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Energieausweis: Auch für Immobilienmakler verpflichtend

Energieausweispflicht für Makler

Seit 1. Mai 2014 gilt die Energieeinsparverordnung (EnEV), wodurch der Energieausweis für Eigentümer verpflichtend wurde. Und auch Immobilienmakler betrifft die Energieausweispflicht. So müssen diese in Immobilienanzeigen Pflichtangaben zu energetischen Kennwerten machen. Wenn sie diese Werte schuldig bleiben, drohen laut Gesetz Bußgelder von bis zu 15.000 Euro.

Pflichtangaben in Immobilienanzeigen

Makler sind verpflichtet in Immobilienzeigen Werte aus dem und Informationen über den Energieausweis anzugeben. So muss in der Annonce erkennbar sein, ob es sich bei dem Ernergieausweis um einen Energiebedarfs- oder einen Energieverbrauchsausweis handelt.

Des Weiteren ist die Nennung des Wertes des Endenergiebedarfs oder des Endenergieverbrauchs für das Gebäude ebenso Pflicht, wie die Angabe der  wesentlichen Energieträger für die Heizung. Zudem muss das Baujahr genannt werden und falls der Energieausweis erst nach dem 1. Mai 2014 ausgestellt wurde, die Energieeffizienzklasse (Klassen A+ bis H) benannt werden.

Außerdem muss der Energieausweis oder eine Kopie dessen beim Besichtigungstermin potenziellen Mietern oder Käufern gezeigt werden.

Überblick der Pflichtangaben in Immobilienanzeigen:

✔   Energiebedarfs- oder Energieverbrauchsausweis
✔   Angaben zu Endenergiebedarf oder Endenergieverbrauch für das Gebäude
✔   Angabe der  wesentlichen Energieträger für die Heizung
✔   Bei Beantragung des Energieausweis nach dem 1. Mai 2014 Angabe der Energieeffizienzklasse (Klassen A+ bis H)
✔   Baujahr der Immobilie

Bei Missachtung der Energieausweispflicht

Verfügt der Vermieter oder Verkäufer einer Immobilie nicht über einen  Energieausweis, kann der Makler in seiner Immobilienanzeige bestimmte Angaben nicht vornehmen. Uneinig ist man sich jedoch, ob der Makler nicht eine gewisse Aufklärungspflicht gegenüber dem Verkäufer oder Vermieter hat. Ratsam für den Makler ist es jedoch, den Eigentümer auf die Notwendigkeit des Energieausweis hinzuweisen.

Sollte hingegen ein Eigentümer einen Makler mit der Vermarktung seiner Immobilie beauftragen und dieser macht die vorgeschriebenen Angaben nicht, kann es durchaus dazu führen, dass der Verkäufer den Makler auf Schadensersatz für das entstandene Bußgeld verklagt. Makler sollten also generell darauf achten, dass sämtliche Angaben zu energetischen Kennwerten vorhanden sind, damit diese in der Immobilienanzeige korrekt angeben werden können.

Den passenden Makler finden

Bei der Vielzahl an Maklern ist es gar nicht so einfach, den zu seiner Immobilie passenden zu finden. So hat beispielsweise die Firma Homeday hat einen Maklervergleich entwickelt, der Immobilienbesitzern bei der Entscheidungsfindung behilflich ist.  Basis dieses Maklervergleichs ist eine objektive Analyse von Leistungsdaten diverser Immobilienmakler in Deutschland.

Dabei wird eine umfassende Qualitätsprüfung durchgeführt, bei der Makler anhand ihrer Bewertungen aus der Vergangenheit,  der bisher verkauften Objekte, den Verkaufserlösen und ihrer Erfahrung mit bestimmten Objekttypen der unterschiedlichen Preisbereiche verglichen werden.

Dabei ist dieser Service für Immobilieneigentümer absolut kostenlos und bedingt keine Verpflichtung zur Handlung. Homeday erstellt lediglich eine Empfehlung. Welchen der drei empfohlenen Immobilienmakler ein Eigentümer letztendlich beauftragt oder auch nicht, bleibt diesem selbst überlassen.