Was versteht man unter der Gebäudenutzfläche?

Gebäudenutzfläche

Eine Frage, die sich häufig nach dem Erhalt des Energieausweises ergibt, ist die Frage nach der Gebäudenutzfläche. Einige Kunden wunderten sich, da Sie doch eine ganz andere Wohnfläche angegeben haben und fragten, wo dieser Wert der Gebäudenutzfläche her kommt, den hätten Sie nirgendwo eingetragen.

Dazu sollten Sie wissen, dass Gebäudenutzfläche und Wohnfläche „zwei verschiedene Paar Schuhe“ sind. Während wir unter Wohnfläche die reine Wohnfläche sämtlicher wohnzwecklicher Zimmer betrachten, gilt als Gebäudenutzfläche auch die Fläche, die direkt nicht bewohnt ist, wie beispielsweise Flure und Treppenräume. Das bedeutet, dass dies auch nicht beheizte Nebenräume umfasst, die lediglich durch benachbarte Wohnräume indirekt mitbeheizt.

So wird die Gebäudenutzfläche ermittelt

  • Bei Ein- und Zweifamilienhäusern mit beheiztem Keller wird die Wohnfläche mit dem Faktor 1,35 multipliziert
  • Bei allen sonstigen Wohnungen durch die Multiplikation der Wohnfläche mit dem Faktor 1,2.


Um Ihnen die Erstellung eines Energieausweises so weit wie möglich zu vereinfachen, wird im Hintergrund bereits automatisch die Gebäudenutzfläche ermittelt. Das bedeutet, Sie benötigen lediglich die Wohnfläche anzugeben, den Rest ermitteln wir anhand der Angaben über den Gebäudetyp bereits automatisch.


Über den Autor

Christian Esch

Christian Esch ist Geschäftsführer der Immoticket24.de GmbH sowie Gründer und Betreiber von Energieausweis.de. Seit vielen Jahren beschäftigt er sich intensiv mit den Themen Energieausweise, Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) und der Digitalisierung energiebezogener Dienstleistungen.

Mit seinem Team begleitet er jährlich tausende Eigentümer, Immobilienmakler und Hausverwalter bei der rechtssicheren Erstellung von Energieausweisen. Sein Ziel ist es, komplexe gesetzliche Vorgaben verständlich aufzubereiten und praxisnah zu erläutern.

In seinem Blog informiert Christian Esch regelmäßig über aktuelle Entwicklungen rund um den Energieausweis, Gesetzesänderungen sowie neue Anforderungen für Eigentümer, Immobilienmakler und die Immobilienwirtschaft.

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