Zufriedenheitsgarantie

Sofort Verfügbar!

Hotline: 02654/8801199

Erstellen Sie
ihren rechtsgültigen
Energieausweis
bequem online!

FAQ
Häufige Fragen zum Energieausweis

Was 2026 gilt und was sich am 1. Januar 2027 ändert — für Eigentümer, Makler und Hausverwaltungen.

Rechtsstand / zuletzt geprüft: 25. August 2026 — die Antworten unterscheiden zwischen dem Stand bis 31.12.2026 und der Rechtslage ab 01.01.2027.

Ein Energieausweis wird fällig, wenn Sie ein Gebäude verkaufen, ein Erbbaurecht bestellen oder übertragen oder vermieten, verpachten oder verleasen und noch kein gültiger Ausweis vorliegt. Spätestens bei der Besichtigung legen Sie ihn vor, nach Vertragsschluss übergeben Sie ihn. Zehn Jahre gilt er — auch über den 1. Januar 2027 hinaus. Welche Art Sie bestellen, hängt 2026 noch an Wohnungszahl, Bauantrag und Wärmeschutzverordnung 1977; ab 2027 entscheidet vor allem, ob das Gebäude ausschließlich dem Wohnen dient.

Das Wichtigste vorab

  • Die Pflicht entsteht bei Verkauf, Erbbaurecht, Vermietung, Verpachtung oder Leasing, wenn kein gültiger Ausweis da ist. Selbstnutzung allein reicht nicht. Die Vertragsverlängerung wird erst ab dem 1. Januar 2027 zum Auslöser.
  • Baudenkmäler bleiben bis zum 31. Dezember 2026 von den Vorlagepflichten ausgenommen. Ab dem 1. Januar 2027 entfällt diese Ausnahme.
  • Verbrauchsausweis bis Jahresende 2026: 36 zusammenhängende Monate, jüngste Periode höchstens 18 Monate alt. Ab 2027: jährliche Werte über zwei Jahre, nur bei ausschließlich Wohnen.
  • Kleine Wohngebäude mit weniger als fünf Wohnungen und Bauantrag vor dem 1. November 1977 brauchen bis 31. Dezember 2026 den Bedarfsausweis, sofern sie die Wärmeschutzverordnung 1977 nicht erfüllen.
  • Ein online erstellter Ausweis ist rechtsgültig, wenn eine nach § 88 GModG berechtigte Person ihn ausstellt und das DIBt eine Registriernummer vergibt.
  • Bußgeldrahmen schon jetzt: bis 10.000 Euro. Angaben in der Anzeige nur, wenn der Ausweis bei Aufgabe vorliegt.

Unterlagen
was Sie für die Erstellung bereithalten

Was Sie bereithalten — 2026 noch drei Jahre Verbrauch, ab 2027 zwei.

1

Welche Angaben werden zur Erstellung
eines Energieausweises benötigt?

Für den Verbrauchsausweis: Verbrauchsdaten des ganzen Gebäudes, Baujahr, Anzahl der Wohnungen, Gebäudeart, Wohnfläche, Postleitzahl. Für den Bedarfsausweis: Gebäudehülle, Geschosse, Fenster, Dach, Keller, Heizung und Warmwasser — Pläne oder Fotos helfen, sind 2026 keine eigene Pflicht. Das Formular führt die Felder im Ablauf.

Details

Bewertet wird immer das Gebäude, nicht die Wohnung. Gesamtverbrauch und Gesamtfläche liegen bei der Hausverwaltung oder im eigenen Archiv. Steht die Fläche leer, geben Sie Zeitraum und Fläche je Periode an. Reicht die Datenlage nicht, bleibt der Bedarfsausweis.

2

Welche Unterlagen brauche ich
für den Verbrauchsausweis?

Bis zum 31. Dezember 2026: Abrechnungen aus 36 zusammenhängenden Monaten, die die jüngste Periode einschließen; deren Ende darf höchstens 18 Monate zurückliegen (§ 82 Absatz 4). Praktisch sind das oft drei Heizkosten- oder Lieferantenabrechnungen, bei Bedarf Heizöl-Lieferscheine. Ab dem 1. Januar 2027: jährliche Werte über zwei Jahre, nach Energieträgern getrennt; die 36-Monats-Regel entfällt. Der Verbrauchsausweis ist dann nur noch für ausschließlich dem Wohnen dienende Gebäude vorgesehen.

Details

Geeignet sind Heizkostenabrechnungen nach der Heizkostenverordnung, Versorgerabrechnungen oder sachgerechte Messungen. Längere Leerstände sind rechnerisch zu berücksichtigen; übersteigt der Leerstand die zulässige Schwelle, scheidet der Verbrauchsausweis aus. Schätzungen fehlender Anteile sind nur in den wenigen gesetzlich genannten Pauschalen zulässig (dezentrale Warmwasserbereitung, Kühlung).

3

Welche Unterlagen brauche ich
für den Bedarfsausweis?

Keine Verbrauchsabrechnungen. Erfasst werden Baujahr, Gebäudeart, Wohnungen, beheizte Geschosse, Bauteile (Wand, Dach, Fenster, Keller) mit Dämmzustand sowie Heizung und Warmwasser. Fotos der Hülle und der Anlage beschleunigen die Prüfung.

Details

Ab 2027 muss der Aussteller das bestehende Gebäude entweder vor Ort begehen oder sich geeignete Bildaufnahmen geben lassen. Ein vollständig digitales Verfahren bleibt möglich, wenn die Aufnahmen eine sachgerechte Beurteilung erlauben. U-Werte und Baudokumente bleiben relevant, wenn Sie 2026 die Ausnahme der Wärmeschutzverordnung 1977 geltend machen.

4

Welche Angaben braucht der Energieausweis
für ein Nichtwohngebäude?

Bis Jahresende 2026: Wahlrecht. Für den Verbrauchsausweis die letzten drei Heiz- und Stromabrechnungen; den Auftrag können Sie über die Checkliste „Angaben Verbrauchsausweis Nichtwohngebäude“ an support[at]energieausweis.de senden. Ab 2027 ist bei Transaktion oder Verlängerung die Bilanzierung vorgesehen — dann Hülle, Zonen, Heizung, Lüftung, Klima, Warmwasser und gegebenenfalls Beleuchtung.

Details

Die Checkliste bleibt der Weg für den Offline-Auftrag Nichtwohngebäude. Die aktuellen Beträge stehen auf der Preisseite.

Pflicht & Gültigkeit
wann ein Ausweis nötig ist und wie lange er gilt

Wann ein Ausweis nötig ist, welche Fälle ausgenommen sind und wie lange er gilt.

5

Brauche ich bei Verkauf oder Vermietung
einen Energieausweis?

Ja. Soll ein bebautes Grundstück verkauft, ein Erbbaurecht bestellt oder übertragen oder ein Gebäude, eine Wohnung oder eine sonstige selbständige Nutzungseinheit vermietet, verpachtet oder verleast werden, ist ein Energieausweis auszustellen, wenn nicht bereits ein gültiger vorliegt. Das steht in § 80 Absatz 3 GModG. Eine Sanierung allein löst die Pflicht nicht aus; modernisierungsbedürftige Gebäude sind nicht ausgenommen.

Details

Die Pflicht knüpft an den Anlass, nicht an den energetischen Zustand. Leerstand, Sanierungsstau oder eine geplante Nutzungsänderung nach dem Verkauf ändern daran nichts. Für den Abrissfall lässt das GEG-Infoportal ein Absehen von der Pflicht zu; das ist eine Auslegung, keine ausdrückliche Gesetzeszeile — im Zweifel entscheidet die zuständige Landesbehörde.

Ab dem 1. Januar 2027 kommt die Verlängerung eines Miet-, Pacht- oder Leasingvertrags als Auslöser hinzu, sofern noch kein gültiger Ausweis vorliegt. Eine Verlängerung zwingt nicht dazu, einen noch laufenden Ausweis zu ersetzen.

Mehr zu den Ausnahmen: Wann benötigen Gebäude keinen Energieausweis?

6

Brauche ich einen Energieausweis,
wenn ich selbst in dem Haus wohne?

Nein. Solange Sie die Immobilie selbst nutzen und weder verkaufen noch neu vermieten, verpachten oder verleasen, müssen Sie keinen Energieausweis vorlegen. Die Pflicht entsteht mit dem gesetzlichen Anlass, nicht mit dem Kalenderjahr 2027.

Details

Ein noch gültiger Ausweis muss wegen der Verkündung des Gebäudemodernisierungsgesetzes nicht ersetzt werden. Erst wenn die zehn Jahre ablaufen oder ein Anlass nach § 80 eintritt, brauchen Sie ein neues Dokument. Für einen Neubau gilt etwas anderes: Dort ist unverzüglich nach Fertigstellung ein Bedarfsausweis auszustellen, unabhängig von Verkauf oder Selbstnutzung.

7

Wann muss ich den Energieausweis
vorlegen und übergeben?

Spätestens bei der Besichtigung legen Verkäufer, Vermieter oder Makler den Ausweis oder eine Kopie unaufgefordert vor. Ein deutlich sichtbarer Aushang oder ein Auslegen während der Besichtigung reicht. Findet keine Besichtigung statt, ist unverzüglich vorzulegen, spätestens auf Verlangen. Nach Vertragsschluss ist der Ausweis oder eine Kopie zu übergeben.

Details

Rechtsgrundlage ist § 80 Absatz 4 und 5 GModG. Die Vorlagepflicht gilt für Verkauf und Erbbaurecht ebenso wie — entsprechend — für Vermietung, Verpachtung und Leasing. Die Übergabe nach Vertragsschluss verlangt niemand extra; sie ist von Amts wegen geschuldet.

8

Ist bei Baudenkmälern 2026 und 2027
ein Energieausweis nötig?

Bis zum 31. Dezember 2026 nein: Auf ein Baudenkmal ist § 80 Absatz 3 bis 7 nicht anzuwenden (§ 79 Absatz 4 Satz 2 der heute geltenden Fassung). Das gilt auch für ein nach Landesrecht geschütztes Ensemble. Ab dem 1. Januar 2027 entfällt diese Ausnahme. Dann gilt die Ausweispflicht wie bei anderen Gebäuden, wenn ein Anlass vorliegt und kein gültiger Ausweis da ist.

Details

„Baudenkmal“ ist ein nach Landesrecht geschütztes Gebäude oder eine geschützte Gebäudemehrheit. Die Streichung steht in Artikel 2 des Änderungsgesetzes (BGBl. 2026 I Nr. 226) und greift nach Artikel 9 Absatz 2 am 1. Januar 2027.

Aus der Ausweispflicht folgt keine Sanierungspflicht. Denkmalschutzrechtliche Vorgaben bei Baumaßnahmen bleiben gesondert zu beachten; § 105 GModG (erhaltenswerte Bausubstanz) ist eine andere Frage als die Vorlagepflicht.

Mehr dazu: Energieausweis 2027: Das ändert das GModG

9

Benötigt ein Ferienhaus
einen Energieausweis?

Nicht immer. Wohngebäude, die für weniger als vier Monate jährlich bestimmt sind, fallen nicht unter das Gesetz. Dasselbe gilt, wenn die Nutzung begrenzt ist und der zu erwartende Energieverbrauch unter 25 Prozent des Verbrauchs bei ganzjähriger Nutzung liegt (§ 2 Absatz 2 Nummer 8 GModG). Sonst gilt die übliche Pflicht bei Verkauf und Neuvermietung.

Details

Kommt ein Beherbergungsvertrag hinzu — Reinigung, Bettwäsche, Frühstück —, behandelt das GEG-Infoportal (FAQ 2) den Fall nicht als Mietvertrag im Sinne der Vorlagepflicht. Die Ferienhaus-Ausnahme bleibt nach der bisherigen Lesart auch 2027 bestehen; allein der Stichtag 1. Januar 2027 ändert § 2 Absatz 2 Nummer 8 nicht.

10

Ist bei einer Zwangsversteigerung
ein Energieausweis erforderlich?

Nach der amtlichen Antwort des GEG-Infoportals (FAQ 5) nein. Der Zuschlag in der Zwangsversteigerung ist Eigentumserwerb kraft Hoheitsakt (§ 90 ZVG), kein Verkauf im Sinne des § 80 Absatz 3. Wird das Objekt danach verkauft oder neu vermietet, greift die Pflicht wieder.

Details

FAQ 5 stützt sich auf den heutigen Wortlaut des § 80 Absatz 3 bis 5. Sie ist die haltbare Behördenauskunft für den Zuschlag, keine 2027-Quelle und keine Aussage über spätere Privatverkäufe nach der Versteigerung. Vollstreckungsgerichte können im Einzelfall andere Unterlagen verlangen; das ändert die gesetzliche Ausweispflicht nicht.

11

Wie lange ist ein Energieausweis gültig —
und was gilt 2027 für Altausweise?

Zehn Jahre ab Ausstellungsdatum. Zum 1. Januar 2027 werden rechtmäßig ausgestellte Ausweise nicht kraftlos. Ein neuer Ausweis wird fällig, wenn die Laufzeit endet oder das Gesetz aus anderem Grund eine Neuausstellung verlangt — etwa nach bestimmten Änderungen am Gebäude.

Details

§ 79 Absatz 3 setzt die Gültigkeit auf zehn Jahre. Sie endet vorzeitig, wenn nach § 80 Absatz 2 ein neuer Ausweis erforderlich wird. Eine Verlängerung gibt es nicht. Wer 2024 ausgestellt hat, bleibt in der Regel bis 2034 im Markt — mit den Angaben, die das alte Dokument trägt. Für Immobilienanzeigen mit Altausweis gelten Übergangsregeln; neu ausgestellte Ausweise ab 2027 folgen dem neuen Pflichtkatalog.

12

Was passiert, wenn ich
keinen Energieausweis vorlege?

Wer den Ausweis bei Verkauf oder Neuvermietung nicht rechtzeitig vorlegt oder nach Vertrag nicht übergibt, handelt ordnungswidrig. Nach § 108 Absatz 2 Nummer 2 GModG kann das mit einer Geldbuße von bis zu 10.000 Euro geahndet werden. Zuständig sind die Behörden der Länder.

Details

Derselbe Rahmen gilt, wenn die Immobilienanzeige die Pflichtangaben nicht enthält, obwohl ein Ausweis bei Aufgabe vorlag, oder wenn jemand ohne Berechtigung nach § 88 ausstellt. Ob und in welcher Höhe ein Bußgeld festgesetzt wird, entscheidet die Behörde im Einzelfall. Parallel drohen wettbewerbsrechtliche Abmahnungen — das ist kein Bußgeld, sondern Unterlassungsrecht.

13

Welche Immobilien brauchen
keinen Energieausweis?

Kein Ausweis ist nötig für unbebaute Grundstücke, für kleine Gebäude mit nicht mehr als 50 Quadratmetern Nutzfläche und — bis 31. Dezember 2026 — für Baudenkmäler bei Verkauf und Vermietung. Das Gesetz gilt außerdem nicht für Wohngebäude mit weniger als vier Monaten jährlicher Nutzung und für weitere in § 2 Absatz 2 genannte Sonderfälle.

AnlassBis 31.12.2026Ab 1.1.2027
Verkauf, Erbbaurecht, Vermietung, Verpachtung, Leasing — kein gültiger Ausweisjaja
Vertragsverlängerung Miete, Pacht, Leasing — kein gültiger Ausweiskein eigener Auslöserja
Selbstnutzung ohne Verkauf oder Neuvermietungneinnein
Baudenkmal bei Verkauf oder Vermietungnein (§ 79 Abs. 4 S. 2)ja, Ausnahme entfällt
Ferienhaus, Nutzung unter 4 Monaten / begrenzte Nutzung unter 25 %nein (§ 2 Abs. 2 Nr. 8)nein, Ausnahme bleibt
Kleines Gebäude, Nutzfläche nicht über 50 m²neinnein
Zuschlag in der Zwangsversteigerungnein (Infoportal FAQ 5)nicht als neue Pflicht behauptet
Immobilienanzeige, Ausweis liegt bei Aufgabe nicht vorkeine Ausstellungspflicht allein durch die AnzeigeAngaben nur, wenn ein Ausweis vorliegt
Pflicht ja oder nein — im Überblick
Details

Das Gesetz erfasst nur Gebäude, die nach ihrer Zweckbestimmung unter Einsatz von Energie beheizt oder gekühlt werden. Provisorien mit geplanter Nutzungsdauer bis zwei Jahre und Gebäude, die wiederholt aufgestellt und zerlegt werden, sind ausgenommen. Eine bloße Immobilienanzeige erzeugt keine Ausstellungspflicht.

Die Übersicht: Wann benötigen Gebäude keinen Energieausweis?

Welchen Ausweis brauche ich?
Verbrauch oder Bedarf

Verbrauch oder Bedarf — 2026 noch oft nach Bauantrag und Wohnungszahl, ab 2027 nach Nutzung.

14

Welchen Energieausweis brauche ich —
Verbrauchs- oder Bedarfsausweis?

Bis zum 31. Dezember 2026 brauchen Wohngebäude mit weniger als fünf Wohnungen, deren Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde, den Bedarfsausweis — es sei denn, sie haben schon bei Fertigstellung die Wärmeschutzverordnung vom 11. August 1977 erfüllt oder wurden später darauf gebracht. Ab fünf Wohnungen oder bei späterem Bauantrag besteht Wahlrecht, wenn geeignete Verbrauchsdaten vorliegen. Neubauten brauchen den Bedarfsausweis.

Details

Das Gesetz spricht von Wohnungen, nicht von „bis zu vier Wohneinheiten“, und vom Bauantrag vor dem 1. November 1977, nicht vom Kalenderjahr 1977. Die Wärmeschutzverordnung 1977 ist die Ausnahme, nicht die Regel. Ab dem 1. Januar 2027 entfällt diese besondere Bedarfspflicht für kleine Wohn-Altbauten. Für bestehende Gebäude, die ausschließlich Wohnzwecken dienen, besteht dann grundsätzlich Wahlrecht, sofern die neuen Verbrauchsdaten nach § 82 vollständig sind.

Die Tiefe mit Beispielen: Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis 2026/2027

15

Was gilt für Mischgebäude
2026 und 2027?

Bis zum 31. Dezember 2026 können zwei Ausweise nötig sein, wenn sich Wohn- und Gewerbeteil wesentlich in Nutzung und Anlagentechnik unterscheiden und der Nichtwohnanteil über 10 Prozent liegt. Ab dem 1. Januar 2027 ist der Ausgangspunkt ein Ausweis für das Gebäude als Ganzes. Ein Verbrauchsausweis ist nur noch zulässig, wenn das Gebäude ausschließlich Wohnzwecken dient.

Details

Ein Laden, eine Praxis oder eine Gaststätte im Erdgeschoss schließt ab 2027 den Verbrauchsausweis für das Haus in der Regel aus. Unterschiedliche Nutzungen werden nötigenfalls innerhalb einer gemeinsamen energetischen Bilanz zoniert, nicht als zwei Dokumente. Die ältere Zwei-Ausweise-Darstellung beschreibt die Praxis bis Ende 2026, nicht die Regel für Neuausstellungen ab 2027.

16

Kann für jede Wohnung ein
eigener Energieausweis erstellt werden?

Nein. Der Ausweis wird für das Gebäude ausgestellt, nicht für die einzelne Wohnung. Wohn- und Verbrauchsflächen aller Einheiten gehören zusammen. Einen Ausweis nur für eine Eigentumswohnung gibt es nicht.

Details

§ 79 Absatz 2: Energieausweise werden für Gebäude ausgestellt. Teile eines Gebäudes nur, wenn sie nach § 106 getrennt zu behandeln sind — das meint Wohn- und Nichtwohnbereiche eines Mischgebäudes, nicht Wohnung 12 gegen Wohnung 13. Das GEG-Infoportal (FAQ 1) sagt dasselbe.

17

Welchen Ausweis braucht ein
Nichtwohngebäude 2026 und 2027?

Bis zum 31. Dezember 2026 besteht für Nichtwohngebäude Wahlrecht zwischen Verbrauch und Bedarf, unabhängig vom Baujahr. Ab dem 1. Januar 2027 ist bei Verkauf, Vermietung, Verpachtung, Leasing oder einer Vertragsverlängerung eine energetische Bilanzierung vorgesehen. Einen neuen Verbrauchsausweis für Nichtwohngebäude stellen wir für 2027 hier nicht als allgemein zulässig dar.

Details

Ein vor dem 1. Januar 2027 rechtmäßig ausgestellter und noch gültiger Verbrauchsausweis bleibt bis zum Ende seiner zehn Jahre nutzbar. Die Pflicht-Bilanzierung bei Transaktion oder Verlängerung ist nicht dasselbe wie die Behauptung, der Verbrauchsausweis für Nichtwohngebäude sei 2027 abgeschafft.

Für die Erstellung 2026: Checkliste „Angaben Verbrauchsausweis Nichtwohngebäude“ ausfüllen und an support[at]energieausweis.de senden. Aktuelle Preise stehen auf der Preisseite.

18

Was ändert sich am 1. Januar 2027
beim Energieausweis?

Neue Ausweise werden digital und maschinenlesbar ausgestellt. Reine Wohngebäude im Bestand erhalten grundsätzlich Wahlrecht. Verbrauchsdaten laufen über zwei Jahre statt 36 Monate. Baudenkmal-Ausnahme und die alte 1977-Bedarfspflicht entfallen. Vertragsverlängerung kann auslösen. Nichtwohn- und Mischgebäude führen bei Neuausstellung zur Bilanzierung.

Details

Zur Einordnung: Artikel 1 des Änderungsgesetzes gilt seit dem 29. Juli 2026, Artikel 2 (Ausweisrecht) erst ab dem 1. Januar 2027. Ein Ausweis vom 31. Dezember 2026 folgt noch der heutigen Logik. Die ausführliche Übersicht — Klassen, Pflichtangaben, Digitalformat, Mischgebäude — steht im Beitrag Energieausweis 2027: Das ändert das GModG. Dieser FAQ-Text bleibt bei den Entscheidungsfragen.

19

Braucht ein Neubau
einen Energieausweis?

Ja. Unverzüglich nach Fertigstellung ist ein Bedarfsausweis auszustellen, der den tatsächlichen Zustand des fertigen Gebäudes beschreibt. Der Eigentümer legt ihn der Behörde auf Verlangen vor. Kleine Gebäude mit nicht mehr als 50 Quadratmetern Nutzfläche sind ausgenommen.

GebäudeBis 31.12.2026Ab 1.1.2027
Weniger als 5 Wohnungen, Bauantrag vor dem 1.11.1977, ohne Nachweis WSchV 1977BedarfsausweisWahlrecht, wenn ausschließlich Wohnen und neue Verbrauchsdaten vollständig
Weniger als 5 Wohnungen, Bauantrag vor dem 1.11.1977, WSchV 1977 erfüllt oder nachgerüstetWahlrechtWahlrecht (nur ausschließlich Wohnen für Verbrauch)
5 oder mehr Wohnungen oder Bauantrag am 1.11.1977 oder späterWahlrechtWahlrecht (nur ausschließlich Wohnen für Verbrauch)
Nichtwohngebäude bei Verkauf, Vermietung, Verpachtung, Leasing, ab 2027 auch VerlängerungWahlrechtenergetische Bilanzierung vorgesehen
Mischgebäude, relevante Nichtwohnnutzungoft zwei Ausweise (10-Prozent-Praxis)ein bilanzierter Ausweis für das Gebäude
NeubauBedarfsausweisenergetische Bilanzierung
Welche Ausweisart — nach Wohnungszahl und Bauantrag, nicht nach „4 WE / Baujahr 1977“
Details

§ 80 Absatz 1. Vor der Fertigstellung kann kein Ausweis im Sinne des Gesetzes ausgestellt werden; Inserate für den Rohbau brauchen deshalb noch keine Ausweisangaben. Spätestens bei der Besichtigung des fertigen Gebäudes muss das Dokument da sein.

Inhalt & Kennwerte
was im Energieausweis steht

Was im Ausweis steht — von der Effizienzklasse bis zur Gebäudenutzfläche.

20

Was sagt der Energieausweis aus?

Er beschreibt die energetische Qualität des Gebäudes anhand von End- und Primärenergie und ordnet Wohngebäude in eine Effizienzklasse A+ bis H ein. Der Bedarfsausweis rechnet aus der Bausubstanz, der Verbrauchsausweis aus gemessenen Abrechnungen. Beide sind Energieausweise im Rechtssinne; beide werden beim DIBt registriert.

Details

Seite 1 trägt Gebäudeangaben und das Verfahren. Die Bedarfskennwerte stehen auf der einen, die Verbrauchskennwerte auf der anderen Innenseite — jeweils mit Klasse und Vergleichswerten. Dazu kommen Modernisierungsempfehlungen. Der ausgewiesene Wert ist ein Vergleichswert unter Normbedingungen, keine Heizkostenprognose für Ihren Haushalt.

21

Welche Energieeffizienzklassen
gibt es?

Wohngebäude behalten die Skala A+ bis H nach dem Endenergiekennwert (Anlage 10). Ab dem 1. Januar 2027 kommt für Nichtwohngebäude eine Skala A bis G hinzu.

Klasse (Wohngebäude)Endenergie in kWh/(m²a)
A+unter 30
Aunter 50
Bunter 75
Cunter 100
Dunter 130
Eunter 160
Funter 200
Gunter 250
H250 und mehr
Effizienzklassen für Wohngebäude nach Anlage 10 GModG
Details

Die Schwellen folgen Anlage 10 zu § 86 GModG. Die Klasse eines Wohngebäudes verschiebt sich nicht allein, weil sich 2027 Primärenergiefaktoren ändern; sie hängt am Endenergiekennwert. Bei Nichtwohngebäuden beruht die neue Klasse A bis G auf dem Primärenergiereferenzfaktor. Klasse A ist dort den Gebäuden vorbehalten, die am Standort keine Emissionen aus fossiler Energie verursachen.

22

Warum weicht die Fläche auf dem Ausweis
von meiner Wohnfläche ab?

Weil der Ausweis die Gebäudenutzfläche verwendet, nicht die Wohnfläche nach Wohnflächenverordnung. Beim Verbrauchsausweis darf die Nutzfläche aus der Wohnfläche abgeleitet werden: bei Gebäuden mit bis zu zwei Wohnungen und beheiztem Keller Wohnfläche × 1,35, sonst × 1,2. Die Abweichung ist vorgeschrieben.

Details

Beim Bedarfsausweis entsteht die Nutzfläche aus dem beheizten Volumen — Außenmaße, Geschosshöhe, Dach und Keller. Flure und mitbeheizte Nebenflächen zählen mit. Die Rechnung im Einzelnen: Wie die Gebäudenutzfläche beim Energieausweis berechnet wird.

23

Warum weicht der Energiebedarf
vom tatsächlichen Verbrauch ab?

Weil das Gesetz genormte Randbedingungen verlangt: Normklima, Normnutzung, keine Extremwinter, kein individuelles Heizverhalten. Nur so sind Gebäude vergleichbar. Der Kennwert ist kein Versprechen über Ihre nächste Heizkostenabrechnung.

GültigkeitBis 31.12.2026Ab 1.1.2027
Laufzeit10 Jahre ab Ausstellung10 Jahre bleiben
Pauschale Kraftloserklärung von Altausweisenneinnein
Vorzeitiges Endeneuer Ausweis nach bestimmten Änderungen (§ 80 Abs. 2)unverändert der gesetzliche Erneuerungsgrund
Anzeige mit AltausweisAngaben nach dem vorliegenden DokumentÜbergangsregeln; neue Ausweise folgen dem neuen Katalog
Gültigkeit von Energieausweisen
Details

Leerstand, hohe Innentemperaturen, häufiges Lüften oder ein Kamin, der in der Abrechnung kaum erscheint, verschieben den gemessenen Verbrauch. Der Bedarfsausweis kennt diese Nutzung nicht. Deshalb können zwei Nachbarhäuser derselben Klasse sehr unterschiedliche Rechnungen haben.

Ausstellung & Rechtssicherheit
wer ausstellen darf und wer haftet

Wer ausstellen darf, wer für die Daten haftet und warum der Online-Weg gilt.

24

Ist ein online erstellter
Energieausweis rechtsgültig?

Ja. Entscheidend ist nicht der Bestellweg, sondern wer ausstellt. Das darf nur, wer nach § 88 GModG berechtigt ist. Der Ausweis wird nach den geltenden Vorschriften berechnet, beim DIBt registriert und ist zehn Jahre gültig — wie ein vor Ort erstelltes Dokument.

Details

Ab dem 1. Januar 2027 müssen neue Ausweise digital und maschinenlesbar sein; auf Verlangen gibt es zusätzlich Papier. Online bestellen und digital ausstellen schließen einander nicht aus. Eine PDF-Datei ohne Registriernummer und ohne berechtigten Aussteller ist kein Energieausweis.

25

Wer darf ausstellen,
und woher kommt die DIBt-Nummer?

Ausstellungsberechtigt ist, wer die Voraussetzungen des § 88 erfüllt — unter anderem bestimmte Hochschulabschlüsse mit Schwerpunkt oder Fortbildung, Handwerksmeister, staatlich geprüfte Techniker oder wer die BAFA-Qualifikationsprüfung Energieberatung bestanden hat. Jeder gültige Ausweis braucht eine Registriernummer des Deutschen Instituts für Bautechnik. Ohne diese Nummer ist er nicht vollständig.

Details

Die Registrierung ermöglicht die Stichprobenkontrolle. Bei uns ist die DIBt-Registrierung Teil der Ausstellung, kein Zusatzprodukt. Den Nachweis der Berechtigung führt der Aussteller; Sie als Auftraggeber müssen ihn nicht selbst beim DIBt beantragen.

26

Wer haftet für die Angaben
im Energieausweis?

Stellen Sie die Gebäudedaten bereit, müssen Sie für deren Richtigkeit sorgen. Der Aussteller muss die Daten sorgfältig prüfen und darf sie nicht verwenden, wenn Zweifel bleiben. Für die von ihm selbst ermittelten Daten und für die Berechnung ist er verantwortlich. Fällt später ein Fehler in den Ausgangsangaben auf, muss der Ausweis neu ausgestellt werden.

Details

§ 83 GModG. Die Plausibilitätsprüfung ersetzt keine Bauaufnahme durch den Eigentümer. Falsche Wohnfläche, vergessene zweite Heizung oder ein zu junges Baujahr verfälschen Klasse und Kennwert. Im Formular korrigieren Sie, solange der Auftrag nicht abgeschlossen ist; danach wenden Sie sich an den Support.

27

Kommt jemand zur
Besichtigung vorbei?

Für die Online-Ausstellung 2026 nicht. Das Gesetz erlaubt, dass der Eigentümer die Daten bereitstellt; der Aussteller prüft sie. Ab 2027 muss der Aussteller das Gebäude begehen oder geeignete Bilder zur Beurteilung erhalten. Ein Vor-Ort-Termin ist damit nicht in jedem Fall zwingend.

Details

Geeignete Aufnahmen zeigen Fassaden, Fenster, Dach oder oberste Geschossdecke, Heizungsanlage und Warmwasserbereitung. Ein Werbefoto der Südseite reicht nicht, wenn die Nordfassade und der Kesselkeller unsichtbar bleiben. Der Telefon-Support klärt, welche Bilder im konkreten Fall fehlen.

Bestellung & Ablauf
so kommen Sie zu Ihrem Ausweis

Wie energieausweis.de den Auftrag abwickelt: Formular, Vorschau, PDF, Telefon.

28

Wie läuft die Bestellung
auf energieausweis.de ab?

Sie wählen Verbrauchs- oder Bedarfsausweis, tragen die Gebäudeangaben online ein und können ein Foto hochladen. Sie sehen eine PDF-Vorschau, bezahlen und erhalten den geprüften, DIBt-registrierten Ausweis als PDF per E-Mail. Bei Fragen erreichen Sie uns telefonisch. Ein Kundenkonto ist nicht Voraussetzung.

Details

Verbrauchsausweise für Nichtwohngebäude laufen über die Checkliste an support[at]energieausweis.de. Auf Wunsch ist Postversand gegen Aufpreis möglich; das steht in den AGB, nicht als Pflicht. Makler und Hausverwaltungen rechnen über Partnerkonditionen ab, nicht über ein Kontingent.

Start: Energieausweis online erstellen

29

Was kostet ein Energieausweis?

Die aktuellen Verbraucherpreise stehen auf der Preisseite. In der Ausstellung enthalten sind die DIBt-Registrierung, die PDF-Vorschau und der telefonische Support.

Details

Verbrauchs- und Bedarfsausweis unterscheiden sich im Aufwand, deshalb in der Regel im Preis. Sonderkonditionen für Makler, Hausverwaltungen und vergleichbare Profis stehen auf den Partnerseiten. Keine Mindestmenge, kein Paketkauf.

30

Ich habe falsche Angaben gemacht —
was kann ich tun?

Solange der Auftrag nicht abgeschlossen ist, korrigieren Sie die Felder und lassen den Ausweis mit den richtigen Werten erstellen. Ist er bereits ausgestellt, gilt er mit den falschen Daten nicht als zutreffende Beschreibung. Schreiben Sie uns mit Ausweisnummer und Korrektur; in der Regel braucht es keinen zweiten Kaufprozess.

Details

Häufige Korrekturen: Wohnfläche gegen Gebäudenutzfläche, Baujahr, zweite Heizung, Leerstand. Je früher die Rückmeldung, desto kürzer die Sperrzeit bis zur berichtigten Registrierung.

Makler & Hausverwaltungen
Anzeige, Vorlage und Konditionen

Anzeige, Vorlage, wer zahlt — und wie Immobilienprofis bei uns abrechnen.

31

Welche Angaben muss der Makler
in die Immobilienanzeige setzen?

Liegt bei Aufgabe der Anzeige ein Energieausweis vor, müssen Art des Ausweises, Endenergiebedarf oder -verbrauch, wesentlicher Energieträger sowie bei Wohngebäuden Baujahr und Effizienzklasse in die Anzeige. Fehlt auch nur eine Angabe, ist die Anzeige unvollständig. Eine Anzeige allein erzeugt keine Pflicht, erst einen Ausweis auszustellen.

Details

§ 87 GModG. Verantwortlich ist, wer die Veröffentlichung verantwortet — Verkäufer, Vermieter oder Makler. Platzhalter wie „Ausweis liegt zur Besichtigung vor“ ersetzen die Werte nicht, sobald das Dokument existiert. Bei Nichtwohngebäuden entfallen Baujahr und Klasse; Wärme und Strom sind getrennt zu nennen. Bußgeldrahmen: bis 10.000 Euro. Daneben besteht ein Abmahnrisiko nach Wettbewerbsrecht.

Ausführlich: Energieausweis in der Immobilienanzeige

32

Wer zahlt den Energieausweis —
Eigentümer oder Makler?

Gesetzlich schuldet der Eigentümer bzw. der Verkäufer oder Vermieter das Dokument. Wer im Innenverhältnis zahlt, ist Sache der Vereinbarung im Maklerauftrag. Viele Büros legen den Ausweis aus und rechnen ihn ab; andere lassen den Eigentümer bestellen. Die Vorlage- und Anzeigepflicht trifft den Makler trotzdem, sobald er die Anzeige verantwortet oder die Besichtigung führt.

Details

Praktisch: Ausweis beschaffen, bevor das Inserat online geht — oder bewusst ohne Kennwerte inserieren, wenn noch kein Ausweis existiert, und spätestens zur ersten Besichtigung nachziehen. Der zweite Weg verkürzt die Frist, er hebt die Pflicht nicht auf.

33

Gibt es Sonderkonditionen für
Makler und Hausverwaltungen?

Ja. Immobilienprofis rechnen bei uns über Partnerkonditionen ab, nicht über vorrätige Ausweis-Pakete. Sie senden den Gewerbeschein, erhalten einen persönlichen Code und geben ihn bei jeder einzelnen Bestellung ein. Es gibt keine Mengenstaffel, keine 3-Jahres-Kontingente und keine Paket-Codes zum Weiterreichen.

Details

Einstieg: Für Immobilienprofis. Weitere bestehende Seiten: IVD, Hausverwaltungen, BVFI-Mitglieder.

Der persönliche Code ist die Abrechnung des Partnerprogramms. Davon getrennt ist der Leadgenerator — ein Widget auf der Makler-Website, kein Gutschein.

34

Was ist der
Energieausweis-Leadgenerator?

Ein Widget für die Makler-Website. Eigentümer können dort den Energieausweis anlegen — typisch im Zusammenhang mit einem Hausverkauf — und Sie erhalten den vorqualifizierten Kontakt zur Verkaufsunterstützung. Zusätzlicher Traffic bleibt auf Ihrer Seite. Der Einbau ist auf jeder Website möglich, in wenigen Minuten, auch ohne Technik-Profi.

Details

Beispiele anderer Büros: DKB Grund, Bieler & Diehm.

Zum Leadgenerator

35

Was kostet der Leadgenerator,
und bekommt nur ich den Kontakt?

Der Einbau ist kostenlos, wenn Sie bis zum 31.12.2026 bestellen. Erzeugte Leads kosten nichts; sie sind Bestandteil des Leadgenerator-Vertrags. Der Lead geht ausschließlich an Sie, nicht an mehrere Makler. Auf jeden über den Leadgenerator vermittelten Energieausweis zahlt der Anbieter 35 Prozent Provision.

Details

Leadgenerator und Partner-Code sind zwei Wege: Der Code senkt Ihren Einkaufspreis bei eigener Bestellung. Der Leadgenerator sitzt auf Ihrer Website und vermittelt Eigentümeraufträge gegen Provision. Kein Paket, kein Kontingent, kein Weiterreichen von Einlösungen.

Leadgenerator ansehen

unser qualitätsversprechen
für ihren energieausweis

TrustedShops
zertifiziert

Damit ist Ihr Einkauf bei uns
mit dem Käuferschutz abgesichert.

97%
Kundenzufriedenheit

Bei der Bewertungsplattform eKomi
erzielen wir 97% Kundenzufriedenheit.

Mitglied im
Immobilienverband

Wir sind Mitglied im
Immobilienverband Deutschland.

Das sagen unsere Kunden
zufriedene Kunden sind für uns das wichtigste!

7. August 2026

Ein wirklich unkompliziertes und übersichtliches Online-Portal. Alles ist klar strukturiert, selbsterklärend und auch ohne Vorkenntnisse leicht verständlich. Die Erstellung von Energieausweisen funktioniert schnell und problemlos. Für mich das beste Portal, das ich bisher genutzt habe – absolute Empfehlung!

4. August 2026

Seit Jahren arbeite ich mit dieser Plattform zusammen. Aufbau der Seite, der telefonische Support und die Erstellung ist durchweg einfach und effizient gestaltet. Außerdem erhalten Sie den Ausweis in kurzer Zeit nach Beantragung.

9. August 2026

Ausgezeichneter Service. Telefonisch bei Rückfragen prompte Rückmeldung und Unterstützung. Immer wieder gerne 👍👍

Ausgewählte Top-Bewertungen für energieausweis.de powered by TrustedShops

Hinweis zur Echtheit von Bewertungen:
Wir legen großen Wert auf authentische Bewertungen. Alle eingehenden Bewertungen werden vor der Veröffentlichung auf auffällige Inhalte geprüft. Eine vollständige Überprüfung, ob jeder Bewertende tatsächlich unsere Dienstleistung genutzt hat, ist jedoch nicht in jedem Fall möglich – z. B. wenn ein Synonym oder keine direkte Zuordnung vorliegt.

Chat Support