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Bis wann darf ich noch eine neue Gas- oder Ölheizung einbauen?

Bis wann darf man noch eine neue Gas- oder Ölheizung einbauen?

Die Frage, bis wann man in Deutschland noch Gas- oder Ölheizungen in bestehenden Gebäuden einbauen darf, ist durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) geregelt und hängt von verschiedenen Faktoren wie dem Standort, den Gebäudeeigenschaften und den Planungen der jeweiligen Kommune ab. Nachfolgend eine Übersicht der wichtigsten Regelungen und Fristen:

1. Einbau neuer Gas- und Ölheizungen bis Mitte 2026/2028

Zwischen Anfang 2024 und Mitte 2026 (für Städte über 100.000 Einwohner) bzw. Mitte 2028 (für kleinere Städte) ist es in Bestandsgebäuden noch möglich, neue Gas- und Ölheizungen einzubauen. Während dieser Übergangsphase muss jedoch eine verpflichtende Beratung stattfinden, die über wirtschaftliche Risiken durch steigende CO₂-Preise und alternative Heizmethoden informiert.

2. Mindestanteil an erneuerbarer Energie ab 2026/2028

Ab dem 30. Juni 2026 in größeren Kommunen und ab dem 30. Juni 2028 in kleineren Kommunen gilt, dass mindestens 65 % der Heizenergie aus erneuerbaren Quellen stammen müssen. Neue Gas- und Ölheizungen ohne diesen Anteil an erneuerbaren Energien dürfen dann nur noch in Härtefällen oder als Übergangslösung eingebaut werden.

3. Nutzung von Biomasse oder Wasserstoff ab 2029

Falls ein Gebäude nicht an ein Wärme- oder Wasserstoffnetz angeschlossen werden kann, sind ab 2029 bestimmte Anteile an Biomasse (z. B. Biomethan) oder grünem/blauem Wasserstoff für den Betrieb vorgeschrieben. Diese Anteile steigen schrittweise an: 15 % ab 2029, 30 % ab 2035 und 60 % ab 2040.

Was ist grüner Wasserstoff? Was ist blauer Wasserstoff?

  • Grüner Wasserstoff wird klimafreundlich hergestellt. Dabei wird Wasser mithilfe erneuerbarer Energien wie Wind- oder Sonnenkraft durch Elektrolyse in Wasserstoff und Sauerstoff aufgespalten. Dieser Wasserstoff ist nahezu emissionsfrei, da bei der Herstellung keine CO₂-Emissionen entstehen.
  • Blauer Wasserstoff wird dagegen aus fossilen Brennstoffen wie Erdgas hergestellt. Dabei entsteht zwar CO₂, jedoch wird dieses bei der Produktion abgeschieden und gespeichert (sogenanntes Carbon Capture and Storage, CCS). Dies verringert die CO₂-Belastung im Vergleich zu herkömmlichem Wasserstoff, ist aber nicht vollständig klimaneutral.

4. Besondere Regelungen bei Planung von Wärmenetzen oder Wasserstoffnetzen

Falls eine Wärmeplanung vorliegt, die den Ausbau oder die Umstellung eines Gasnetzes auf Wasserstoff vorsieht, können bis zur Umsetzung der Pläne weiterhin Gasheizungen mit fossilem Gas betrieben werden, sofern diese auf Wasserstoff umrüstbar sind. Wird jedoch der Ausbau aufgegeben, müssen betroffene Eigentümer innerhalb von drei Jahren auf Heizsysteme mit erneuerbaren Energien umstellen.

5. Einschränkungen bei Ölheizungen

Die Nutzung neuer Ölheizungen wird ab Mitte 2026/2028 ebenfalls reguliert. Ölheizungen müssen ab 2029 stufenweise auf sogenanntes „grünes Heizöl“ umgestellt werden, das einen bestimmten Anteil an erneuerbaren Energien aufweist. Neuinstallationen nach diesen Stichtagen dürfen nur dann erfolgen, wenn 65 % des Brennstoffes aus erneuerbaren Quellen stammen.

Härtefallregelungen und Fördermöglichkeiten

In bestimmten Härtefällen, z. B. wenn der Anschluss an ein Wärmenetz nicht wirtschaftlich oder technisch realisierbar ist, können Ausnahmen beantragt werden. Zusätzlich gibt es Förder- und Kreditprogramme, um den Wechsel zu klimafreundlichen Heizlösungen zu erleichtern.

Fazit: Neue Gas- oder Ölheizungen dürfen in Bestandsgebäuden nur noch bis Mitte 2026 (größere Städte) bzw. Mitte 2028 (kleinere Städte) eingebaut werden, und auch dann nur mit Einschränkungen hinsichtlich der Nutzung erneuerbarer Energien. Ab 2045 ist die Nutzung fossiler Brennstoffe zum Heizen grundsätzlich verboten.

Titelbild: Andrew Angelov // shutterstock.com