Die Wärmeschutzverordnung 1977 (WSchVO 1977) ist für Immobilienmakler und Hausverwalter von großer Bedeutung, da sie bei der energetischen Bewertung älterer Gebäude eine entscheidende Rolle spielt. Gerade bei der Frage, ob für ein Gebäude ein Verbrauchsausweis oder ein Bedarfsausweis ausgestellt werden muss, sind die Einhaltung und das Wissen um die WSchVO 1977 unerlässlich. In diesem Artikel erfahren Sie, welche U-Werte und Anforderungen entscheidend sind und wie diese in der Praxis berücksichtigt werden.
Die Grundlagen der WSchVO 1977
Die WSchVO 1977 trat als Reaktion auf die Energiekrise der 1970er Jahre in Kraft und war die erste umfassende Regelung in Deutschland, die bauliche Mindeststandards zur Reduzierung des Energieverbrauchs vorschrieb. Diese Verordnung legte fest, wie gut die wärmeübertragenden Bauteile eines Gebäudes isoliert sein mussten, um Energie effizient zu nutzen und den Heizbedarf zu senken.
Mindestanforderungen der WSchVO 1977: Welche U-Werte galten?
Um die Anforderungen der WSchVO 1977 zu erfüllen, mussten Bauteile bestimmte U-Werte (damals auch als K-Werte bekannt) einhalten. Diese Werte geben an, wie viel Wärme durch ein Bauteil pro Quadratmeter und Grad Temperaturunterschied verloren geht. Je niedriger der U-Wert, desto besser ist die Dämmwirkung.
Empfohlene U-Werte für zentrale Bauteile
Hierbei orientieren wir uns an den Bekanntmachungen aus dem Bundesanzeiger vom 08. Oktober 2020 zu den Regeln zur Datenaufnahme und Datenverwendung im Wohngebäudebestand. Darin werden Pauschalwerte für den Wärmedurchgangskoeffizienten nicht nachträglich gedämmter opaker Bauteile (im Ausgangszustand) angegeben, an denen wir uns für die Herleitung eines bestimmten Anforderungsniveaus gut orientieren können.
- Außenwände: Ein U-Wert von 0,9 W/(m²·K) ist ein realistischer Referenzwert für massive, gedämmte Außenwände. Dieser Wert repräsentiert die Anforderungen, die für Gebäude in der Baualtersklasse 1979–1983 typisch waren und ist daher eine gute Orientierung für die WSchVO 1977.
- Dach und oberste Geschossdecke: Hier sollte ein U-Wert von 0,6 W/(m²·K) als Maßstab genommen werden. Diese Anforderung reflektiert die verbesserten Dämmstandards, die in den Jahren nach 1977 zunehmend Einzug hielten.
Warum sind diese U-Werte wichtig?
Diese U-Werte sind ausschlaggebend, wenn es darum geht, den energetischen Status eines Gebäudes zu bewerten und zu entscheiden, welcher Energieausweis ausgestellt werden darf. Ein Verbrauchsausweis basiert auf dem gemessenen Energieverbrauch der letzten drei Jahre und kann nur dann erstellt werden, wenn ein bestimmter baulicher Mindestwärmeschutz nachgewiesen werden kann. Ist dieser Nachweis nicht möglich, muss ein Bedarfsausweis erstellt werden, der auf einer Berechnung der Gebäudeeigenschaften basiert.
Praktische Tipps für Makler und Hausverwalter
- Baudokumentation prüfen: Verifizieren Sie die Baualtersklasse und vorhandene Bauunterlagen, um zu bestimmen, ob die WSchVO 1977 oder spätere Verordnungen eingehalten wurden.
- Nachweise sammeln: Sammeln Sie Informationen über mögliche Modernisierungen oder Sanierungen, die die energetische Qualität verbessert haben könnten.
- Energieberater konsultieren: Ziehen Sie im Zweifel einen Experten hinzu, der die energetische Qualität des Gebäudes beurteilen und geeignete Maßnahmen zur Verbesserung vorschlagen kann.
Fazit
Die Einhaltung der WSchVO 1977 ist ein wichtiger Punkt bei der energetischen Beurteilung älterer Gebäude. Mit Kenntnissen über die damals geltenden U-Werte, wie 0,9 W/(m²·K) für Außenwände und 0,6 W/(m²·K) für die obere Gebäudehülle, können Makler und Hausverwalter fundierte Entscheidungen treffen und ihre Kunden kompetent beraten. Das Wissen um die WSchVO 1977 und ihre Anforderungen hilft, die energetische Performance von Immobilien besser einzuschätzen und Transparenz im Immobilienmarkt zu schaffen, fundierte Entscheidungen zu treffen und potenziellen Käufern oder Mietern die Energieeffizienz eines Gebäudes transparent darzustellen.
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