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Neue GEG 2020-Energieausweise – Das gilt es zu beachten

Energieausweis GEG 2020

Wahrscheinlich haben Sie es bereits gehört, am 30.04.2021 endete die Übergangsfrist zur Einführung des Gebäudeenergie-Gesetz 2020 (GEG 2020). Das heißt seit diesem Zeitpunkt müssen Energieausweise nach dem GEG 2020 ausgestellt werden.

Der Hinweis bekommt jedoch schnell seine Brisanz genommen, da die Folgen hiervon für Makler überschaubar sind und die Ausstellung von Energieausweisen auch weiterhin online zulässig ist.

Bleibt die Frage, was hat sich konkret mit der Einführung des GEG 2020 bei den Energieausweisen geändert? 

Das hat sich zum 01.05.2021 bei Energieausweisen geändert

Die Änderungen sind für Sie als Makler überschaubar, da dies in erster Linie die Erfassung von Klimaanlagen betrifft. Verfügt ein Gebäude über eine Klimaanlage muss hierbei zusätzlich erfasst werden, ob die Nennleistung der Klimaanlage größer oder kleiner/gleich 12 Kilowatt ist. 

Ist die Nennleistung größer als 12 Kilowatt muss angegeben werden, ob das Gebäude über eine Gebäudeautomation verfügt. Bei nicht vorhandener Gebäudeautomation wird zusätzlich noch das Datum der letzten Klimaanlagen-Inspektion erfasst. 

Da nur wenige Wohngebäude in Deutschland über entsprechende Klimageräte verfügen ist der Mehraufwand hierbei für Makler gering.

Geeignetes Bildmaterial sollte vorliegen

Eine weitere Neuerung betrifft in erster Linie die Energieausweis-Aussteller: 
Diese sind zukünftig angehalten, Modernisierungsempfehlungen genauer zu erfassen. Das hat zur Folge, dass Aussteller bei zweifelhaften Angaben zukünftig Bildmaterial zu den entsprechenden Bauteilen vorliegen haben sollten. 

Für Makler bedeutet dies, dem Aussteller geeignete Fotos zur Verfügung zu stellen. Sinnvoll ist daher bei der Objektaufnahme auch stets dem Energieausweis-Aussteller eine Außenaufnahme, Bilder der Heizungsanlage sowie der Lüftungs- und der Klimaanlage (sofern vorhanden) zur Verfügung zu stellen.

CO2-Emissionen werden im Energieausweis angezeigt

Die letzte Neuerung, neben dem leicht geänderten Layout betrifft nur die Aussteller: 
Diese haben in Folge des GEG 2020 die Treibhausgasemissionen sowohl beim Verbrauchsausweis als auch beim Bedarfsausweis anzugeben. 

Beim Bedarfsausweis war dies bereits bei vielen Anbietern der Fall – neu ist, dass dies seit 01.05.2021 für beide Energieausweis-Arten vorgeschrieben ist.

Haben Sie schon einmal einen Energieausweis online erstellt?! Falls nicht, probieren Sie es doch einfach einmal aus und überzeugen sich selbst wie einfach und schnell dies funktioniert.

Sowohl der Verbrauchsausweis als auch der Bedarfsausweis für Wohngebäude kann unter www.energieausweis.de innerhalb weniger Minuten als PDF-Download angefordert werden.

Für Makler sogar mit Sonderkonditionen! Mehr dazu unter: https://energieausweis.de/energieausweise-fuer-immobilienmakler-und-hausverwalter/