Wie kann ich beim Energieausweis Kosten sparen?

Wie kann ich beim Energieausweis Kosten sparen? Titelbild von energieausweis.de mit Sparschwein, Energieausweis mit Effizienzskala und Einfamilienhaus sowie vier Spartipps

Sie sparen beim Energieausweis vor allem, indem Sie den rechtlich zulässigen, günstigeren Ausweistyp wählen, einen professionellen digitalen Online-Dienst nutzen und Ihre Unterlagen vollständig vorbereiten.

Rechtsstand / zuletzt geprüft: 28. September 2026. Bis 31. Dezember 2026 gelten für Energieausweise die bisherigen Regeln des Gebäudeenergiegesetzes (GEG). Das Gesetz wird seit der Änderung vom Juli 2026 bereits unter dem Namen Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) geführt. Ab 1. Januar 2027 gelten die neuen Ausweisregeln des GModG (Artikel 2 des Änderungsgesetzes, BGBl. 2026 I Nr. 226). Konsolidierter Text: gesetze-im-internet.de/geg/

Viele Eigentümer gehen davon aus, dass ein teurer Energieausweis „sicherer“ oder „gültiger“ sei als ein günstiger. Das stimmt nicht. Ob Sie Ihre Immobilie verkaufen, eine Wohnung neu vermieten oder einen ablaufenden Ausweis erneuern müssen: Die Kosten für den Energieausweis unterscheiden sich am Markt erheblich. Der Grund ist nicht die Rechtsgültigkeit des Dokuments, sondern der Erstellungsweg und der gewählte Ausweistyp.

Bei energieausweis.de, einem vom TÜV Saarland geprüften Online-Portal des Familienunternehmens Immoticket24.de GmbH, erhalten Sie einen Verbrauchsausweis für 69,95 € und einen Bedarfsausweis für 119,95 € (Wohngebäude, Endkundenpreise, Stand 28. September 2026). Beide Preise schließen die DIBt-Registrierung, die Plausibilitätsprüfung und den persönlichen Telefon-Support ein. Dieser Artikel liefert Ihnen praxisnahe Spartipps ohne Abstriche bei der Rechtsgültigkeit nach GEG (bis 31.12.2026) und GModG (ab 01.01.2027). So finden Sie als Eigentümer, Vermieter oder Makler das beste Preis-Leistungs-Verhältnis. Wie sich die Preise im Detail zusammensetzen, erklärt der Ratgeber Was kostet ein Energieausweis online?.

Das Wichtigste vorab

  • Online statt Vor-Ort-Begehung: Die Online-Erstellung ist je nach Objekt und Anbieter oft deutlich günstiger als eine klassische Vor-Ort-Begehung durch einen Energieberater. energieausweis.de nennt als Anbieterangabe bis zu 60 € Ersparnis beim Verbrauchsausweis und bis zu 300 € beim Bedarfsausweis gegenüber der Vor-Ort-Erstellung. Das ist eine Marktspanne, keine Garantie für den Einzelfall.
  • Richtiger Ausweistyp spart am meisten: Wer rechtlich einen Verbrauchsausweis nutzen darf, zahlt deutlich weniger als für einen Energiebedarfsausweis. Ein falscher Ausweistyp verursacht unnötige Doppelkosten durch eine Neubestellung.
  • Vorbereitung verhindert Zusatzkosten: Gut vorbereitete Unterlagen (Heizkostenabrechnungen, Baupläne, Fotos) vermeiden kostenpflichtige Nachfragen, Korrekturen oder Zweitausstellungen.
  • Rechtsgültigkeit braucht Aussteller, Bestandsaufnahme und DIBt-Nummer: Ein Energieausweis ist erst vollständig ausgestellt, wenn eine nach § 88 GEG/GModG berechtigte Person ihn erstellt hat, die Bestandsaufnahme erfolgt ist (Begehung oder geeignete Bildaufnahmen) und die Registriernummer des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt) eingetragen ist.
  • Transparenter Festpreis schützt vor Lockangeboten: energieausweis.de kombiniert ein TÜV-geprüftes Onlineportal (TÜV Saarland, Zertifikat-ID 46602), DIBt-Registrierung, Plausibilitätsprüfung und Telefon-Support zum Festpreis. Dazu kommen ein Bestpreis-Versprechen und eine 30-Tage-Geld-zurück-Garantie laut AGB.

Einordnung: Warum wollen Sie gerade jetzt beim Energieausweis sparen?

Vielleicht erstellen Sie gerade ein Exposé für den Verkauf Ihres Hauses, bereiten eine Neuvermietung zum 1. Januar 2027 vor, oder Ihr Makler weist darauf hin, dass die Pflichtangaben für Immobilienanzeigen fehlen. In all diesen Situationen ist der Energieausweis keine Option, sondern gesetzliche Pflicht. Soll ein Gebäude, eine Wohnung oder Wohnungseigentum verkauft, vermietet, verpachtet oder verleast werden, muss ein gültiger Energieausweis vorliegen (§ 80 Abs. 3 GEG/GModG). Ab 1. Januar 2027 gilt das auch bei der Verlängerung solcher Miet-, Pacht- oder Leasingverträge. Der Ausweis ist potenziellen Käufern oder Mietern spätestens bei der Besichtigung vorzulegen und nach Vertragsabschluss zu übergeben (§ 80 Abs. 4 und 5). Liegt beim Schalten einer Immobilienanzeige in kommerziellen Medien bereits ein Ausweis vor, gehören dessen Kennwerte in die Anzeige (§ 87).

Verstöße sind kein Kavaliersdelikt. Wer vorsätzlich oder leichtfertig den Energieausweis nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig vorlegt oder übergibt, handelt ordnungswidrig. Dasselbe gilt, wenn eine Immobilienanzeige die Pflichtangaben nicht enthält oder ein Ausweis von einer nicht berechtigten Person ausgestellt wird. Das Gesetz sieht dafür eine Geldbuße bis zu 10.000 Euro vor (§ 108 Abs. 1 Nr. 18, 19, 21 und 22 i. V. m. Abs. 2 Nr. 2 GEG/GModG in der bis 31.12.2026 geltenden Fassung). Ab 1. Januar 2027 verschieben sich nur die Nummern um eine Stelle (dann Nr. 19, 20, 22 und 23); der Rahmen von bis zu 10.000 Euro nach Abs. 2 Nr. 2 bleibt. Die konkrete Höhe legt die zuständige Landesbehörde im Einzelfall fest.

Die Frage ist also nicht, ob Sie einen Ausweis brauchen, sondern wie schnell und zu welchen Kosten Sie ihn erhalten. Genau hier setzen die Sparmöglichkeiten an, die dieser Ratgeber beschreibt. Der Artikel konzentriert sich auf die Kostenersparnis bei der Erstellung und Ausstellung von Energieausweisen für Wohngebäude in Deutschland. Ausnahmen von der Ausweispflicht (etwa für kleine Gebäude) finden Sie im Beitrag Wann benötigen Gebäude keinen Energieausweis?.

Grundlagen: Woher kommen die großen Preisunterschiede beim Energieausweis?

Für denselben rechtlich gültigen Energieausweis zahlen Verbraucher am Markt sehr unterschiedliche Preise. Die Kosten variieren je nach Anbieter und Ausweisart erheblich. Der Preisunterschied liegt nicht am Dokument selbst, denn bei korrekter Erstellung ist jeder Energieausweis gleich rechtsgültig. Er liegt am Erstellungsweg, am Serviceumfang und teils an der Gebäudegröße. Drei wesentliche Marktebenen bestimmen den Preis:

  1. Digitale, TÜV-geprüfte Online-Dienste wie energieausweis.de: TÜV-geprüftes Onlineportal (TÜV Saarland, Zertifikat-ID 46602, gültig bis 20.06.2028), DIBt-Registrierung im Preis, öffentlich nachzählbare Kundenbewertungen bei Trusted Shops und eKomi, Familienunternehmen mit echtem Telefon-Support (Mo–Fr 09:00–17:00 Uhr, 02654/8801199) und Festpreise inklusive aller Pflichtleistungen.
  2. Anonyme Online-Portale, zum Teil ohne verifizierbare Zertifizierung: kein nachprüfbarer Prüfnachweis, keine erreichbare Hotline mit echten Mitarbeitern, unklare Datenschutzpraxis, teils mit Lockangeboten und versteckten Zusatzgebühren.
  3. Klassische Vor-Ort-Energieberater mit persönlicher Begehung: rechtlich gleichwertig, aber langsamer, an Terminvereinbarungen gebunden und durch Anfahrtskosten und Stundensätze meist teurer.

Der Online-Self-Service als Spartipp

Beim digitalen Verfahren erfasst der Eigentümer die Daten selbst über ein Online-Formular, lädt Fotos hoch und übermittelt Verbrauchsdaten. Anfahrtszeiten, Vor-Ort-Terminplanung und die daraus resultierenden Honoraraufschläge entfallen. Online-Preise für Verbrauchs- und Bedarfsausweise streuen je nach Anbieter und Leistungsumfang deutlich. Entscheidend ist der Endpreis inklusive DIBt-Registrierung und Prüfung, nicht der beworbene Einstiegspreis. Eine Marktübersicht mit Prüfkriterien und Stand finden Sie im Anbieter-Vergleich.

Bei energieausweis.de liegt der Preis bei 69,95 € für den Verbrauchs- und 119,95 € für den Bedarfsausweis (Wohngebäude, Stand 28.09.2026). Enthalten sind die DIBt-Registrierung, die Plausibilitätsprüfung, die PDF-Vorschau und der telefonische Support. Was genau im Festpreis steckt und welche Posten bei anderen Anbietern extra kosten können, zeigt der Ratgeber Was kostet ein Energieausweis online?.

Die Pflicht zur Bestandsaufnahme wird auch online erfüllt. Seit dem GEG 2020 muss der Aussteller ein bestehendes Gebäude entweder vor Ort begehen oder sich geeignete Bildaufnahmen zur Verfügung stellen lassen (§ 84 Abs. 1 GEG/GModG). Diese Regel ist keine Neuerung des Jahres 2027. Ab 1. Januar 2027 steht sie wortgleich in § 83 Abs. 1 Satz 3 GModG n. F., und die Online-Ausstellung mit Fotos bleibt zulässig. In der Praxis genügen zum Beispiel aussagekräftige Fotos aller Fassaden, des Dachs und der Heizungsanlage. Ein Online-Energieausweis bedeutet also nicht, dass die gesetzlichen Anforderungen aufgeweicht werden.

Vor-Ort-Energieberater: Wann sinnvoll, wann zu teuer?

Bei einer Vor-Ort-Begehung kommt ein Energieberater zum Gebäude, verbringt dort je nach Komplexität ein bis drei Stunden, erstellt individuelle Protokolle und liefert oft eine ausführliche Sanierungsberatung. Eine Begehung ist für beide Ausweisarten nur dann erforderlich, wenn keine geeigneten Bildaufnahmen vorliegen. Für den Bedarfsausweis sollten zusätzlich die Bauunterlagen möglichst vollständig sein. Ein Bedarfsausweis vom Energieberater vor Ort kann für Ein- und Zweifamilienhäuser typischerweise einige hundert Euro kosten. Bei Mehrfamilienhäusern oder aufwendiger Anlagentechnik können die Kosten noch einmal deutlich steigen. Die Preise variieren je nach Gebäudegröße und Zustand.

Vor-Ort-Beratung ist sinnvoll, wenn Sie umfangreiche Sanierungsmaßnahmen planen, KfW-Förderprojekte beantragen oder eine detaillierte energetische Schwachstellenanalyse benötigen. Eine umfassende Energieberatung kann die Gesamtkosten eines Sanierungsprojekts senken, wenn sie mit dem Energieausweis kombiniert wird. Für die rein rechtliche Pflicht bei Verkauf oder Vermietung ist der digitale Weg jedoch meist die kosteneffizientere Variante.

Anonyme Billig-Portale: Schein-Ersparnis mit Risiko

Manche Angebote im Internet locken mit sehr niedrigen Einstiegspreisen. Dahinter verbergen sich häufig Zusatzkosten für DIBt-Registrierung, Versand oder Korrekturen. Typische Merkmale unseriöser Anbieter sind ein fehlendes oder unvollständiges Impressum, keine DIBt-Registrierung im Festpreis, kein nachprüfbares Prüfsiegel und keine erreichbare Hotline. Die Qualität des Energieausweises sollte nicht unter Kosteneinsparungen leiden.

Zu den Risiken solcher Angebote gehören formale Mängel, fehlende Registriernummern und eine fehlende Bestandsaufnahme (weder Begehung noch geeignete Bildaufnahmen), obwohl das Gesetz eine vorschreibt. Die scheinbar gesparten Euro werden dann durch eine Neuausstellung oder ein mögliches Bußgeld teuer. Woran Sie seriöse Anbieter erkennen, vertieft der Beitrag Ist die Erstellung eines Energieausweises online seriös?.

Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis: Der richtige Typ als erster Kostensparhebel

Die Wahl des Ausweistyps beeinflusst den Preis ebenso wie die Wahl des Anbieters. Es gibt zwei Arten von Energieausweisen, den Verbrauchs- und den Bedarfsausweis. Der Verbrauchsausweis ist günstiger als der Bedarfsausweis. Wer den falschen Typ bestellt, zahlt am Ende doppelt. Im Klartext: Wer für sein Wohngebäude rechtlich den Verbrauchsausweis wählen darf, spart bei energieausweis.de gegenüber dem Bedarfsausweis 50 € (69,95 € statt 119,95 €). Wer dagegen einen Verbrauchsausweis bestellt, obwohl ein Bedarfsausweis Pflicht ist, zahlt am Ende beide.

Wann reicht ein Verbrauchsausweis – und warum ist er günstiger?

Der Verbrauchsausweis basiert auf den Verbrauchsdaten aus Heizkostenabrechnungen oder Abrechnungen der Energielieferanten. Er spiegelt den tatsächlichen Energieverbrauch der Bewohnerinnen und Bewohner wider. Bis 31. Dezember 2026 sind mindestens 36 zusammenhängende Monate zugrunde zu legen, wobei das Ende der jüngsten Abrechnungsperiode höchstens 18 Monate zurückliegen darf (§ 82 Abs. 4 GEG/GModG). Ab 1. Januar 2027 genügen zwei Jahre, jährlich und nach Energieträgern getrennt erfasst. Auch dann darf die jüngste Abrechnungsperiode höchstens 18 Monate zurückliegen (§ 82 Abs. 1 und 4 GModG n. F.). Die haushaltsrelevanten Verbrauchsdaten sind für die Erstellung des Verbrauchsausweises zentral.

Bis 31. Dezember 2026 ist der Verbrauchsausweis für Wohngebäude typischerweise zulässig für:

  • Wohngebäude, deren Bauantrag ab dem 1. November 1977 gestellt wurde (die oft genannte Faustformel „Baujahr ab 1978“ ist ungenau; maßgeblich ist das Datum des Bauantrags)
  • ältere Wohngebäude, die nachweislich schon bei Fertigstellung das Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung vom 11. August 1977 (WSchVO 1977) erfüllt haben oder durch spätere Modernisierung mindestens auf dieses Niveau gebracht wurden
  • Wohngebäude mit fünf oder mehr Wohnungen, unabhängig vom Datum des Bauantrags, sofern geeignete Verbrauchsdaten vorliegen

Die Wärmeschutzverordnung 1977 spielt damit nur bei Wohngebäuden mit weniger als fünf Wohnungen und Bauantrag vor dem 1. November 1977 eine Rolle. In allen anderen Fällen haben Eigentümer bis Ende 2026 die freie Wahl zwischen beiden Ausweisarten (§ 80 Abs. 3 Satz 2 und 3 GEG/GModG). Weil die bautechnische Detailaufnahme entfällt, ist der Verbrauchsausweis deutlich günstiger.

Ab 1. Januar 2027 entfällt die Sonderregel für Gebäude mit Bauantrag vor November 1977. Für Gebäude, die ausschließlich Wohnzwecken dienen, ist der Verbrauchsausweis dann grundsätzlich wählbar, wenn die Verbrauchsdaten passen (§ 82 Abs. 1 GModG n. F.). Die Details erläutert der Beitrag Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis 2026/2027.

Wann ist der Bedarfsausweis Pflicht – trotz höherer Kosten?

Der Bedarfsausweis, auch Energiebedarfsausweis genannt, berechnet den Energiebedarf anhand der Bausubstanz und der Anlagentechnik unter standardisierten Bedingungen, unabhängig vom Nutzerverhalten. Modernisierungsempfehlungen muss jeder Energieausweis für ein bestehendes Gebäude enthalten, es sei denn, sinnvolle Maßnahmen sind nicht möglich (§ 84 GEG/GModG). Das gilt also auch für den Verbrauchsausweis. Beim Bedarfsausweis beruhen die Empfehlungen jedoch auf der rechnerischen Erfassung der Bauteile.

Ein Bedarfsausweis ist Pflicht für:

  • Wohngebäude mit weniger als fünf Wohnungen (also bis zu vier Wohnungen, darunter die meisten Ein- und Zweifamilienhäuser), deren Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde und die das Niveau der Wärmeschutzverordnung 1977 weder bei Fertigstellung erreicht haben noch später darauf modernisiert wurden. Diese Regel gilt bei Verkauf und Vermietung bis 31. Dezember 2026 (§ 80 Abs. 3 Satz 2 und 3 GEG/GModG).
  • Neubauten, da keine Verbrauchsdaten vorliegen. Für ein neu errichtetes Gebäude ist der Bedarfsausweis gesetzlich vorgeschrieben (§ 80 Abs. 1 GEG/GModG).
  • bestehende Gebäude nach größeren Änderungen, wenn für das gesamte Gebäude Berechnungen nach § 38 Abs. 3 durchgeführt werden (§ 80 Abs. 2 GEG/GModG).
  • Nichtwohngebäude ab 1. Januar 2027: Bei Verkauf, Vermietung, Verpachtung oder Leasing ist der Ausweis dann auf Grundlage einer energetischen Bilanzierung auszustellen (§ 80 Abs. 3 Satz 2 GModG n. F.). Ein Verbrauchsausweis ist ab 2027 nur noch für Gebäude möglich, die ausschließlich Wohnzwecken dienen.

Fehlkäufe vermeiden: So bestimmen Sie den richtigen Ausweistyp

Gehen Sie für Wohngebäude in drei Schritten vor (Rechtslage bis 31.12.2026):

  1. Datum des Bauantrags prüfen: Liegt der Bauantrag vor dem 1. November 1977 und ist das Niveau der WSchVO 1977 nicht nachweisbar erreicht, kommt es auf die Zahl der Wohnungen an.
  2. Anzahl der Wohnungen prüfen: Bei bis zu vier Wohnungen in einem solchen Gebäude besteht kein Wahlrecht, der Bedarfsausweis ist Pflicht. Ab fünf Wohnungen haben Sie die freie Wahl zwischen Verbrauchs- und Bedarfsausweis.
  3. Verbrauchsdaten checken: Liegen vollständige Heizkostenabrechnungen für mindestens 36 Monate vor (ab 2027: zwei Jahre, nach Energieträgern getrennt) und ist die jüngste Abrechnung nicht älter als 18 Monate, ist der Verbrauchsausweis möglich, sofern die übrigen Voraussetzungen stimmen.
Fragebis 31.12.2026 (bisherige GEG-Regeln)ab 01.01.2027 (GModG n. F.)
Bedarfsausweis-Pflicht im Wohnbestandweniger als 5 Wohnungen + Bauantrag vor 01.11.1977 + WSchVO-1977-Niveau nicht erreichtSonderregel entfällt
Verbrauchsausweis möglich fürübrige Wohngebäude; Nichtwohngebäude (Wahlrecht)nur Gebäude, die ausschließlich Wohnzwecken dienen
Verbrauchsdatenmindestens 36 Monate, jüngste Periode ≤ 18 Monatezwei Jahre, jährlich, nach Energieträgern getrennt; jüngste Periode ≤ 18 Monate
BestandsaufnahmeBegehung oder geeignete Bildaufnahmen (§ 84 Abs. 1)unverändert: Begehung oder geeignete Bildaufnahmen (§ 83 Abs. 1 Satz 3 n. F.)
Gültigkeit10 Jahre (§ 79 Abs. 3)10 Jahre; vor 2027 ausgestellte Ausweise bleiben bis zum Ablaufdatum gültig

Im Zweifel lässt sich die Entscheidung während der Online-Bestellung oder über den Telefon-Support von energieausweis.de klären (Mo–Fr 09:00–17:00 Uhr, 02654/8801199).

Gute Vorbereitung spart bares Geld: Ihre Checkliste vor der Bestellung

Die meisten Zusatzkosten entstehen nicht durch den Grundpreis des Energieausweises, sondern durch Nachfragen, Korrekturen und Zweitausstellungen. Eine gute Vorbereitung der Unterlagen senkt den Zeitaufwand und bei manchen Anbietern auch die Kosten. Bei energieausweis.de sind die Plausibilitätsprüfung und persönliche Rückfragen im Festpreis enthalten.

Sammeln Sie folgende Unterlagen, bevor Sie das Online-Formular starten:

✓ Checkliste für den Verbrauchsausweis

  • Heizkostenabrechnungen oder Brennstoffrechnungen der letzten 36 Monate, die jüngste Abrechnungsperiode höchstens 18 Monate zurückliegend (ab 2027: zwei Jahre, jährlich und nach Energieträgern getrennt)
  • Gebäudeadresse sowie Gebäudenutzfläche bzw. Wohnfläche in Quadratmetern
  • Baujahr des Gebäudes (bei älteren Gebäuden möglichst das Datum des Bauantrags) und ggf. das Jahr größerer Sanierungen (Fenster, Dach, Fassade)
  • Angaben zum Heizsystem mit Typ und Baujahr, z. B. Gas-Brennwertkessel von 2014, Öl-Heizung Baujahr 1998, Wärmepumpe oder Fernwärme als Energieträger
  • Getrennte Verbrauchsdaten nach Energieträgern (Gas, Strom, Pellets), falls mehrere Wärmeerzeuger vorhanden sind
  • Fotos des Gebäudes (Fassaden, Dach, Heizungsanlage) für die Bestandsaufnahme per Bildaufnahmen

✓ Checkliste für den Bedarfsausweis

  • Grundrisse oder Wohnflächenberechnungen, ideal mit Maßangaben
  • Baupläne oder Baubeschreibung, falls vorhanden
  • Nachweise über Dämmmaßnahmen, z. B. Fassadendämmung 2015, Dachdämmung 2010, Fenstertausch 2012 mit U-Wert-Angaben
  • Fotos aller Fassaden, des Dachs, der Fenster und der Heizungsanlage inklusive Typenschild, damit die gesetzliche Bestandsaufnahme per Bildaufnahmen erfüllt ist
  • Informationen zu Lüftungssystemen, Solaranlagen oder weiteren Wärmeerzeugern

Praxistipp: Legen Sie alles vor dem Start der Online-Eingabe bereit. So schaffen Sie die Eingabe in einem Durchlauf und vermeiden Unterbrechungen.

Beim Bedarfsausweis hat die Qualität der Bauunterlagen direkten Einfluss auf den Bearbeitungsaufwand und damit auf mögliche Zusatzkosten. Bereiten Sie vor:

Fehlende Pläne müssen gegebenenfalls durch Schätzungen oder die vereinfachte Datenerhebung ersetzt werden, was die Bearbeitungszeit erhöht. Bei energieausweis.de klärt die strukturierte Online-Abfrage viele offene Punkte. Im Zweifel fasst das Team telefonisch nach, ohne dass eine teure Vor-Ort-Begehung nötig ist.

Typische Eingabefehler, die Mehrkosten verursachen – und wie Sie sie vermeiden

Wer als Eigentümer die Daten selbst bereitstellt, muss dafür sorgen, dass sie richtig sind (§ 83 Abs. 3 Satz 1 GEG/GModG). Der Aussteller prüft die Daten sorgfältig und darf sie bei Zweifeln nicht verwenden. Vorsätzlich oder leichtfertig falsche Daten sind zudem bußgeldbewehrt (§ 108 Abs. 1 Nr. 20, ab 2027 Nr. 21). Die häufigsten Fehler:

  • Falsche Wohnfläche: Brutto-Grundfläche statt Wohnfläche eingetragen oder Dachschrägen nicht berücksichtigt. Folge: fehlerhafte Kennwerte in kWh pro Quadratmeter und Jahr, eine Neuausstellung wird nötig.
  • Vertauschte Baujahre: Sanierungsjahr statt ursprünglichem Baujahr eingetragen. Folge: Der falsche Ausweistyp wird ermittelt, es entstehen doppelte Kosten.
  • Unklare Angaben zum Heizsystem: Angaben wie „neue Heizung“ ohne Baujahr und Typ. Folge: zeitaufwendige Rückfragen und Verzögerung.
  • Falsch summierte Verbrauchsdaten: Bei mehreren Wärmeerzeugern nicht korrekt addiert oder nicht nach Energieträgern getrennt. Folge: unrealistische Energieverbrauchswerte, die Plausibilitätsprüfung schlägt an.
  • Falscher Gebäude- oder Ausweistyp: Wohngebäude statt Mischgebäude ausgewählt. Folge: ungültiger Ausweis und Neubestellung.
  • Fehlende Bestandsaufnahme: keine Fotos hochgeladen und keine Begehung vereinbart. Folge: Der Ausweis kann nicht rechtmäßig ausgestellt werden.

Die Plausibilitätsprüfung bei energieausweis.de erkennt solche Abweichungen in vielen Fällen frühzeitig und schützt vor Fehlbestellungen.

Wo lässt sich wirklich sparen? Online-Anbieter im Qualitäts-Check

Der Preis allein ist kein gutes Kriterium für die Anbieterwahl. Entscheidend sind die Ausstellungsberechtigung nach § 88 GEG/GModG, die DIBt-Registrierung, die Plausibilitätsprüfung der Daten und ein erreichbarer Support. Ein professioneller Energieausweis muss von einer ausstellungsberechtigten Person ausgestellt werden.

Pflicht: Ausstellungsberechtigung und DIBt-Registrierung

Energieausweise dürfen nur berechtigte Personen ausstellen. Dazu gehören etwa Architekten und Bauingenieure mit Nachweisberechtigung sowie weitere Fachleute mit einschlägigem Hochschulabschluss, Handwerksmeister oder staatlich geprüfte Techniker aus dem Bau- und Anlagenbereich. Die letztgenannten Gruppen brauchen zusätzlich eine Zusatzqualifikation im energiesparenden Bauen (§ 88 Abs. 1 und 2 GEG/GModG). Auch Personen mit bestandener Qualifikationsprüfung Energieberatung des BAFA sind berechtigt (§ 88 Abs. 5). Online-Portale müssen immer mit einer solchen ausstellungsberechtigten Person arbeiten.

Der Ausweis kann vollständig online erstellt werden, inklusive der Registrierung beim DIBt. Für jeden Energieausweis muss der Aussteller eine Registriernummer beantragen (§ 98 GEG/GModG), die auf dem Ausweis steht (§ 85). Erst mit dieser Nummer ist der Ausweis vollständig ausgestellt. Die Nummer allein ersetzt aber weder die Qualifikation des Ausstellers noch die fachliche Prüfung.

Prüfen Sie Anbieter immer genau. Manche Billig-Portale berechnen die Registrierung extra oder lassen sie ganz weg. So entstehen versteckte Zusatzkosten oder das Risiko, einen unvollständigen Ausweis zu erhalten. Prüfen Sie vor jeder Bestellung, ob die DIBt-Registrierung im Festpreis enthalten ist. Bei energieausweis.de ist sie standardmäßig Teil jeder Bestellung.

Wer einen Verbrauchsausweis online erstellen möchte, startet direkt auf der entsprechenden Seite. Für den Bedarfsausweis online gibt es eine eigene Landingpage.

Der Unterschied zwischen energieausweis.de, anonymen Portalen und Vor-Ort-Energieberatern

Kriteriumenergieausweis.deAnonyme Online-PortaleVor-Ort-Energieberater
Prüfsiegel und DatenschutzTÜV-geprüftes Onlineportal (TÜV Saarland, ID 46602, gültig bis 20.06.2028); Trusted-Shops-Zertifizierungmeist kein nachprüfbares Prüfsiegelindividueller Datenschutz, selten mit Prüfsiegel
PreisniveauFestpreise 69,95 € / 119,95 € (Wohngebäude) inkl. DIBt, mit Bestpreis-Versprechenstark schwankend, Achtung bei versteckten Zusatzgebührenmeist teurer als Online-Anbieter
SupportTelefonhotline Mo–Fr 09:00–17:00 Uhr (02654/8801199), Beratung bei Typwahl und Dateneingabeunterschiedlich, teils nur E-Mail-Formulare, teils ohne Antwortpersönliche Beratung, mögliche Wartezeiten auf Termine
GeschwindigkeitDateneingabe in Minuten; PDF nach Zahlung und Plausibilitätsprüfung in der Regel unmittelbar, bei Rückfragen nach kurzer Klärungsehr unterschiedlichGesamtdauer einige Tage bis Wochen
KundenbewertungenTrusted Shops 4,78 von 5 aus 13.485 Bewertungen; eKomi 4,8 von 5 (letzte 12 Monate), 10.665 Bewertungen gesamt, 96,74 % positiv (Abruf 28.09.2026)selten verifizierte Kundenbewertungenindividuelle Erfahrung, meist kein breites Bewertungsvolumen

Für den Standardfall Verkauf oder Vermietung erreichen Eigentümer über energieausweis.de ein sehr gutes Verhältnis von Preis, Sicherheit und Geschwindigkeit. Die Vor-Ort-Begehung durch einen Energieberater lohnt sich vor allem für umfangreiche Sanierungskonzepte oder Fördermittelanträge. Für energetische Sanierungsmaßnahmen gibt es staatliche Förderprogramme, und in Kombination mit einer persönlichen Energieberatung kann sich das lohnen. Ein Anbietervergleich mit fünf Prüfkriterien steht im Beitrag Energieausweis online: Anbieter und Preise im Vergleich.

Bestpreis-Versprechen und Geld-zurück-Garantie richtig verstehen

Das Bestpreis-Versprechen von energieausweis.de funktioniert laut AGB so: Finden Sie im Internet einen Energieausweis in gleicher Qualität und mit gleichen Sicherheiten zu einem günstigeren Preis, kontaktieren Sie energieausweis.de. Der Differenzbetrag wird Ihnen dann gutgeschrieben (AGB Ziff. 9, Abruf 28.09.2026). So sparen Sie sich eine zeitaufwendige Marktrecherche und wählen direkt ein wettbewerbsfähiges Angebot. Die 30-Tage-Geld-zurück-Garantie gibt zusätzliche Sicherheit bei Unsicherheit oder einer Fehlbestellung und reduziert das finanzielle Risiko spürbar. Hier mehr zu Ihren Vorteilen nachlesen.

Wichtig: Dies sind Anbieterbedingungen, keine pauschale Garantie für jeden Einzelfall. Die tatsächliche Ersparnis hängt von Gebäudetyp, Region und dem gewählten Vergleichsanbieter ab.

Häufige Stolperfallen, die Ihre Ersparnis zunichtemachen

Viele Eigentümer starten günstig, zahlen am Ende aber durch Zusatzleistungen oder Fehler deutlich mehr als nötig. Die folgenden Stolperfallen sollten Sie kennen.

Vermeintlich „kostenlose“ oder extrem billige Angebote

Typische Muster, auf die Sie achten sollten:

  • „Gratis-Energieausweis“ nur beim Abschluss eines anderen, kostenpflichtigen Vertrags, etwa eines Energieliefervertrags
  • extrem niedrige Einstiegspreise, aber separate Gebühren für DIBt-Registrierung, Druck oder Korrekturen
  • Ausweise ohne Pflichtangaben oder ohne dokumentierte Bestandsaufnahme (weder Begehung noch geeignete Bildaufnahmen)

So erkennen Sie solche Angebote: Lesen Sie die AGB genau, prüfen Sie den vollständigen Leistungsumfang und sehen Sie sich Kundenbewertungen auf unabhängigen Portalen an. Ein transparentes Festpreis-Angebot wie bei energieausweis.de wirkt auf den ersten Blick weniger spektakulär als ein Lockangebot. In der Summe ist es aber meist günstiger und sicherer.

Spezialfälle: Mischgebäude und Nichtwohngebäude

Bis 31. Dezember 2026 sind Gebäudeteile getrennt zu behandeln, wenn sie sich in Nutzung und gebäudetechnischer Ausstattung wesentlich vom Rest unterscheiden und einen „nicht unerheblichen Teil“ der Fläche umfassen (§ 106 GEG/GModG in der bis 31.12.2026 geltenden Fassung). Bei Mischgebäuden mit relevantem Gewerbeanteil werden dann oft zwei Energieausweise benötigt, einer für den Wohnteil und einer für den Nichtwohnteil. In der Praxis wird dafür häufig ein Nichtwohnanteil von mehr als 10 Prozent als Orientierung genannt. Im Gesetz selbst steht diese Zahl nicht. Das beeinflusst die Kosten erheblich.

Ab 1. Januar 2027 ändert sich die Lage. Die bisherige Trennungsregel des § 106 entfällt (die Vorschrift regelt dann Solarenergie in Gebäuden). Ausgangspunkt ist ein Ausweis für das Gebäude, und ein Verbrauchsausweis ist nur noch zulässig, wenn das Gebäude ausschließlich Wohnzwecken dient. Für Nichtwohngebäude gelten eigene Regeln. Bis Ende 2026 besteht bei ihnen Wahlrecht zwischen Verbrauch und Bedarf, ab 2027 ist bei Verkauf und Vermietung eine energetische Bilanzierung vorgesehen. Bei energieausweis.de wird ein Nichtwohngebäude-Ausweis über eine individuelle Checkliste per E-Mail beauftragt. Die aktuellen Beträge nennt die Preisseite bzw. der Support.

Auch bei den Ausnahmen gibt es 2027 eine Änderung. Für Baudenkmäler gelten die Pflichten bei Verkauf und Vermietung bis 31. Dezember 2026 nicht (§ 79 Abs. 4 Satz 2 GEG/GModG). Ab 1. Januar 2027 entfällt diese Ausnahme, und nur noch kleine Gebäude (unter 50 Quadratmeter Nutzfläche) sowie bestimmte Verteidigungsgebäude bleiben ausgenommen (§ 79 Abs. 4 GModG n. F.). Mehr dazu im Beitrag Energieausweis für Baudenkmäler ab 2027. Solche Spezialfälle sollten Sie frühzeitig identifizieren und im Zweifel die häufigen Fragen zum Energieausweis konsultieren oder die telefonische Beratung nutzen.

Zu spät bestellen: Zeitdruck erhöht das Risiko von Mehrkosten

Stellen Sie sich vor: Der Notartermin steht in drei Tagen an, die Immobilienanzeige soll morgen online gehen, und der Energieausweis fehlt. Wer unter Zeitdruck bestellt, riskiert eilige Änderungen, eine eingeschränkte Anbieterwahl und ein höheres Fehlerrisiko bei den Angaben. Manche Anbieter erheben Expresszuschläge.

Bestellen Sie den Ausweis direkt, wenn der Verkauf oder die Vermietung feststeht. Ein Energieausweis ist zehn Jahre gültig (§ 79 Abs. 3 GEG/GModG). Er kann deshalb auch für mehrere Mieterwechsel genutzt werden, solange nicht nach größeren Änderungen am Gebäude ein neuer Ausweis nötig wird (§ 80 Abs. 2). Ein vor dem 1. Januar 2027 ausgestellter Ausweis bleibt bis zu seinem Ablaufdatum gültig. Eine frühzeitige Erstellung spart Stress und Geld.

Steuerlicher Hinweis: Vermieter können die Kosten für den Energieausweis in der Regel als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung absetzen (§ 9 EStG i. V. m. § 21 EStG). Dieser Aspekt wird bei der Einschätzung der tatsächlichen Nettokosten oft übersehen. Im Einzelfall klärt das die Steuerberatung.

FAQ: Häufige Fragen zum Geldsparen beim Energieausweis

Was kostet ein Energieausweis bei energieausweis.de im Überblick?

Bei energieausweis.de gelten klare, transparente Festpreise ohne versteckte Zusatzgebühren. Die Kosten richten sich nach dem Ausweistyp. Für Wohngebäude (Stand 28.09.2026) gilt:

  • Verbrauchsausweis: 69,95 € (inkl. MwSt.)
  • Bedarfsausweis: 119,95 € (inkl. MwSt.)

Für Nichtwohngebäude stehen die aktuellen Beträge auf der Preisseite. Eine Vor-Ort-Erstellung durch einen Energieberater kostet oft mehrere hundert Euro. energieausweis.de gibt die mögliche Ersparnis mit bis zu 60 € beim Verbrauchsausweis und bis zu 300 € beim Bedarfsausweis an. Das ist eine Anbieterangabe zur Orientierung, keine Garantie. Die ausführliche Kostenaufstellung finden Sie im Ratgeber Was kostet ein Energieausweis online?.

Wie kann ich ganz konkret beim Energieausweis die meisten Kosten sparen?

Die drei wirksamsten Spartipps: Erstens den richtigen Ausweistyp wählen, denn der Verbrauchsausweis ist deutlich günstiger als der Bedarfsausweis (bei energieausweis.de 69,95 € statt 119,95 €). Zweitens einen seriösen Online-Dienst statt einer Vor-Ort-Erstellung nutzen, was je nach Objekt mehrere hundert Euro Ersparnis bedeuten kann. Drittens alle Unterlagen vollständig vorbereiten, um kostenpflichtige Nachfragen und Korrekturen zu vermeiden.

Ist ein günstiger Online-Energieausweis wirklich genauso rechtsgültig wie ein teurer vom Energieberater?

Ja, sofern der Aussteller nach § 88 GEG/GModG berechtigt ist, die DIBt-Registrierung erfolgt und alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind. Dazu gehört die Bestandsaufnahme per Begehung oder geeigneten Bildaufnahmen (§ 84 Abs. 1 GEG/GModG, ab 2027 § 83 Abs. 1 Satz 3 GModG n. F.). Der Unterschied liegt im Service und im Prozess, nicht in der rechtlichen Wirkung des Dokuments. Bei korrekter Erstellung ist der Online-Energieausweis rechtlich gleichwertig mit einem Ausweis aus einer Vor-Ort-Begehung.

Was passiert, wenn ich den falschen Ausweistyp bestelle?

Formell falsche Ausweise können bei der Vorlage gegenüber Käufer oder Mieter beanstandet werden und erfüllen die gesetzliche Pflicht nicht. Dann wird ein neuer, korrekter Ausweis nötig, was doppelte Kosten verursacht. Bei energieausweis.de hilft die Plausibilitätsprüfung dabei, einen falschen Ausweistyp schon vor der Ausstellung zu erkennen und die Bestellung entsprechend anzupassen.

Welcher Ausweistyp ist bei energieausweis.de günstiger und warum?

Der Verbrauchsausweis für Wohngebäude ist mit 69,95 € inkl. MwSt. die günstigere Variante, da er auf den erfassten Verbrauchsdaten basiert: bis Ende 2026 aus mindestens 36 Monaten, ab 2027 aus zwei Jahren. Der Bedarfsausweis kostet 119,95 € inkl. MwSt., weil hier die baulichen Gegebenheiten (Dämmung, Fenster, Heiztechnik) rechnerisch erfasst werden. Welcher Ausweis für Ihr Gebäude rechtlich zulässig ist, klären das Bestellsystem und der telefonische Kundenservice von energieausweis.de bei der Eingabe.

Muss für einen günstigen Online-Energieausweis jemand vorbeikommen?

Nicht zwingend. Das Gesetz verlangt für bestehende Gebäude eine Begehung vor Ort oder geeignete Bildaufnahmen; eines von beiden muss erfolgen. Diese Wahl gibt es seit dem GEG 2020 (§ 84 Abs. 1), und sie bleibt auch ab 1. Januar 2027 bestehen (§ 83 Abs. 1 Satz 3 GModG n. F.). Die Online-Ausstellung mit Fotos ist damit weiterhin zulässig.

Welches Bußgeld droht, wenn ich beim Energieausweis spare und ganz verzichte?

Wer den Energieausweis bei Verkauf oder Vermietung vorsätzlich oder leichtfertig nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig vorlegt oder übergibt, handelt ordnungswidrig. Dasselbe gilt für fehlende Pflichtangaben in der Immobilienanzeige. Der Bußgeldrahmen liegt bei bis zu 10.000 Euro (§ 108 Abs. 2 Nr. 2 GEG/GModG). Der Verzicht auf den Ausweis ist also keine Sparmaßnahme.

Ändert sich an den Kosten etwas durch das GModG ab 2027?

Die Festpreise legt der Anbieter fest, nicht das Gesetz. Ab 1. Januar 2027 ändern sich aber die Voraussetzungen. Für reine Wohngebäude reichen Verbrauchsdaten aus zwei Jahren, und die Bedarfsausweis-Pflicht für Häuser mit weniger als fünf Wohnungen und Bauantrag vor November 1977 entfällt. Für Nichtwohn- und Mischgebäude ist bei Neuausstellung dagegen in der Regel eine Bilanzierung (Bedarf) vorgesehen. Bereits ausgestellte Ausweise bleiben bis zu ihrem Ablaufdatum gültig.

In drei Schritten zu einem günstigen und rechtssicheren Energieausweis

Die größten Sparmöglichkeiten beim Energieausweis liegen in der Wahl des zulässigen Ausweistyps, in der guten Vorbereitung aller Unterlagen und in der Wahl eines TÜV-geprüften Online-Dienstes mit DIBt-Registrierung und echtem Support. Wer diese drei Stellschrauben nutzt, kann gegenüber einer klassischen Vor-Ort-Erstellung je nach Objekt und Anbieter mehrere hundert Euro sparen, ohne Abstriche bei Rechtsgültigkeit oder Qualität.

Nächste Schritte für Eigentümer

  1. Anlass und Frist klären: Verkauf, Vermietung, Neubau oder Ablaufdatum des alten Ausweises
  2. Ausweistyp prüfen: Klären Sie anhand der beschriebenen Kriterien, ob ein Verbrauchs- oder Bedarfsausweis benötigt wird, und zwar nach der Rechtslage am geplanten Ausstellungsdatum (bis 31.12.2026 oder ab 01.01.2027)
  3. Unterlagen vorbereiten: gemäß Checkliste Heizkostenabrechnungen, Pläne und Fotos
  4. Energieausweis online erstellen über energieausweis.de

Nächste Schritte für Makler und Hausverwalter

Wer regelmäßig Energieausweise für Kunden bestellt, profitiert besonders von strukturierten Prozessen und Partnerkonditionen. Das Partnerprogramm von energieausweis.de richtet sich an Makler, Hausverwaltungen und Banken. Die Anmeldung erfolgt mit Gewerbeschein über die Partnerseite energieausweis.de/ivd/. Partner erhalten 35 % Rabatt auf den Endkundenpreis, und zwar bereits ab der ersten Bestellung und ohne feste Kontingente (Partnerpreise netto: Verbrauchsausweis 38,21 €, Bedarfsausweis 65,52 €, jeweils zzgl. MwSt.). energieausweis.de ist Kooperationspartner des Immobilienverbands Deutschland (IVD).

Ausblick: Was sich zum 1. Januar 2027 ändert und was Sie jetzt tun können

Mit dem 1. Januar 2027 greifen die neuen Ausweisregeln des GModG. Für reine Wohngebäude reichen dann Verbrauchsdaten aus zwei Jahren, und die Bedarfsausweis-Pflicht für kleine Altbauten mit Bauantrag vor November 1977 entfällt. Nichtwohn- und Mischgebäude brauchen bei Neuausstellung in der Regel eine energetische Bilanzierung, und die Ausnahme für Baudenkmäler entfällt. Unverändert bleiben die zehnjährige Gültigkeit, die Pflicht zur DIBt-Registrierung und die Wahl zwischen Begehung und geeigneten Bildaufnahmen. Welche Regeln für Ihren Ausweis gelten, richtet sich nach dem Ausstellungsdatum. Klären Sie deshalb jetzt Anlass, Ausweistyp und Datenlage, damit Sie nicht unter Zeitdruck doppelt zahlen. Den Überblick über alle Änderungen gibt der Beitrag Energieausweis 2027: Das ändert das GModG.

Bereit, Ihren Energieausweis zum Festpreis zu erstellen? Verbrauchsausweis 69,95 €, Bedarfsausweis 119,95 € (Wohngebäude), inklusive DIBt-Registrierung, Plausibilitätsprüfung und Telefon-Support.

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Gesetze, Quellen und Fundstellen

Transparenz: Dieser Beitrag wurde mit KI-Unterstützung überarbeitet und am 28. September 2026 fachlich gegen den Gesetzestext (gesetze-im-internet.de, BGBl. 2026 I Nr. 226) sowie die Angaben auf energieausweis.de geprüft. Er ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall. Maßgeblich sind der Gesetzestext, das Ausstellungsdatum und die konkreten Gebäudedaten. Die Betreiberin Immoticket24.de GmbH hat ein wirtschaftliches Interesse am Angebot auf energieausweis.de. Das Titelbild ist ein KI-generiertes Symbolbild.

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Über den Autor

Christian Esch

Christian Esch ist Geschäftsführer der Immoticket24.de GmbH sowie Gründer und Betreiber von Energieausweis.de. Seit vielen Jahren beschäftigt er sich intensiv mit den Themen Energieausweise, Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) und der Digitalisierung energiebezogener Dienstleistungen.

Mit seinem Team begleitet er jährlich tausende Eigentümer, Immobilienmakler und Hausverwalter bei der rechtssicheren Erstellung von Energieausweisen. Sein Ziel ist es, komplexe gesetzliche Vorgaben verständlich aufzubereiten und praxisnah zu erläutern.

In seinem Blog informiert Christian Esch regelmäßig über aktuelle Entwicklungen rund um den Energieausweis, Gesetzesänderungen sowie neue Anforderungen für Eigentümer, Immobilienmakler und die Immobilienwirtschaft.

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