Oft bekommen wir die Frage gestellt, ob beim Neubau ein Energieausweis benötigt wird. Gerade Bauträgern stellt sich diese Frage oft, da demnach auch deren Werbung entsprechend ausgerichtet werden muss, um nicht dem Vorwurf des unlauteren Wettbewerb ausgesetzt zu sein.
Energieausweis Neubau – So wird hier verfahren
Fakt ist, dass bei der Vermarktung von Immobilien stets die aus dem Energieausweis typischen Pflichtangaben in dem jeweiligen Inserat stehen müssen. Diese sind Baujahr, Energieausweistyp, Energiekennwert, Befeuerungsart, Heizungsart und Energieeffizienzklasse (Energieeffizienzklasse nur, wenn der Ausweis nach dem 30.04.2014 erstellt wurde). Diese Pflicht besteht für alle bestehenden Gebäude.
Diesen letzten Zusatz „bestehendes Gebäude“ sollten Sie sich merken! Ganz einfach, weil Bauträger noch über kein bestehendes Gebäude verfügen. Das Gebäude besteht zum Zeitpunkt der Vermarktung erst einmal nur auf dem Plan. Somit erhalten Sie indirekt damit auch bereits die Antwort auf die Frage „ob ein Energieausweis auch beim Neubau Pflicht ist“.
Fazit
Die vollständige Antwort hierauf lautet zwar ebenfalls „Ja“, doch mit dem kleinen Unterschied, dass der Energieausweis erst erstellt werden muss, wenn das Gebäude fertiggestellt ist. Demnach benötigen Bauträger in ihren Immobilienanzeigen noch keine Angaben bezüglich des Energieausweises zu tätigen.