Da bei einem Energieausweis stets die Gebäudenutzfläche mit ausgewiesen wird, erfahren Sie in diesem Beitrag wie die Gebäudenutzfläche bei Verbrauchsausweis und Bedarfsausweis ermittelt wird.
So wird die Gebäudenutzfläche ermittelt
Während unter Wohnfläche die reine Wohnfläche sämtlicher wohnzwecklicher Zimmer gilt, wird bei der Gebäudenutzfläche auch die Fläche, die direkt nicht bewohnt ist, wie beispielsweise Flure und Treppenräume mit hinzugerechnet. Das bedeutet, dass dies auch nicht beheizte Nebenräume umfasst, die lediglich durch benachbarte Wohnräume indirekt mitbeheizt werden.
Bei der Erstellung der beiden Energieausweis-Arten Verbrauchsausweis und Bedarfsausweis wird die Gebäudenutzfläche unterschiedlich ermittelt.
Wie die Gebäudenutzfläche beim Verbrauchsausweis ermittelt wird
Beim Verbrauchsweis ist die Ermittlung der Gebäudenutzfläche einfach, da bei der Eingabe nur die Wohnfläche angegeben werden muss. Aus dieser wird dann die Gebäudenutzfläche berechnet. Vorsicht bei Angabe der Wohnfläche: In der Wohnfläche darf keine Kellerfläche (auch wenn es sich um Wohnraum handelt) eingerechnet werden.
Hintergrund ist, dass die Gebäudenutzfläche nach § 19 der Energieeinsparverordnung aus der Wohnfläche ermittelt und hierfür feste Faktoren gebildet wurden je nachdem ob das Gebäude einen beheizten, unbeheizten oder gar keinen Keller hat.
– Bei Ein- und Zweifamilienhäusern mit beheiztem Keller wird die Wohnfläche mit dem Faktor 1,35 multipliziert
– Bei allen sonstigen Häusern durch die Multiplikation der Wohnfläche mit dem Faktor 1,2
Angenommen das Haus, für das der Energieausweis erstellt wird, hätte eine Wohnfläche von 100 m2 und einen beheizten Keller, der zusätzliche Wohnräume hat, würden die Angaben wie folgt vorgenommen werden:
In diesem Fall müssten bei der Energieausweis-Eingabe als Wohnfläche 100 m2 angegeben werden. Dadurch, dass bei der Frage nach dem Keller „beheizt“ ausgewählt wird, rechnet die Website automatisch mit dem Faktor 1,35, so dass die Kellerfläche über den höheren Faktor mitberücksichtig wird. Im Energieausweis würde somit eine Gebäudenutzfläche von 135 m2 ausgewiesen werden.
Wie die Gebäudenutzfläche beim Bedarfsausweis ermittelt wird
Bei der Erstellung des Bedarfsausweises wird die Gebäudenutzfläche anders ermittelt. Hierbei brauch im Gegensatz zum Verbrauchsausweis keine Wohnfläche angegeben werden. Es muss lediglich ein passender Grundriss des Gebäudes ausgewählt werden und die Länge der Wände sowie die Geschosshöhe und Dachhöhe angeben werden. Das Volumen des Gebäudekörpers wird dann automatisch ermittelt.
Für diejenigen, die dies händisch nachrechnen wollen, sei noch erwähnt, dass bei der Ermittlung der Gebäudehöhe beim Grundriss stets ein Aufschlag je nach Anzahl der Vollgeschosse hinzugerechnet wird:
1 Vollgeschoss = Aufschlag 0,5 Meter
2 Vollgeschosse = Aufschlag 0,75 Meter
3 Vollgeschosse = Aufschlag 1 Meter
je weiterem Geschoss Aufschlag 0,25 Meter
Falls der Keller beheizt ist, wird auf die Kellerhöhe ein zusätzlicher Aufschlag von 0,25 Meter berechnet.
Vorsicht: Ein nicht beheiztes Dachgeschoss wird nicht weiter berücksichtigt, wohingegen bei einem beheizten Dachgeschoss auf Grund der Dachschrägen mit der halbierten Dachhöhe gerechnet wird (siehe dazu auch Beispiel 3).
Sonderfall Geschosshöhe kleiner als 2,50 Meter oder größer als 3,00 Meter:
Ist die Geschosshöhe kleiner als 2,50 Meter oder größer als 3,00 Meter wird bei der Ermittlung der Gebäudenutzfläche folgende Formel verwendet:
Gebäudenutzfläche = Hüllvolumen x (1/Geschosshöhe – 0,04)
Hierbei gilt es zu beachten, dass bei der Geschosshöhe ein pauschaler Aufschlag von 0,25 Metern hinzu addiert wird, so dass beispielsweise bei einer Geschosshöhe von 2,10 Meter in der Berechnung der Gebäudenutzfläche mit 2,35 Metern (2,10 Meter Geschosshöhe + Aufschlag 0,25 Meter) gerechnet wird. Den Unterschied verdeutlicht das unten aufgeführte Beispiel 4.
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Hier einige Beispiele:
Beispiel 1:
Ein Gebäude mit einem rechteckigen Grundriss mit den Maßen 6 Meter (Länge) x 8 Meter (Breite), einem nicht vorhandenen Keller und zwei Vollgeschossen mit jeweils 2,60 Meter Höhe sowie einem unbeheiztem Dachgeschoss.
Berechnung Volumen Grundriss:
6 Meter (Länge) x 8 Meter (Breite) x 5,95 Meter (Höhe = 2 x 2,60 Geschosshöhe + 0,75 Meter Aufschlag bei 2 Vollgeschossen) = 285,60 m3
Berechnung Volumen Kellergeschoss:
Da kein Kellergeschoss vorhanden ist, wird es nicht weiter berücksichtigt
Berechnung Volumen Dachgeschoss:
Da das Dachgeschoss unbeheizt ist, wird es nicht weiter berücksichtigt
Ermittlung Gebäudenutzfläche:
Aus dem Volumen wird schließlich durch Multiplikation mit dem Faktor 0,32 die Gebäudenutzfläche abgeleitet, so dass Volumen von 285,60 m3 x 0,32 = 91,39 m2 Gebäudenutzfläche ergibt.
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Beispiel 2:
Ein Gebäude mit einem rechteckigen Grundriss mit den Maßen 8 Meter (Länge) x 12 Meter (Breite), einem beheizten Keller mit einer Kellerhöhe von 2,10 Meter, zwei Vollgeschossen mit jeweils 2,50 Meter Höhe sowie einem unbeheizten Dachgeschoss.
Berechnung Volumen Grundriss:
8 Meter (Länge) x 12 Meter (Breite) x 5,75 Meter (Höhe = 2 x 2,50 Geschosshöhe + 0,75 Meter Aufschlag bei zwei Vollgeschossen) = 552 m3
Berechnung Volumen Kellergeschoss:
8 Meter (Länge) x 12 Meter (Breite) x 2,35 Meter (Höhe Kellergeschoss = 2,10 Meter + 0,25 Meter Aufschlag) = 225,60 m3
Berechnung Volumen Dachgeschoss:
Da das Dachgeschoss unbeheizt ist, wird es nicht weiter berücksichtigt
Ermittlung Gebäudenutzfläche:
Volumen Grundriss + Volumen Kellergeschoss = 552 m3 + 225,60 m3 = 777,60 m3 x 0,32 = 248,83 m2
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Beispiel 3:
Ein Gebäude mit einem rechteckigen Grundriss mit den Maßen 9,42 Meter (Länge) x 11,63 Meter (Breite), einem unbeheizten Keller, drei Vollgeschossen mit jeweils 2,30 Meter Höhe sowie einem beheizten Dachgeschoss mit einer Höhe von 3 Meter.
Berechnung Volumen Grundriss:
9,42 Meter (Länge) x 11,63 Meter (Breite) x 7,90 Meter (Höhe = 3 x 2,30 Geschosshöhe + 1 Meter Aufschlag bei 3 Geschossen) = 865,48 m3
Berechnung Volumen Kellergeschoss:
Da das Kellergeschoss unbeheizt ist, wird es nicht weiter berücksichtigt
Berechnung Volumen Dachgeschoss:
9,42 Meter (Länge) x 11,63 Meter (Breite) x 1,50 Meter (Dachhöhe 3 Meter wird durch Schrägen halbiert) = 164,33 m3
Ermittlung Gebäudenutzfläche:
865,48 m3 (Volumen Grundriss) + 164,33 m3 (Volumen Dachgeschoss) = 1029,81 m3 x 0,32 = 329,54 m2
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Beispiel 4:
Ein Gebäude mit einem rechteckigen Grundriss mit den Maßen 8,00 Meter (Länge) x 8,00 Meter (Breite), einem unbeheizten Keller, zwei Vollgeschossen mit jeweils 2,10 Meter Höhe sowie einem beheizten Dachgeschoss mit einer Höhe von 3 Meter.
Berechnung Volumen Grundriss:
8,00 Meter (Länge) x 8,00 Meter (Breite) x 4,95 Meter (Höhe = 2 x 2,10 Geschosshöhe + 0,75 Meter Aufschlag bei 2 Geschossen) = 316,80 m3
Berechnung Volumen Kellergeschoss:
Da das Kellergeschoss unbeheizt ist, wird es nicht weiter berücksichtigt
Berechnung Volumen Dachgeschoss:
8,00 Meter (Länge) x 8,00 Meter (Breite) x 1,50 Meter (Dachhöhe 3 Meter wird durch Schrägen halbiert) = 96,00 m3
Berechnung Hüllvolumen = Volumen Grundriss + Volumen Dachgeschoss = 316,80 m3 + 96,00 m3 = 412,80 m3
Ermittlung Gebäudenutzfläche:
Da Geschosshöhe kleiner als 2,50 Meter wird jetzt mit folgender Formel gerechnet:
Gebäudenutzfläche = Hüllvolumen x (1/Geschosshöhe – 0,04) = 412,80 m3 x (1/2,35 – 0,04) = 159,15 m2
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