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So interpretieren Sie Ihren Stromverbrauch

Vielleicht kennen Sie das Szenario: Sie öffnen den Briefkasten und zum Vorschein kommt Post ein Brief von Ihrem Energieversorger. Beim Öffnen des Briefes stellen Sie fest, dass es sich um die Mitteilung Ihres Stromlieferanten bezüglich des Jahresverbrauches handelt.

Vielleicht haben Sie Glück und erhalten eine Gutschrift, vielleicht müssen Sie aber auch Betrag x nachzahlen. Nichtsdestotrotz können Sie Ihren Verbrauch dennoch eventuell nicht richtig einschätzen. War es jetzt viel oder wenig, was Sie im vergangenen Jahr an Strom verbraucht haben?!

So können Sie Ihren Stromverbrauch einordnen

Mit der Frage sind Sie nicht alleine, denn diese stellen sich viele Stromkunden. In der Abbildung „Vergleichswerte Stromverbrauch“ können Sie ablesen, wie Sie Ihren eigenen Stromverbrauch bewerten können. Schauen Sie dabei einfach in die entsprechende Spalte Ihrer Haushaltsgröße.

Vergleichswerte Stromverbrauch
Dort sehen Sie dann, wie hoch der Stromverbrauch sein sollte, damit er entsprechend als sehr niedrig, niedrig, hoch oder sehr hoch eingestuft werden kann. Beispielsweise einmal angenommen, Ihr Haushalt besteht aus 4 Personen, dann können Sie in der Grafik ablesen, das selbst ein Verbrauch von rund 3.000 kWh noch niedrig ist, wohingegen der gleiche Verbrauch bei einem Ein-Personen-Haushalt bereits als sehr hoch eingestuft wird.

Gilt nur für private Haushalte

Beachten Sie dabei, dass die aufgeführten Stromverbrauchsangaben für 1- bis 4-Personenhaushalte lediglich Orientierungswerte sind und somit keinen allgemeinungültigen Charakter besitzen.

Angaben im gewerblichen, beruflichen oder landwirtschaftlichen Bereich sowie beim Wärmestrom können ebenfalls nicht mit einbezogen werden, da die Angaben ausgesprochen individuell sind.


Über den Autor

Christian Esch

Christian Esch ist Geschäftsführer der Immoticket24.de GmbH sowie Gründer und Betreiber von Energieausweis.de. Seit vielen Jahren beschäftigt er sich intensiv mit den Themen Energieausweise, Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) und der Digitalisierung energiebezogener Dienstleistungen.

Mit seinem Team begleitet er jährlich tausende Eigentümer, Immobilienmakler und Hausverwalter bei der rechtssicheren Erstellung von Energieausweisen. Sein Ziel ist es, komplexe gesetzliche Vorgaben verständlich aufzubereiten und praxisnah zu erläutern.

In seinem Blog informiert Christian Esch regelmäßig über aktuelle Entwicklungen rund um den Energieausweis, Gesetzesänderungen sowie neue Anforderungen für Eigentümer, Immobilienmakler und die Immobilienwirtschaft.