folgenden Probleme treten in der Praxis besonders häufig auf.
Problem 1: Falsche Flächen und Zonen
Bruttofläche und Nutzfläche werden verwechselt, Lager und Büroflächen falsch zugeordnet oder die Zonierung in Mischgebäuden stimmt nicht. Solche Fehler führen zu Rückfragen und Verzögerungen.
Lösung: Nutzen Sie vorhandene Bauzeichnungen oder messen Sie im Zweifelsfall einfach nach. Die Checkliste führt strukturiert durch die Flächenermittlung. Bei unklaren Zonen hilft eine Rücksprache mit dem telefonischen Support.
Problem 2: Unvollständige Verbrauchsdaten
Fehlende Abrechnungen nach einem Betreiberwechsel, Leerstände über mehrere Monate oder Stromrechnungen, die mehrere Gebäude zusammenfassen: Solche Lücken machen einen Verbrauchsausweis oft unmöglich oder unzuverlässig.
Lösung: Prüfen Sie vor der Bestellung, ob lückenlose Verbrauchsdaten über die letzten drei Jahre vorliegen (bis Ende 2026). Falls nicht, ist der Bedarfsausweis die Alternative. Ergänzende Dokumente wie Zählerstände oder Ableseprotokolle können helfen. Dokumentieren Sie Besonderheiten in der Checkliste.
Problem 3: Veraltete oder unklare Anlagentechnik
Heizkessel ohne Typenschild, nachgerüstete Klimageräte, geänderte Regelungen ohne Dokumentation: Fehlende technische Angaben beeinträchtigen vor allem den Bedarfsausweis erheblich.
Lösung: Fotografieren Sie alle relevanten Geräte und Typenschilder. Beschreiben Sie den Zustand der Heizungsanlage, Lüftung und Kühlung kurz in der Checkliste; wenn Typenschild oder Anlagenkonfiguration auf Bildern allein nicht eindeutig erkennbar sind, hilft oft ein kurzes erklärendes Video. Bei fehlenden Informationen kann eine Rückfrage beim Handwerker oder bei der Wartungsfirma helfen. Unser Team unterstützt bei der Einordnung.
Problem 4: Unsicherheit beim richtigen Ausweistyp
Viele Eigentümer und Makler wissen nicht, ob ein Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis für ihr Nichtwohngebäude der richtige ist. Dabei hängt die Wahl auch davon ab, ob die Energieeffizienz der Immobilie über Verbrauchsdaten oder über die bauliche Analyse abgebildet werden soll. Gerade mit Blick auf die Änderungen ab 2027 ist die Verunsicherung groß.
Lösung: Im Rahmen der Bestellung wird eine fachliche Empfehlung abgegeben. Der Ausweistyp kann im Zweifel angepasst werden, um eine rechtssichere Ausstellung sicherzustellen. Die Fragen rund um Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis klären sich so im Prozess, nicht erst nach der Bestellung.
Zusammenfassung und nächste Schritte
Der Energieausweis ist für jedes Nichtwohngebäude bei Verkauf, Vermietung oder Aushangpflicht ein gesetzlich vorgeschriebenes Dokument. Die Besonderheiten bei Nichtwohngebäuden, von der Zonierung über komplexere Anlagentechnik bis hin zur Mischgebäude-Thematik, erfordern einen Anbieter, der diese Anforderungen kennt und im Prozess sauber abbildet. Der strukturierte Online-Prozess mit Checkliste, Fotodokumentation und Plausibilitätsprüfung durch qualifizierte Fachleute stellt sicher, dass alles rechtssicher abläuft, ohne dass Sie einen Vor-Ort-Termin koordinieren müssen.
Ihr nächster Schritt: Tragen Sie Ihre Unterlagen zusammen (Gebäudedaten, Pläne, Verbrauchsabrechnungen, Fotos), füllen Sie die Checkliste aus und senden Sie die Anfrage per E-Mail. In der Regel halten Sie Ihren fertigen Energieausweis innerhalb weniger Werktage in der Hand.
Sie benötigen Ihren Energieausweis? Erstellen Sie ihn jetzt online in wenigen Minuten im TÜV Saarland geprüften Onlineportal, DIBt-registriert und mit persönlichem Telefon-Support (Mo–Fr 9–17 Uhr).
FAQ: Häufige Fragen zur Bestellung eines Energieausweises für Nichtwohngebäude
Die Bearbeitung dauert nach Eingang aller vollständigen Unterlagen meist 1 bis 3 Werktage. Bei komplexen Objekten mit vielen Nutzungszonen oder bei unvollständigen Daten kann es zu Rückfragen kommen, die den Prozess etwas verlängern. Die Erstellung eines Energieausweises kann bei einfachen Fällen auch am selben Tag erfolgen.
Als Mindestangaben benötigen Sie: Gebäudedaten (Adresse, Baujahr, Nutzungsart), Pläne oder Skizzen zur Flächenermittlung, Angaben zur Heizungsanlage und Anlagentechnik sowie Fotos der Gebäudehülle und der technischen Anlagen. Beim Verbrauchsausweis kommen die Heiz- und Stromabrechnungen der letzten drei Jahre hinzu (bis Ende 2026). Weitere Hilfe finden Sie auf der FAQ-Seite.
Bei energieausweis.de beträgt der Festpreis für den Bedarfsausweis 119,95 € und den Verbrauchsausweis 69,95 € inklusive DIBt-Registrierung und Plausibilitätsprüfung. Postalischer Versand ist optional gegen Aufpreis möglich. Im Marktvergleich ist dieser Preis erfahrungsgemäß deutlich günstiger als viele Vor-Ort-Angebote, bei denen die Kosten oft mehrere hundert Euro betragen. Aktuelle Preise finden Sie auf der Preisseite.
Ja. Die Registrierung erfolgt rechtssicher nach GEG. Wird der Ausweis von einer ausstellungsberechtigten Person gemäß § 88 GEG ausgestellt, mit DIBt-Registriernummer versehen und unter Einhaltung der Bestandsaufnahme (Begehung oder geeignete Bildaufnahmen) erstellt, ist er rechtlich gleichwertig zum Ausweis nach Vor-Ort-Begehung. Die Registrierung beim DIBt übernimmt der Aussteller, und energieausweis.de ist zusätzlich ein TÜV Saarland geprüftes Onlineportal.
Nein. Nach § 84 Abs. 1 GEG (ab 2027 § 83 Abs. 1 Satz 3 n. F.) ist für die Bestandsaufnahme entweder eine Begehung oder geeignete Bildaufnahmen vorgesehen. Bei energieausweis.de reichen Sie dafür Fotos von Gebäudehülle und Anlagentechnik zusammen mit der Checkliste und Ihren Unterlagen ein, Smartphone-Fotos in ausreichender Schärfe genügen. Welche Aufnahmen und Unterlagen Sie für Ihr Objekt konkret brauchen, gibt die Checkliste vor.
Das hängt von Nutzung und Flächenaufteilung ab. Bis Ende 2026 sind zwei getrennte Ausweise nötig, wenn der gewerbliche Teil in Nutzung und Gebäudetechnik wesentlich abweicht und einen nicht unerheblichen Teil der Fläche ausmacht (§ 106 GEG). Die oft genannte 10-Prozent-Grenze ist nur eine Faustformel aus der Praxis. Sie müssen das vor der Bestellung nicht selbst entscheiden: Geben Sie Wohn- und Gewerbeflächen getrennt in der Checkliste an, wir prüfen anschließend kostenlos, ob ein oder zwei Ausweise erforderlich sind.
Quellen: Gesetze und Fundstellen
- GEG (Gebäudeenergiegesetz): Relevante Paragrafen § 80 (Vorlage/Übergabe), § 84 (Bestandsaufnahme), § 87 (Pflichtangaben in Anzeigen), § 88 (Ausstellerberechtigung), § 106 (gemischt genutzte Gebäude), § 98 (Registriernummer).
- GModG (Gebäudemodernisierungsgesetz): BGBl. 2026 I Nr. 226, neue Ausweisregeln ab dem 1. Januar 2027. Für Nichtwohngebäude ist bei Verkauf, Vermietung, Verpachtung, Leasing oder Vertragsverlängerung die Bilanzierung vorgesehen; die Bestandsaufnahme regelt ab 2027 § 83 Abs. 1 Satz 3 n. F. Ausführliche Erläuterung: Energieausweis 2027: Das ändert das GModG.
- § 29 Abs. 2 EnEV 2007 (historische Vorlagepflicht): BGBl. 2007 I S. 1519
- § 108 GEG (Bußgeldvorschriften): https://www.gesetze-im-internet.de/geg/__108.html
- DIBt (Deutsches Institut für Bautechnik): Zentrale Registrierstelle für Energieausweise in Deutschland.
- TÜV Saarland: Zertifikat „TÜV Saarland geprüftes Onlineportal“, Zertifikat-ID 46602 (tuv-saar.com/ID/46602).
- energieausweis.de: Preisübersicht, Häufige Fragen, Firmenportrait, Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), Welchen Energieausweis brauche ich für ein Nichtwohngebäude?, Sollte ich meinen Energieausweis noch 2026 oder erst 2027 beantragen?
Transparenz: Dieser Beitrag wurde von der Redaktion von energieausweis.de erstellt und am 13.10.2026 auf den aktuellen Rechtsstand geprüft. energieausweis.de ist Mitglied und Kooperationspartner des IVD. Wir bieten selbst Energieausweise an; Preisangaben beziehen sich auf unser eigenes Angebot (Stand der Prüfung, Änderungen vorbehalten). Der Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Bei Fragen zu Ihrem Objekt erreichen Sie unseren telefonischen Support Mo–Fr 9–17 Uhr.








