Zum 01.01.2016 kommt die nächste Anpassung der Energieeinsparverordnung. Im Rahmen der EnEV 2014 wurde beschlossen, dass ab dem 01. Januar 2016 folgende EnEV-Änderungen umgesetzt werden.
EnEV-Änderungen 2016: Neubauten müssen eine höhere Gesamteffizienz aufweisen
Das bedeutet, dass der maximal zulässige Primärenergiebedarf von neu gebauten Wohn- und Nichtwohngebäuden um weitere 25 Prozent reduziert werden muss. Von der Regelung betroffen sind alle Gebäude, für die der Bauherr ab dem 01. Januar 2016 einen Bauantrag einreicht.
Ziel der Maßnahme ist es, dadurch eine Verbesserung der Dämmmaßnahmen zu erreichen sowie das regenerative Heiztechniken eine bessere Verwendung finden..
Strenge Anforderungen an die Qualität der Gebäudehülle
Ferner gilt durch die strengeren Anforderungen an die Qualität der Gebäudehülle, dass die Wärmedämmung der Gebäude um durchschnittlich etwa 20 Prozent verbessert werden muss. Dies kann über entsprechend verbesserte Bauteile wie Außenwände, Dach oder Fenster erfolgen.
Die Auswirkungen auf den Energieausweis ab 1. Januar 2016
Beim Energieausweis haben die EnEV-Änderungen 2016 zur Folge, dass für die Ermittlung des Primärenergiebedarfes der Faktor für Strom von 2,4 auf 1,8 gesenkt wird. Folglich werden ab Januar 2016 Energieausweise für strombetriebene Anlagetechniken wie Wärmepumpen entsprechend besser ausfallen.
Diese Änderungen werden auf unserer Website zum 01. Januar 2016 eingepflegt sein, so dass Sie auch im neuen Jahr Ihre Energieausweise mit der gewohnten Aktualität und Rechtssicherheit weiterhin online auf energieausweis.de erstellen können