Sie benötigen einen Energieausweis nach dem neuen Gebäude-Energiegesetz 2020 (GEG20), da bei Energieausweisen für Bauanträge, die ab dem 01.11.2020 eingereicht werden, diese nach dem GEG20 vorgeschrieben sind. Den Energieausweis nach GEG20 können Sie auf dieser Website nicht erstellen.
Auf unserer Website können Sie nur Energieausweise nach der GEG 2014 erstellen, welche für Verkauf/Vermietung, Modernisierung & Sonstiges (bei Bauantrag vor dem 01.11.2020) auch weiterhin gültig sind.